Darf der Vermieter Gegenstände (z.B. Gartengeräte) in der vermieteten Wohnung lagern?

1 Antwort

Wohnung, Garten, Garage - Alles dein Besitz. Das Eigentum des Vermieters muss der Vermieter entfernen. Fordere in auf unter Fristsetzung, sein Eigentum aus deinem Besitz abzuholen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist: Aufladen und dem Vermieter vor die Tür stellen, Rechnung mit Zahlungsfrist stellen und gegen die Miete aufrechnen, wenn der Vermieter im Verzug ist.