Kündigungsfrist bei möblierten WG-Zimmern mit eigenen Verträgen?
Wenn ich ein möbliertes Zimmer in einer WG miete, in der jedes WG-Mitglied einen eigenen Vertrag über sein Zimmer plus Gemeinschaftsräume hat, welche Kündigungsfrist gilt dann?
In meinem Vertrag steht: "Die Mieterin kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften."
Meine Kündigungsfrist versteh ich natürlich, aber mit welcher Frist könnte mein Vertrag von den Vermietern gekündigt werden? Die üblichen 3 Monate oder nur 2 oder 4 Wochen, weil das Zimmer möbliert ist?
Natürlich frag ich bei meinen Vermietern nochmal nach, vielleicht ergänzen sie sogar die genaue Zeit im Vertrag, aber ich hätte trotzdem gern eine Zweitmeinung.
2 Antworten
Da sich das vermietete Zimmer anscheinend nicht in den vom Vermieter selbst bewohnten Raeumen befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist hier anfangs (knapp) 3 Monate zum Monatsende und verlaengert sich nach 5 und nach 8 Jahren um jeweils weitere 3 Monate.
Nur wenn sich das moebliert vermietete Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist einen halben Monat zum Monatsende (salopp ausgedrueckt).
Überhaupt nicht! Nur aus wichtigem Grund wie zB. Mietrückstand oder wenn du dich „daneben“ benimmst und andere Mieter dauerhaft störst.
Die FS bezieht sich hier auf die Frist nach BGB § 573c Abs. 3 und die hat zumindest teilweise sehr wohl etwas mit der Moeblierung zu tun.
Der Lord ist ist nicht lesefreudig und beratungsresistent. Der FS glaubt einen MV nach § 549 BGB zu haben.
D.h. 3 Monate? Obwohl möbliertes Zimmer?