Darf man bei einen Schwerbehindertenausweis von 50 GdB gekündigt werden?
Darf man bei eine Schwerbehindertenausweis von 50 GdB gekündigt werden?
Und was passiert, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass man einen Schwerbehindertenausweis hat?
Kann es sein, dass er Menschen mit einer Schwerbehinderung und die einen Schwerbehindertenausweis haben, überhaupt nicht nehmen? Wenn ja, warum? Dürfen sie das?
7 Antworten
Schwerbehinderte Menschen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur mit einer Zustimmung des jeweiligen Integrationsamtes gekündigt werden. Diesem Amt, muss der Arbeitgeber seine Gründe vortragen, warum er den Schwerbehinderten kündigen möchte und er muss zunächst versuchen, anstelle der Kündigung eine zumutbare Alternative zu finden, zum Beispiel den Schwerbehinderten mit einer anderen Aufgabe betrauen, welche für diesen zu erledigen ist oder aber geeignete Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Erst dann, wenn das Alles nicht möglich ist, dann darf ihn der Arbeitgeber mit der Zustimmung des jeweiligen Integrationsamtes entlassen. Absolut unkündbar sind schwerbehinderte Menschen also nicht aber sie genießen durchaus einen besonderen rechtlichen Schutz bei Kündigungen.
Mfg
Weil das nach dem Gesetz so nicht vorgesehen ist, aus guten Gründen. Ansonsten, könnte ein Schwerbehinderter, der im Verkauf tätig ist, ja zum Beispiel regelmäßig Kunden schlagen, ohne das der Arbeitgeber ihn jemals dafür kündigen könnte. Auch wenn ein Dachdecker nicht mehr auf Dächer kann und auch nicht im Büro der Firma arbeiten kann, wäre er unkündbar. Der Arbeitgeber, müsste ihm für immer einen Gehalt als Dachdecker auszahlen, obwohl dieser nichts macht als rumsitzen. Mfg
Im Gegenteil, Schwerbehinderte genießen sogar einen ganz besonderen Kündigungsschutz.
Es kann natürlich sein, dass man bei irgendeiner Firma als Schwerbehinderte nicht genommen wird, die werden das dann aber ganz sicher nicht mit der Behinderung begründen.
Im Gegenteil, Schwerbehinderte genießen sogar einen ganz besonderen Kündigungsschutz.
Unkündbar sind sie aber dennoch nicht.
Warum sind sie aber trotzdem nicht unkündbar?
Wenn sie die Arbeit nicht erbringen können, das sind sie ja für das Unternehmen sozusagen wertlos.
Auch wenn sie eine Schwerbehinderung haben?
Warum kann man dann auch gekündigt werden?
https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/kuendigen/index.php
hier die Regelung für Bayern, das ist den anderen Bundesländern aber auch so oder zumindest fast so ähnlich.
vielleicht sollte man als Schwerbehinderter einem Sozialverband beitreten.
Schwerbehinderte mit mind. GdB 50 haben zwar einen gewissen Kündigungsschutz, aber generell unkündbar sind sie nicht.
Und was passiert, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass man einen Schwerbehindertenausweis hat?
Was soll da passieren? Wenn man seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllt passiert nichts.
Kann es sein, dass er Menschen mit einer Schwerbehinderung und die einen Schwerbehindertenausweis haben, überhaupt nicht nehmen? Wenn ja, warum? Dürfen sie das?
Kann schon sein.
Begründen muß ein Arbeitgeber nicht warum er wen nicht einstellt.
Aber vorstellen könnte ich mir das der AG befürchtet das die Person das Arbeitspensum nicht schafft oder oft Krankheitsbedingt ausfällt. Dazu kommt ja der Kündigungsschutz. Will ein AG einem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen muß er dazu die "Erlaubnis" vom Amt für Soziales und Versorgung einholen.
Darf man bei einen Schwerbehindertenausweis von 50 GdB gekündigt werden?
Selbstverständlich darf einem Schwerbehinderten gekündigt werden, wenn er beispielsweise straffällig wird.
Ein solcher Ausweis ist kein Freibrief dafür, alles machen zu können.
Selbstverständlich darf einem Schwerbehinderten gekündigt werden
Aber nur nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes.
Warum ist solcher Ausweis kein Freibrief dafür alles machen zu können?
Weil auch kriminelle Schwerbehinderte nicht über dem Gesetz stehen
Warum ist solcher Ausweis kein Freibrief dafür alles machen zu können?
Was für eine völlig unsinnige (um nicht gleich "bescheuerte" zu sagen) Frage ist das denn?!?
Trollst Du oder willst Du provozieren?
Schwerbehindertenausweis von 50 GdB gekündigt werden?
Ja unter der Mitwirkung des Integrationsamtes in Abhängigkeit vom Kündigungsgrund.
Bei der Einstellung sind Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Unter gleiche Eignung fällt hier nicht nur die Qualifikation.
Bei Erfüllung der Qualifikation ist der Schwerbehinderte im Einstellungsverfahren zwingend einzuladen - ansonsten kann er Klage erheben.
Ein Verschweigen der Schwerbehinderung welche den Bewerber daran hindert die geforderten Aufgaben laut Ausschreibung zu erfüllen - berechtigt zur Kündigung
Grundsätzlich bist du aber nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung bei der Bewerbung zu erwähnen.
Warum ist man grundsätzlich nicht verpflichtet meine Schwerbehinderung bei der Bewerbung zu erwähnen?
Aber warum kann ein Verschweigen der Schwerbehinderung bezichtigt zur Kündigung wirken?
Deine Schwerbehinderung geht niemand etwas an. Ob du sie angibst, später bekannt gibst oder immer verschweigst und damit auf den Zusatzurlaub verzichtest - deine Entscheidung.
Genauso musst du aber beurteilen, ob deine Schwerbehinderung dich an der ordnungsgemäßen Ausführung der Aufgaben hindert. Wenn du zB nur fünf Kilo heben darfst - solltest du dich nicht als Verputzer, Maurer, Installateur oder ähnliches bewerben. Wenn du sowas bei Einstellung verschweigst - erfüllst du die Anforderung nicht.
Warum erfülle ich dann die Anforderungen nicht
Weil ein Sack Zement schwerer ist und der AG niemanden einstellen muss der dir drin Arbeitsmaterial trägt.
Warum sind die Schwerbehinderte absolut nicht unkündbar?