Schwerbehinderung 50% und Minijob?

5 Antworten

Aus Google.

Schwerbehindertenausweis bringt verschiedene Vorteile

  • Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
  • Freistellung von Mehrarbeit.
  • Eventuell frühzeitiger Übertritt in die Rente.
  • 5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr.

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alarm67  14.12.2020, 16:44

Den Kündigungsschutz genießt er auch ohne das er die Behinderung bereits jetzt bekannt gibt!

Kommt eine Kündigung, muss er den AG aufklären, dann hat er diesen!

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Eventuell mehr Urlaub!

Bekommen Schwerbehinderte, keine Ahnung ab welchen GdB!?

Kündigungsschutz genießt Du auch ohne das Du das jetzt bekannt gibst, spätestens wenn mal eine Kündigung kommt, musst Du den AG über Deine Behinderung aufklären.


OldMcMetal 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:44

Danke für die Antwort!

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Maxsusler57  14.12.2020, 17:54

Dem muss ich widersprechen.
Ist es offensichtlich bzw. im Unternehmen selbst bekannt, dann gilt der besondere Kündigungsschutz.

Aber sieht man es dem Arbeitnehmer nicht an und er hat dies nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt, so gilt der besondere Kündigungsschutz nicht!

Dem Arbeitgeber sollte man es immer erst nach einem halben Jahr mitteilen, denn im ersten halben Jahr gilt der besondere Kündigungsschutz eh nicht und man riskiert zusätzlich nicht genommen zu werden.

Auch sollte man wissen, dass man darüber keine Angaben machen muss.
—> Allgemeines Gleichstellungsgesetz

—> BetrVG

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alarm67  14.12.2020, 20:16
@Maxsusler57

Dein Widerspruch ist FALSCH!

"Soweit nicht bereits geschehen, muss der Betroffene dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung drei Wochen nach Zugang der Kündigung anzeigen, möchte er sich auf den besonderen Kündigungsschutz berufen."

ODER

"Muss der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bei Ausspruch der Kündigung wissen?

Nein, zum Zeitpunkt der Kündigung nicht. Aber: Der Arbeitnehmer muss in­ner­halb von drei Wo­chen nach Zu­gang der Kündi­gung mit­teilen, dass er schwer­be­hin­dert ist."

Hier komplett:

https://www.ra-croset.de/wissenswertes/kuendigung-bei-schwerbehinderung/

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Maxsusler57  14.12.2020, 21:02
@alarm67

Ich wüsste nicht, was an meiner Aussage falsch sein sollte. Denn alles was ich gesagt habe, hat seine Korrektheit. Auch steht auf der von dir geschickten Seite, genau das selbe nur anders formuliert.

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alarm67  14.12.2020, 22:48
@Maxsusler57

Diese Aussage ist falsch:

"Aber sieht man es dem Arbeitnehmer nicht an und er hat dies nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt, so gilt der besondere Kündigungsschutz nicht!"

Sieht man es dem schwerbehinderten AN nicht an und er bekommt eine Kündigung, zeigt dieser seine Schwerbehinderung an und genießt sehr wohl den besonderen Kündigungsschutz!

Oder anders gefragt:

Wogen richtet sich denn Dein Widerspruch in meiner Antwort????

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Maxsusler57  14.12.2020, 22:59
@alarm67

Ich sag dir auch warum, denn deine Aussage: "(...) drei Wochen nach Zugang der Kündigung anzeigen, möchte er sich auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.“ ist falsch!!

Der Arbeitnehmer muss spätestens drei Wochen vor!! Zugang der Kündigung einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter stellen.
Somit ist deine Aussage falsch, dass er drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit hat den Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Daher würde ich dich bitten, deine Aussage zu widerrufen, denn andernfalls läuft einer evtl Gefahr und schenkt dem Glauben...

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alarm67  14.12.2020, 23:24
@Maxsusler57

Dieser Aussage darf er ruhig Glauben, denn sie ist RICHTIG!

DEINE Aussage ist falsch.

Kannst Du eigentlich lesen?

Soweit nicht bereits geschehen, muss der Betroffene dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung drei Wochen nach Zugang der Kündigung anzeigen, möchte er sich auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Gleiches gilt für einen neuen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung: Auch hierüber muss der Arbeitgeber binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung informiert werden (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.07.2010, Az. 1 Sa 403

Oder kannst Du lesen aber verstehst das nicht?

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Maxsusler57  14.12.2020, 23:48
@alarm67

Anscheinend verstehst du die juristische Sprache nicht... da steht 1zu1 das selbe, was ich dir vorhin erzählt habe, „3 Wochen nach Zugang“ bedeutet mind. 3 Wochen früher bevor die Kündigung ausgesprochen wurde.

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutz/77c426i1p/index.html

  • Es muss ein Antrag auf Gleichstellung oder Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt worden sein. Dies muss mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgt sein.

Ich würde dir raten, in Zukunft aufzuhören einen auf Besserwisser zu machen, denn wie man sieht blamierst du dich damit nur. Die Aussage, dass ich falsch läge und es nicht verstehe ist einfach nur lächerlich und das lasse ich mir nicht von einem Gefallen der Texte auf dem Internet kopiert, die er selbst nicht versteht, falsch interpretiert und versucht meine Aussagen als falsch darzustellen, obwohl diese wahr sind.

Mir ist bewusst, dass die juristische Sprache nicht für jedermann ist und daher in Zukunft bitte die Finger davon lassen.

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ich würde dir vorschlagen, sobald du über ein halbes Jahr angestellt bist, würde ich den Ausweis abgeben, denn ab da hast du besonderen Kündigungsschutz. Auch erhältst du mehr Urlaubstage.
Sollte das Unternehmen dich kündigen wollen, muss sie zuvor die Zustimmung des Integrationsamt einholen und die diese Zustimmung fällt so gut wie immer negativ aus.

also am Besten nach 7 Monaten eine Kopie des Ausweises abgeben und schon kann dir nichts mehr passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – WISSEN IST MACHT

OldMcMetal 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:54

Danke!

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Vampire321  14.12.2020, 17:20

Das ist ein minijob.., was soll dem AG für eine Strafe drohen wenn er ihn trotzdem kündigt? Das sind doch peanuts

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Maxsusler57  14.12.2020, 17:49
@Vampire321

Es ist egal um was für eine Art Arbeitsverhältnis es sich handelt und würdest du gescheit lesen, wüsstest du das er garnicht gekündigt werden kann, da das Integrationsamt dem zustimmen muss, andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
Also kann es zu keiner Strafe kommen, da der Arbeitgeber ihn garnicht kündigen kann. Nennt sich auf besonderer Kündigungsschutz.

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Vampire321  14.12.2020, 20:01
@Maxsusler57

Es kann JEDER gekündigt werden... das geht dann vors Arbeitsgericht und das spricht ein Urteil... und wenn da keine Basis mehr ist, wird halt ne Abfindung zugesprochen ... aber auch bei gdb 50 sind das nur ein paar Euro, weil sich die Höhe an der Firmenzugehörigkeit und dem Gehalt bemisst ... und das sind bei einem

minijob der der gerade erst begonnen wurde -sorry- peanuts

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Maxsusler57  14.12.2020, 20:57
@Vampire321

Anscheinend einer der wenig Ahnung vom Recht hat...

Die Kündigung einer Schwerbehinderten kann nur mit Zustimmung des Integrationsamts erfolgen.

Was du meinst ist eine andere Geschichte. Es gibt auch Arbeitnehmer die besonderen Kündigungsschutz genießen, die aber keine Schwerbehinderung haben, beispielsweise Mitglieder des Betriebsrats, die können nur vom Arbeitsgericht gekündigt werden.

Daher die bitte, sich lieber in Zukunft vorher informieren, statt irgendwelche falschen Aussagen tätigen....

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Vampire321  14.12.2020, 22:22
@Maxsusler57

Aber auch der integrationsbeirat hört sich an, WARUM jemand gekündigt werden soll...und die stellen niemandem einen Persilschein aus... erst recht nicht in klein-betrieben

bei Großunternehmen mag das alles so sein, aber nicht bei Unternehmen die aufgrund ihrer Größe eh einen sonderstatus haben

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solange nicht gefragt wurde, ist es mehr unredlich, das dem arbeitgeber zu verschweigen. du hast zumindest den besonderen kündigungsschutz.

Minijob... was erwartest du da für Vorteile??

du hast eine Woche extra Urlaub... that‘s it