Der Antragsteller heißt Max Müller, wohnt in der Gartenstraße und hat im Antrag den Eichenweg angegeben - dann wird die Post zurück an den Absender geschickt mit dem Hinweis Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln. Ergibt nicht wirklich Sinn wenn dies Vorsatz war.

Warum solltest du dies nicht richtig stellen wollen, wie du dies erklären willst, bleibt ein anderes Thema.

Meines Wissens könntest du auch die Anschrift deines Architekten angeben - sofern du einen hast. Dann hätte der Architekt aber auch den Antrag eingereicht.

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Aus gesundheitlichen Gründen willst du nicht mehr verkaufen - klingt im Moment nicht plausibel. Aber deine Entscheidung.

Lies in deinem Vertrag was bei vorzeitiger Kündigung deinerseits vereinbart ist.

Die Alternative kann dann mE nur so aussehen, dass dir die potentiellen Käufer aus welchem Grund auch immer nicht gefallen - vielleicht hat die Maklerin dann selbst Interesse daran dich als Kunden zu verlieren. Sie wird ihr Zeit ungern umsonst vergeuden.

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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0810.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0811.html

Dort zum Runterladen oder bei der Rentenversicherung in Papierform anfordern

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Nun in der Tatsache hat er Recht - allerdings hat die Bundesebene relativ wenig Einfluss darauf wie die Länder mit den zugewiesenen Haushaltmittel umgehen.

Für die Digitalisierung der Schulen hat der Bund Mittel zur Verfügung gestellt, welche von den Ländern zum Teil nicht abgerufen wurden.

Es gibt Stimmen die zB im Schulsystem die Abschaffung des Föderalismus fordern. Ebenso in der Digitalisierung. Es kann nicht sein, wenn zB beim Studenten die Bafög Akten bei Wechsel der Uni in ein anderes Bundesland noch Papierakten versendet werden, weil keine Schnittstellen zur Verfügung stehen um dies digital zu übermitteln.

Eine Grundsanierung im Straßenbau - ist doch politisch aktuell überhaupt nicht gewollt, statt die Straße zu sanieren, muss ein Radweg gebaut werden.

Die Planung einer Sanierung Brücke - dauert Jahre - nicht unter deswegen weil die Genehmigung der Naturschutzbehörden sehr lange auf sich warten lässt.

Schulen - wollte man doch überhaupt nicht sanieren, man wollte sie zusammen legen und schließen.

Energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden - was ist das?

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Nicht welches Land - sondern in welcher Gemeinde welche Vorschriften gelten.. Nur durch konkrete Nachfrage in der zuständigen Gemeinde. Rechtsgrundlage für alles ist hauptsächlich das GEG - maßgeblich sind die Ausführungsanordnungen der Länder und die Verwaltungsvorschriften der Gemeinden.

Nimm dir einen Bau-Sachverständigen mit der die Substanz beurteilt

Alles andere kannst du erst konkretisieren, wenn du dein Wunschobjekt gefunden hast.

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Er ist volljährig und er kann der Pflegekasse seine eigene Kontonummer mitteilen, wenn die Eltern nicht die rechtliche Betreuung haben und seine Geschäfte der Einwilligung des Betreuers bedürfen. Diese Frage beantwortet ihm das Betreuungsgericht.

Wenn vom Pflegegeld Sachleistungen bezogen werden, weil zB ein Pflegedienst kommt - dann schrumpft auch die Auszahlung Pflegegeld.

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Du bist noch Schüler und minderjahrig- dann müssen die Anzeige deine Sorgeberechtigten erstatten.

Ein Arzt - schreibt dich maximal krank, aber als Schüler benötigst du ein solches Attest nicht. Es hilft dir nicht um dich vor Klausuren zu drücken.

Sollte es zu einem Prozess kommen - kann eine psychologische Akte von Vorteil sein. Die Chancen auf Schmerzensgeld schätze ich aber relativ gering ein.

Es hilft dir eher dir dabei helfen zu lassen aus der Opferrolle raus zu kommen.

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Also ich widerspreche den bisherigen Meinungen.

Bei uns hätte die Rundmail an alle so ausgesehen:

Die Bewohner des Hauses Str Nr haben sich beschwert, dass regelmäßig ihre Ausfahrt zugeparkt wird. Im eigenen Interesse bitte ich dies in Zukunft zu unterlassen..

Ich bekomme viele externe E-Mails: meine Datenschutzbeauftragte würde mich einen Kopf kürzer machen, wenn ich diese Mail für meine weitere Bearbeitung weiterleite. Wie soll sie denn dann einfangen, wo diese deine Mail mit deinem Namen deiner Anschrift und deiner Mail-Adresse überall gespeichert wurde? Auch wenn diese Dinge in der Datenschutzklasse.ganz unten stehen.

Aber was bringt es dir hier eine Anzeige wegen Verstoß DSVGO zu machen - da kommt nix bei rum. Du kannst um Löschung bitten. Wenn die Firma eine Webseite hat - kannst du die Erklärung zum Datenschutz durchlesen.

Wenn du mit dem.Parken.inhaltlich Recht hast, würde ich mich allerdings mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, ob hier nicht die Anordnung eines absoluten Halteverbot möglich wäre.

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In dem Fall der Eigentümer des Baumes. Gibt zwar auch Leitungen welche der Versorger frei hält - aber nicht in diesem Fall.

Erkundige dich bei der Gemeinde nach einer Baumschutzsatzung..

Ich schätze es handelt sich dann um die 5 Bäume, die zu dem Grundstück gehören.

innerhalb der Rodungszeit wirst du bzw der Eigentümer dies nicht mehr hinbekommen - dann solltest du evtl im Preis verhandeln.

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Natürlich darfst du alles vorbereiten, Anträge stellen - solange die Großeltern unterschreiben und einverstanden sind.

Pflegestufe musst du pro Person beantragen,

Genauso wichtig wäre aber auch eine Vorsorgevollmacht - das Thema solltest du ansprechen, hier würde ich mich aber nur anbieten. Sollten sie lieber ihren Sohn als Bevollmächtigtern nehmen - solltest du dies akzeptieren.

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Nachbar will bei Doppelhaushälfte einseitige Dachrinnentrennung?

Ich bewohne eine Doppelhaushälfte mit gemeinsamer Dachrinnenentwässerung und einem gemeinsamen Fallrohr an jeder Hausseite.Vorne wie hinten .Das Niederschlagswasser der beiden vorderen Dachhälften wird über ein gemeinsames Fallrohr mittig der Doppelhaushälften abgeleitet und stellt eine Grenzbebauung der Häuser dar. Das Fallrohr befindet sich im Erdreich von meinem Grundstück .Die gemeinsame Niederschlagswasser Leitung wird über mein Grundstück in den Sickerschacht auf dem Grundstück vom Nachbarn geleitet.

Das Niederschlagswasser der beiden hinteren Doppelhaushälften hin wird wie folgt abgeleitet.

Das gemeinsame Fallrohr befindet sich komplett auf meinem Grundstück und stellt somit keine Grenzbebauung dar.

Das Niederschlagswasser vom Nachbarn läuft somit zuerst über unsere Dachrinne auf mein Grundstück . Wird dann über das gemeinsame Fallrohr in den Kanal von mir geleitet, läuft dann in den gemeinsamen Mischwasserkanal der über das Grundstück des Nachbarn zur Straße abgeleitet wird. Wir besitzen ein Hinterhaus. Es gibt keine Grunddienstbarkeiten.

der Nachbar fordert nun eine Auflösung der Entwässerungsgemeinschaft für die vordere Seite. Wir sollen aus dem gemeinsamen Sickerschacht heraus. Da er komplett bei dem Nachbarn auf dem Grundstück liegt haben wir wohl schlechte Karten. Allerdings hat er noch nie vom hinteren Bereich gesprochen. Wenn er eine Auflösung der Gemeinschaft fordert, dann doch auch im hinteren Bereich, oder? Wir sind beide bei Anwälten, eine Feststellungsklage ergab das laut Paragrsph 749 der Nachbarschaftsstreit für die Auflösung der Gemeinschaft erforderlich ist.

wie sieht es mit hinten aus.

wäre dankbar wenn sich jemand auskennt

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Ihr habt den Rechtsstreit vorne - und es wird zur Beseitigung die Aufhebung der Gemeinschaft empfohlen.

Wenn über hinten noch niemand gezankt hat - ist auch eine Aufhebung der Gemeinschaft noch nicht erforderlich.

Meine Meinung.

Allerdings würde ich zwingend die Baugenehmigung insgesamt sowie die Versorgungsleitungen Strom, Wasser, Abwasser prüfen. Scheint mir, dass hier beim Bau an der falschen Stelle gespart wurde - oder beide Häuser wurden vom gleichen Bauherren erbaut.

Als Hinterhaus - habt ihr wenigstens eine gesicherte Zuwegung zum öffentlichen Verkehrsraum?

Wurde das Baulastenverzeichnis geprüft sofern eins geführt wird.

Für einen Bau in den 80ern ist die Baugenehmigung ohne Absicherung über Dienstbarkeit oder Baulast sehr suspekt.

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Ein Notar erstellt ein Testament nach dem Willen des Testierenden..Du musst abwarten was dabei rauskommt.

Die Zahlung von damals kann er zumindest auf deinen Erbteil anrechnen.

Im Zweifel musst du deine Möglichkeiten nach Eröffnung des Testaments von einem Anwalt prüfen lassen.

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Kannst du einen Vermieter zwingen dir eine Wohnung zu vermieten - nein..Nennt sich Vertragsfreiheit.

Dein Problem klärt der Insolvenzverwalter von A. Wenn dieser seinen Job richtig macht, kündigt er den Leasingvertrag rechtzeitig um dann zu entscheiden, ob er eine sinnvolle Verwendung für die eingesparte Leasingraten findet.

Läuft der Vertrag weiter - wird nach ausbleibender Zahlung der Leasingrate die Firma ihre Geräte zurück nehmen und wird sich mit den offenen Forderungen iin die Reihe der zu befriedigenden Gläubiger von A einreihen.

Möglicherweise steht dann für A noch Insolvenzverschleppung im Raum.

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Muss ich Miete bzw Nutzungsentgelt zahlen?

Meine Schwester und ich haben ein Haus von unseren Eltern geerbt und sind eine Erbengemeinschaft. Das Haus steht noch leer, da es stark renovierungsbedürftig ist nach den letzten Mietern. 

Nun zu meiner Frage. An dem Haus ist ein seperater kleiner Anbau mit 1 Zimmer und Dusche/WC. Es reicht für meine Bedürfnisse, da ich eingeschränkt bewegungsfähig bin. Das Zimmer habe ich mir in Eigenregie komplett renoviert, da die ganze Elektrik marode war und die Decke und eine Wand komplett erneuert werden musste. Früher wurde dieses Zimmer auch extra vermietet. Aber es hätte auf alle Fälle renoviert werden müssen. Meine Schwester verlangt jetzt 400€ Miete bzw 200€, da ja die eine Hälfte mir gehört. Ich bin nur wegen dem Wasseranschluss von dem Mietshaus abhängig, die Heizung habe ich ausbauen lassen. Seit dem Auszug der letzten Mieter des Hauses sind nun 1,5 Jahre vergangen und nur ich habe dafür gesorgt, dass im Haus renoviert wird, bzw habe alles organisiert. Ebenso habe ich den kompletten Schriftverkehr erledigt, die Reinigungsarbeiten außerhalb und innerhalb des Hauses. Meine Schwester "klärt" die Finanzen und erklärt dazu, dass sie ja arbeiten geht ( 100% Home-Office) und außerdem wegen einer kranken Schulter nicht ins Haus kann und die Treppen erklimmen. Sie weiß nur von Fotos, wie es im Haus aussieht. Sie kann nicht selbst beurteilen was alles im Argen ist und hat alles auf mich abgewälzt, obwohl ich am Rollator gehe und selbst schwer krank bin. 

Ist es rechtens, dass sie unter diesen Vorraussetzungen "Miete" von mir verlangt in Anbetracht dessen, was ich alles im Gegenzug tue?

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Das ist zu kompliziert das Haus zu verkaufen, da auch das Haus meiner Tochter drauf steht. Sie hat es von mir überschrieben bekommen nachdem meine Mutter gestorben ist, die bis zum Tod darin wohnte. Dieses Haus war aber nicht in der Erbmasse, da ich es schon vor 20 Jahren überschrieben bekam.

Deine Tochter sollte dringend zum Anwalt - du kannst kein Haus an deine Tochter übertragen ohne dazugehöriges eigenständiges Grundstück bzw. Wohnungseigentum.

Wer ist Eigentümer des Grundstücks laut Grundbuch - der ist auch Eigentümer von allen aufstehenden Gebäuden. Die Alternative wäre noch ein Erbbaurecht.

Der Punkt wäre zuerst zu klären .

Als nächstes - man steckt kein eigenes Geld in Eigentum welches einem nicht alleine gehört. Hierfür macht man einen Schuldschein mit dem Miteigentümer oder bezahlt gemeinsam.

Einigt euch darauf, dass ihr die Immobilie bewerten lasst, sammele die Rechnung deiner Investition - und dann versucht ihr eine Lösung zu finden. Ggfs überzeugst du deine Schwester, dass du zuerst deine Unkosten welche du ins Haus investiert hast - abwohnst.

Diese Erbengemeinschaft würde ich so schnell wie möglich beenden, auch wenn ich die Teilungsversteigerung betreiben müsste.

Aber erst die Situation deiner Tochter klären bevor du mit der Schwester in den Krieg ziehst.

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Wer war denn bisher für die Putztätigkeit zuständig- Hat der AG dieses Personal bereits entlassen?

Die möglichen Alternativen für deinen AG -

alle Pflegekräfte in Kurzarbeit zu schicken bis das neue Konzept aufgebaut ist

oder betriebsbedingte Kündigung aussprechen, da er sich mangels Einnahmen das vorhandene Personal in dem Umfang nicht mehr leisten kann

Du kannst natürlich auch fragen, ob er dich bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten bezahlt frei stellt.

Wenn der AG noch weitere Betriebsstätten hätte, könnte er dich auch dort zuweisen zumindest für den Zeitraum der Umstrukturierung.

Zum Schluss bleibt dir noch die Möglichkeit dir selbst einen neuen AG zu suchen.

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Ich verstehe es so, dass die Betreuung deines Vaters seinen Wunsch ablehnt dir eine Kontovollmacht zu erteilen.

Ob die Betreuung diese Befugnis hat, beantwortet dir das zuständige Betreuungsgericht.

Je nach dessen Antwort - kann dein Vater dich auch nicht auffordern etwas für ihn zu kaufen, was die Betreuung im Vorfeld nicht abgesegnet hat. Gegen den Willen der Betreuung kauft du dann grundsätzlich auf eigenes Risiko und auf deine Kosten.

Für den Diebstahl - kann dein Vater eine Anzeige erstatten. Je nach Grund seiner Betreuung würde ich solche Behauptungen aber immer mit Vorsicht genießen.

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Hast du dann doch noch den Notarzt gerufen?

https://www.gutefrage.net/frage/ploetzlich-pflegebeduerftig-hilfe

So schnell ging es ja dann offensichtlich doch nicht.

ich denke nicht, dass die Notbetreuung des Ehegatten soweit geht, dass du gegen den Willen der Ärzte eine Entlassung veranlassen kannst. Es liest sich nicht so als ob du dein Mann ohne Hilfe in dein Auto bekommst.

Von daher wäre mein Gedanke, dass die Klinik die rechtliche Betreuung einleiten wird.

Die Frage ist doch - wie ist die Chance auf Heilung, Besserung.

Wenn klar ist, dass er das Krankenhaus nicht mehr lebend verlassen wird - dann wäre mein Kampf ihn auf eine Palliativ/ Hospiz zu verlegen. Oder denkst du er will einen qualvollen Tod mit Schmerzen und Entzugserscheinungen?

Wenn er selbständig noch Essen und Trinken zu sich nehmen kann- Kann es so sediert nicht sein, an welchen Maschinen soll er dann hängen?

Wenn Hoffnung besteht, dass es ihm irgendwann wieder besser geht - wäre deine Aufgabe ihm Mut zu machen, ihn abzulenken, ihm Wege zu zeigen warum sich der Kampf lohnt.

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Wer übernimmt in der Regel die Pflege eines schwer geistig behinderten wenn Eltern sterben - ist meine Angst berechtigt?

Ich wollte euch mal was fragen. Mein Mann sagt ich spinne und das wird so nicht passieren. Brauche neutrale Meinung.

Der Bruder meines Mannes und seine Frau haben leider ein (oder zwei?) geistig schwer behindertes Kind. Es ist aktuell 11 und schwerst geistig eingeschränkt so dass es 24/7 aufsicht braucht und niemals ein selbstständiges Leben führen wird. Wie es aktuell mit ihrem zweiten Kind aussieht ist unklar. Er weist aktuell eine deutliche Entwicklungsverzögerung auf (ist 3j), geistige Entwicklung kann ich nicht beurteilen, wir sehen uns kaum und mit dem ersten wurde uns auch die diagnose 5 Jahre lang geheim gehalten, also wird es dieses Mal auch so sein.

In meinem Kopf spielen sich mehrere Szenarios ab.

  1. Kind 2 holt in der Entwicklung auf, wird ein eigenständiges Leben führen können und sich um den älteren geistig behinderten Bruder kümmern, eventuell für Erbe (Haus und Wohnung).
  2. Sie suchen entweder dem älteren oder beiden, je nach dem ob er auch geistig eingeschränkt ist, eine Einrichtung wenn sie älter werden und es nicht mehr schaffen sich um 2 geistig behinderte Männer zu kümmern. Erbe würde dann wenn Kind Nr 2 aufholt und ein eigenständiges leben führen kann er bekommen und Kind Nr 1 in einer Einrichtung die Jahre ableben welche ihm noch übrig bleiben. (Wäre eigentlich das beste Szenario für alle Beteiligten)
  3. Aber es könnte sein dass Kind Nr 2 auch so geistig eingeschränkt ist dass ein eigenständiges Leben nicht möglich sein wird. In dem Fall können sie ja direkt nicht erben sondern das Erbe bekommt der gesetzliche Betreuer.

Und jetzt kommt meine Angst. Nehmen wir an Szenario Nr 3 tritt ein und meine Kinder beschließen wegen Immobilienerbe 2 geistig behinderte Männer, die Kinder ihres Onkels und Tante zu nehmen in Pflege. Klar ich erziehe meine Kinder so dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, auch nicht für potenzielles Erbe. Jetzt sind die aber noch zu klein um mit ihnen über das zu reden.

Ist meine Angst berechtigt oder spinne ich? Ist so eine Affäre in Deutschland überhaupt möglich, also dass sie das Erbe so schreiben dass jemand die beiden geistig behinderten Männer (falls das zweite kind auch geistig eingeschränkt ist) von den Verwandten nehmen muss, damit sie nicht im einer staatlichen Einrichtung landen?

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Per Testament ist vieles möglich - aber du kannst keine Kinder vererben oder die Verpflichtung sich zu kümmern.

Die Eltern können

a) eine Sorgerechtsverfügung erstellen - sofern er im Freundeskreis jemanden gibt der sich im Fall ihres Ablebens vor Volljährigkeit der Kinder freiwillig um eines oder um beide Kinder kümmert . Solche Dinge sollte man ehrlich besprechen und kann hier auch nein sagen.

b) mit Volljährigkeit der Kinder die rechtliche Betreuung der Kinder übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht können die Kinder dann kaum selbst ausstellen.

c) ein Behindertentestament erstellen, einen Testamentvollstrecker bestimmen, der den Kindern eine monatliche Rente ausbezahlt. Der Testamentvollstrecker ist dann auch befugt die Immobilie zu verkaufen. Über diesen Punkt sollten sich die Eltern rechtzeitig bei einem Anwalt informieren.

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Mit bestandener Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis und das Kindergeld.

Das Ausbildungsende/ die Prüfungstermine der Familienkasse rechtzeitig im Vorfeld mitteilen

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-ausbildung.

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Wenn du einen Vertrag über x Stunden/Woche hast und der AG teilt dich nach Plan für weniger Stunden ein - dann kann er dir hierfür meiner Meinung nach keine Stunden abziehen, sondern befindet sich im Annahmeverzug.

Einen Bestandsschutz auf die Nachtschicht -.hast du nicht.

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