Wenn du das Grundstück verkaufen willst, schreibst du in den Kaufvertrag, dass die Fläche zur Zeit von XYZ bewirtschaftet wird aber kein Pachtvertrag existiert.

Alternativ teilst du XYZ schriftlich mit, dass das Grundstück einer anderen Nutzung zugeführt wird, er bis Ende des Jahres die Fläche räumen soll und nicht mehr weiter bewirtschaften soll.

Sei doch froh, dass er einen Garten angelegt hatte - damit sparst du dir das Mähen bzw nach 10 Jahren hättest du inzwischen die Motorsense benötigt.

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Zwischen der Auszahlung des Krankengeld und der letzten Lohnzahlung kann eine Lücke entstehen.

Der AG bezahlt laut Vertrag, die KK überweist rückwirkend für die Krankschreibung.

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Wenn ihr noch investieren müsst und hierfür ein Darlehen benötigt - dann klärt doch zuerst einmal, ob dein Mann alleine dieses Darlehen bekommt. Falls nein - kann Schwiegervater das Haus behalten und ihr sucht euch etwas eigenes.

Falls ja - lass dir über das von dir investierte Eigenkapital eine Grundschuld eintragen oder macht einen Vertrag darüber.

Eine Schenkung mit gleichzeitiger Rentenlast für den Schwiegervater hat schon einen Beigeschmack.

Alternative - er investiert in den Umbau und ihr macht einen klassischen Mietvertrag mit ihm.

Und alles unter der Annahme, dass dein Mann ein Einzelkind ist. Wenn noch Geschwister vorhanden - dann sieht die Sache wieder anders aus.

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Das kann dein Opa nur selbst klären. Wenn Vater und Cousine ach so besorgt sind - sollen sie sich selber kümmern.

Meinem Opa würde ich empfehlen eine Vorsorgevollmacht auszufüllen und die Bevollmächtigten wären weder dein Vater noch deine Cousine.

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Sowas wird üblicherweise bereits im Kaufvertrag geregelt.

Wenn sich die beiden Noch- Eigentümer nicht einig sind - und dennoch nur "eine" Stimme haben - zählt das Nein.

Also überzeugt sie - wobe dir dies bei mir eher auch nicht gelingen würde.

Bis zum Besitzübergang hafte ich als Eigentümer für die vertragsgemäße Übergabe und den zufälligen Untergang.

Ggfs kannst du mich locken wenn du bereits einen Anteil bezahlst und mich aus der Haftung entlässt. Mindestens jedoch bereits ein Übergabeprotokoll unterschreibst.

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Wenn dir jemand Geld schuldet - beantragst du einen Mahnbescheid. Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt - kannst du ihm den Gerichtsvollzieher schicken. Alle damit verbundenen Kosten gehen zunächst zu deinen Lasten.

Legt dein Schuldner Widerspruch ein - entscheidet ein Gericht.

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Nun dann wirst du das Grundbuchamt bitten müssen dir die Urkunde mit Bewilligung vom... aus den Akten zur Verfügung zu stellen.

Mit etwas Glück wurde hier über die Kosten Instandhaltung etwas ausgesagt.

Du bist dienendes Grundstück und musst dem Herrscher (= Werkstatt) zumindest die Versorgung sicher stellen.

Wenn du die Bewilligung kennst, solltest du das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.

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Ich- während meiner Elternzeit- da meine komplette Abteilung während der Zeit umgezogen ist. War aber vorher bereits so abgesprochen, dass mein Kollege sich darum kümmert. Die Umzugskartons waren noch nicht da um es bereits davor selbst zu erledigen.

Private Dinge - habe ich nicht am Arbeitsplatz und Schlüssel zum Container hatten ohnehin nur die Führungskräfte mit Personalakten.

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Schadensersatzanspruch Immobilie?

Guten Tag,

ich haben eine Frage.

2021 haben wir unsere Eigentumswohnung verkauft im Dachgeschoss. 3 Jahre noch zu Miete gewohnt. Insg. somit 20 Jahre dort gewohnt.

Beim Auszug (Feb.2024) Feuchtigkeit unter der Balkontür bemerkt (2 an der Zahl im Schlaf-u. Wohnzimmer). Vermutung unserseits war das die Türen undicht sind (Wetterseite).

Dem neuen Besitzer bzw. Vermieter beim Auszug mitgeteilt.

Jetzt hat er wohl im Nachhinein ein Gutachten eingeschaltet, dieser hat festgestellt, dass die Fliesen auf dem Balkon nicht fachgerecht verlegt wurden (nicht Gefälle vom Gebäude weg, sondern zum Gebäude hin).

Somit Schimmel in der Wand und evtl. auch einen Schaden am Gemeinschaftseigentum der Wohneigentümergemeinschaft.

Der Balkon wurde 2018 gefliest, von einem Handwerker den man über „MyHammer.de„ kontaktiert hat.

Aufgabenstellung war seinerzeit alte defekte Fliesen Raus, den Untergrund überprüfen und neue Fliesen drauf.

Seit 2018 keine Probleme gehabt, nun aber möchte der neue Besitzer evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen.

Da wir keine Fachleute sind, haben wir die Arbeiten ja vom Handwerker durchführen lassen, kann der Nachbesitzer uns gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen?

Auszug aus dem Kaufvertrag zum Punkt Gewährleistung/Lasten:

1.      Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundbesitzes sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.

2.      Besondere Garantie für den Grundbesitz werden nicht übernommen. Der Verkäufer versichert jedoch, dass ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind. Der Käufer hat den Grundbesitz besichtigt. Er kauft im gegenwärtigen Zustand.

Eine Rechnung vom Handwerker liegt nicht mehr vor.

Kann der Handwerker noch irgendwie belangt werden?

Uns war der angebliche Mangel nicht bekannt und wir hätten nicht verkauft, wenn unsere Tochter nicht krebskrank wäre und in der Zukunft vielleicht auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Nun wenn du den Balkon 2018 gemacht hast, die Wohnung 2021 verkauft - wäre die logische Konsequenz, dass du die Rechnung dem Käufer übergeben hast. Wäre ja möglicherweise noch innerhalb der Gewährleistung gewesen.

Bleibt also nur - die weiteren Schritte des Eigentümers abwarten. Da der Kaufvertrag ja vermutlich vollständig abgewickelt ist, könnte er ggf eine Kaution einbehalten, darüber würde ich dann auch nicht unbedingt streiten - sofern er nicht auf Schadensersatz klagt.

Ob dir nun der Verlegefehler hätte auffallen können - will ich nicht beurteilen.

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Ich kann dir nur sagen wie es unsere Bank gehandhabt hat: sie wollte eine Unterschrift der drei Erben wie und auf welche Konten der Restbetrag überwiesen werden sollte. Hat dann etwas länger gedauert da für die im Ausland wohnende Erbin die steuerliche Unbedenklichkeit auf sich warten ließ.

Das notarielle Testament - wollte die Bank nicht sehen.

Sofern deine Tante allerdings eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hat, ihr diese als Erben nicht widerrufen habt - kann die Bank mit Weisung der Bevollmächtigten handeln.

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Mit dem Verkauf und Nießbrauch - kommt drauf an wie lange deine Oma noch lebt.

Sie hat für die Löschung des Rechtes gegenüber dem Käufer einen Abfindungsanspruch. Verzichtet sie zu deinen Gunsten auf die Auszahlung entsteht bei der Tante ein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der Schenkung.

Wenn man den Pflichtteil schmälern will - ist der Nießbrauch dünnes Eis und sollte mit einem Anwalt und einem Steuerberater abgeklärt werden.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html#steuer

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Und was wurde in der Scheidungsvereinbarung geregelt?

Sofern er das eingebrachte Eigenkapital nachweisen kann - kann er es verlangen, ob er es bekommt - beantwortet der Anwalt.

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Mein Beileid.

Ich würde damit warten bis jemand einen Erbschein fordert. Wenn das Taschengeldkonto beim Heim verwaltet wird, wäre es denkbar, dass hier darauf bestanden wird. Dann mit dem Heim vor Beauftragung Bestattung reden.

Ist das Konto bei einer Bank - wird die Rechnung des Bestatter auch ohne Erbschein vom Nachlasskonto bezahlt. Nur nicht zwingend ohne Erbschein aufgelöst.

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Ja hast du denn das Ende der Probezeit bereits erreicht? Ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag wenn dieser bereits vor mehr wie 6 Monaten abgeschlossen wurde.

Ansonsten Vorschlag:

Hiermit bestätige ich, dass "Dein Name" , der sich seit dem ttmmjjjj in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Die vereinbarte Probezeit endete am ...

Unterschrift Firmenstempel

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Hat sie denn einen Schlüssel zu dem Haus und fährt noch regelmäßig hin - dann kann man dies machen.

Nur weil sie Eigentümerin des Hauses ist - geschieht dies nicht.

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Nun da wirst du dir wohl die Zeit nehmen müssen um gemeinsam mit der Tante die Unterlagen deiner Oma zu sichten.

Tante muss dir hier nichts nachtragen.

Im allgemeinen verlangt die Bank einen Erbschein - auch dafür benötigt man die Sterbeurkunde deines Vaters und deine Geburtsurkunde.

Mit der Wohnung und den Möbeln - für eine Mietwohnung gibt es Fristen und dann muss die Wohnung geräumt sein. Wäre doch eine gute Möglichkeit gewesen hier bei der Räumung zu helfen. Hatten wir bei meiner Oma auch so gemacht - gefragt wurde wer zum Helfen und Anpacken da war.

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Da du sie nicht zwingen kannst einen Kaufvertrag zu unterschreiben der nicht in ihre Vorstellung passt - bleiben nicht allzu viele Möglichkeiten.

Allerdings kommt ihr auch nicht weiter, wenn ihr das Haus gemeinsam an Dritte verkauft. Dann fordert die Bank das noch offene Darlehen plus vermutlich die Vorfälligkeit und was noch über ist - wird entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Unter Umständen kannst du noch die letzten drei Jahre hälftiges Darlehen wirksam bei ihr fordern. Und evtl auch nur noch die Hälfte bezahlen....

Übrigens kann auch bei der Teilungsversteigerung der Erlös solange auf einem Verwahrkonto liegen bis ihr dem Gericht eine einvernehmliche Anweisung zwecks Verteilung gegeben habt.

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