Du solltest alle Rechnungen übergeben auf welchen vielleicht noch eine Gewährleistung ist.

Aus vergangenen Jahren.. würde ich ihm maximal eine Kopie als Muster zur Verfügung stellen. Keine Ahnung, falls hier noch gegen die letzte Abrechnung ein Widerspruch möglich wäre - richtet dieser sich ja meiner Meinung nach noch an dich.

Ansonsten abwarten was er an Unterlagen fordert.

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Du hast gegenüber Unternehmen, Organisationen, Behörden und Vereine, die in der Europäischen Union (EU) ansässig sind das Recht auf Auskunft welche personenbezogenen Daten sie von dir verarbeiten . Ob du den Anspruch hast, dass diese Daten gelöscht werden - kommt drauf an.

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Ich kann nur raten - vielleicht die Entbindung damit das Sozialamt bei der RV abfragen darf, dass du tatsächlich keinen Anspruch auf Rente hast.

Wenn die RV nicht zahlen muss - warum sollte sie dann deine Arbeitsfähigkeit prüfen wollen.

Reine Theorie. Deine Betreuung soll dies klären.

Im übrigen ist das SGB für mich noch dubioser wie das Steuerrecht.

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In erster Linie wieder eine Hetze über das Beamtentum. Womit ich dem Artikel Recht gebe- der Dienstherr hat sich sehr lange Zeit gelassen die Dame zum Amtsarzt zu senden.

Ein Beamter muss natürlich seine AU ebenso einreichen wie jeder anderer Arbeitnehmer auch.

Dass man gegen diese Einladung zum Amtsarzt dann auch noch klagen kann - könnte man darüber nachdenken, ob hier evt. tatsächlich ein Fehler im System liegt. Letztendlich werden sowohl Beamte wie auch das Gericht vom Steuerzahler bezahlt.

Zurück zum Anfang - hätte der Dienstherr früher reagiert - kann sie entweder befristet oder auf Dauer in den Ruhestand versetzt werden.

Je nach Dienstzeit kostet die Dame den Steuerzahler keine 100% sondern maximal so um die 70%.

Wie wird Pension berechnet

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Unabhängig von eurer Sorgerechtsverfügung prüft das Gericht, ob die von euch bestimmte Person als Vormund geeignet ist . Das deutsche Gericht tut sich grundsätzlich schwer ein Kind aus seiner gewohnten Umgebung raus zu nehmen.

Vor allem solltet ihr euch auf eine Person festlegen und eine maximal zwei Ersatzpersonen.. Ansonsten macht es den Eindruck, dass ihr euch dies nicht ernsthaft überlegt habt.

Der von euch bestimmte Sorgeberechtigte sollte unter Umständen auch bereit sein nach Deutschland zu reisen um deine Verfügung gerichtlich durchzusetzen.

Abgesehen davon dass er auch über euren Tod informiert sein muss. Diese Verfügung greift ja in erster Linie dann wenn ihr gleichzeitig sterben würdet.

Mit eurem Tod geht es auch um eure Erbfolge. Je nach eurer eigenen Staatsangehörigkeit wäre evtl zu überlegen, ob ihr euch festlegt welches Ehe- und und welches Erbrecht ihr für euch wählt.

Desweiteren könntet ihr überlegen, ob ihr unabhängig vom Sorgeberechtigten jemand bestimmt, der die Vermögensverwaltung der Kinder bestimmt bis zu deren Volljährigkeit.

Wo ihr die Unterlagen aufbewahrt - so dass sie gefunden werden oder bei Gericht hinterlegen.(Kostet Gebühr). Der bestimmte Berechtigte muss zwingend ein Original vorlegen können.

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Solange dein Stiefvater lebt - kann er über sein Eigentum frei verfügen sofern er auf Grund gemeinsamem Testament nicht von deiner Mutter daran gehindert wurde.

Er kann das Haus also einem seiner eigenen Kinder schenken oder an einen Dritten verkaufen.

Den Rest entscheidest du dann wenn das Testament nach dem Tod des Stiefvater zum zweiten Mal eröffnet wird. Wenn er bis dorthin im Pflegeheim war und es nur noch Schulden zum Erben gibt - kostet die Erbausschlagung beim Gericht auch nur 30€, geht ihr gemeinsam an einem Termin - sogar nur einmal.

Wenn es ein notarielles Testament war - entstehen keine Kosten. War es ein privates Testament - fällt die Gebühr für einen Erbschein an. Die Kosten des Erbsschein richten sich nach dem Nachlasswert.

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Wenn du das Haus verkaufen willst - Verkauf es zu dem Zeitpunkt der dir gefällt.

Wenn du denkst du musst das Haus verkaufen weil deine Mutter Sozialleistungen beantragen muss - dann warte bis die Aufforderung zur Rückforderung der Schenkung kommt.

Wenn diese Rückforderung kommt - gehst du zu einem Anwalt Sozialrecht oder Familienrecht. Vorher würde ich nichts veranlassen.

Die Heimkosten musst du überhaupt nicht decken, sofern du nicht an Hand deines Einkommen unterhaltspflichtig bist.

Ist deine Mutter nicht mehr handlungsfähig und du hast die Vorsorgevollmacht, du kannst dir den Eigenanteil Pflegeheim leisten - dann warte bis die 10 Jahre vorbei sind, wobei der erste Jahr meines Wissens erst das Jahr nach Berichtigung des Eigentums ist.

Willst du das Haus behalten... Würde ich persönlich eher für die Erfüllung der 10 Jahresfrist im Zweifel noch einen Kredit aufnehmen.

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Hier seid ihr am Besten bei einem Anwalt aufgehoben.

Das Gericht selbst nimmt eure Erbausschlagung entgegen - da es diese Dinge nicht prüft.

Jeder Gläubiger kann aber auch Antrag auf Erbschein stellen. Ggfs kommt es zu einem Gerichtsverfahren in welchem ihr dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Erben festgestellt werdet.

Daher würde ich eher den Anwalt auf Beantragung einer Nachlassinsolvenz prüfen lassen.

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Weil die Flächen mit Raststätte im Eigentum der Autobahn GmbH stehen, dies die Stelle ist,.die solche offiziellen Rastplätze baut,.nach Fertigstellung die Fläche im Eigentum behält und über die aufstehenden Gebäude Konzessionsverträge abschließt.

Private Anschlusstellen an einer Bundesautobahn sind meines Wissens nicht genehmigungsfähig.

Der Landwirt macht pleite und die öffentliche Hand darf es wieder richten oder zurück bauen.

Nee lass mal lieber.

Selbst wenn die bürokratischen Hürden nicht wären, ob die Rechnung für den Landwirt aufgeht? Er muss die Fläche steuerlich aus seinem Landwirtschaftsbetrieb abschreiben, hat insgesamt weniger Ertrag , verzichtet auf Fördergelder....

Ob du einen Landwirt findest der seinen Betrieb im Tausch gegen die Position eines "Herbergsvater" aufgibt ... Ich weiß nicht.

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Warum sollte ich: irgendwie ist das fremde Kind ja in den Besitz von dem Teil gekommen.

Der Eigentümer war dann auf den Besuch oder die Schnelligkeit eines Kindes nicht vorbereitet.

Maximal ärger ich mich vielleicht über die Eltern des Kindes oder wer auch immer zu der Zeit die Aufsichtspflicht hatte.

Besser runter geworfen wie runtergeschluckt;-)

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Ein Pachtvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform um wirksam zu sein. Bei Fehlen der Schriftform gelten die Vorschriften des BGB über Landpacht.

Eine Schlüsselübergabe beim Garten - ungewöhnlich. Bei gärtnerischer Nutzung wäre die logische Konsequenz, dass er sofort beginnt.

Bei dir stellt sich die Frage, ob dein Verpächter am 05.06.25 bereits berechtigt war einen Pachtvertrag abzuschließen.

Ohne deinen Vertrag, das aktuelle Grundbuch, den Kaufvertrag deines Verpächter zu kennen - keine zuverlässige Antwort möglich.

Entweder du wartest ab, ob der Eigentümer dir eine Mahnung sendet oder dir über einen Rechtsanwalt schreibt - oder du gehst gleich mit deinen Unterlagen zu einem Anwalt.

Wichtig ist, dass du nichts an der Pachtfläche änderst bzw. sie durch irgendwelche Handlungen in Besitz nimmst.

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Der Vermieter hat dich vor einem Monat gebeten ihm mitzuteilen, ob du das Erbe annehmen wirst.

Dieses Schreiben war für dich die Motivation das Erbe auf den letzten Drücker noch auszuschlagen. Wieso hast du nicht direkt dem Vermieter deine Ausschlagung mitgeteilt?

Mich irritiert, dass dein Vermieter jetzt über Anwalt schreibt und auf Grund welcher Angabe der Anwalt dich als Erbe annimmt.

Wenn noch ein weiteres Schreiben vom Anwalt oder ein Mahnbescheid kommt - solltest du auch zum Anwalt.

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Dass du hier etwas verwechselst.

Auch mit Einwilligungsvorbehalt... Kannst du eine Anzeige erstatten. Inwieweit diese weiter verfolgt wird, kommt drauf an.

Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bedeutet nicht geschäftsunfähig.

Wenn du der Meinung bist die angeordnete Betreuung ist für dich nicht erforderlich - ist dein Ansprechpartner das Betreuungsgericht. Kannst du das Gericht nicht alleine überzeugen die Betreuung aufzuheben, da entsprechende ärztliche Gutachten vorliegen - kannst du es vielleicht noch mit Hilfe eines Anwalts versuchen.

Was du im Zuge des Betreuungsverfahren unterschrieben hast - keine Ahnung.

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https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/das-herrenberg-urteil-stellt-selbststaendigkeit-infrage

Als Musiklehrer_in?

Mit deiner Verwirrung bist du vermutlich nicht alleine. Höre dich doch bei (ehemaligen) Kollegen um.

Ich kann hier die jeweiligen Folgen nicht abschätzen.

Wenn du es nicht unterschreibst - wird geprüft, ob du ein Beschäftigungsverhältnis hattest und sofern die Prüfung positiv ausfällt muss die Organisation vermutlich im Nachhinein Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen, was in Konsequenz vermutlich eine Rückzahlungsforderung für dich ergeben könnte.

Ergibt die Prüfung die Selbstständigkeit -

Ein Nachhilfelehrer.. zählt meines Wissens als Freiberufler. Hier wäre eher das Finanzamt im Spiel.

Ich persönlich würde meinen Vertrag von damals und meine Lohnabrechnung oder die Einzahlungen der Schule sowie deine Einkommensteuererklärung zusammen suchen und damit zu einem Anwalt. Nicht einfach nichts machen, sondern eine bewusste Entscheidung treffen.

So zumindest das Ergebnis meiner Recherche.

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Bevor gegen einen Beamten ein Dizi eingeleitet wird - ja da liegen die Hürden sehr hoch. Wenn der Beamte keine Arbeitsleistung bringt - liegt es an dessen Vorgesetzen. Ist er selbst der Vorgesetzte - freut man sich am Besten, dass er dann wenigstens auch nichts kaputt macht. Die Konsequenz wäre eine schlechte Beurteilung, was ihn aber auch nicht interessiert wenn er bereits am Ende der Karriere.

Diese Person als Dienstherr wieder los zu werden - gelingt fast nicht. Mit etwas Glück kann man ihn versetzen.

Bei deinem Kollegen: vermutlich gab es maximal eine anonyme Anzeige oder überhaupt keine Beweise. Gibt auch die theoretische Möglichkeit, dass er trotz Videos sein Pensum erfüllt hatte.

Bei Angestellten - Arbeitszeitbetrug an der Stechuhr wird immer geahndet.

Schlechtleistung - ist sehr schwer nachzuweisen,.da keine Referenzwerte vorhanden sind. Gibt immer Beschäftigte, die in zwei Stunden mehr vom Tisch bekommen wie andere in vier. Da scheint bei meinen Bekannten in der freien Wirtschaft aber zumindest ähnlich zu sein.

Mobbing oder Bossing wird erfolgreich ignoriert. Hier hilft dem Opfer nur die Flucht.

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Boreout im neuen Job - was tun?

Liebe Community,

kurz zur Erklärung vorab: Ich kann im Folgenden leider nicht konkreter werden, da ich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bin, daher versuche ich zu beschreiben, um was es geht ohne zuviel preiszugeben.

Ich bin in einem Handwerksberuf (mein Traumjob!). Es gibt zwar viele von uns, aber Meister zu finden ist fast unmöglich (in meiner Meisterklasse waren nur drei weitere Schüler).

Nun habe ich vor kurzem in meinem neuen Job angefangen, öffentlicher Arbeitgeber wie gesagt. Da es so wenig Meister gibt, stellt einen quasi jeder Arbeitgeber sofort ein. Tolle Sache, aaaaaber...

  • Im Vorstellungsgespräch wurde mir eine Meisterstelle zugesagt, jedoch bin ich zwei Gehaltsstufen darunter eingestellt worden (wurde damit begründet, dass aktuell keine Meisterstelle da wäre, ich soll mittelfristig aber hochgestuft werden). Mittlerweile glaube ich, mein Vorgesetzter wollte mich nur schnell "verhaften", eben weil es so wenig Leute mit meinem Profil gibt. Was ich überhaupt machen soll, hat er sich nicht überlegt.
  • Ich habe keine einzige konkrete Aufgabe und werde abgespeist mit "Mach erstmal das und das". Das sind bisher leider Aufgaben, die so einfach, dumm und anspruchslos sind, dass sogar ein Werkstudent sich darüber totlachen würde. Mein Kopf leidet extrem, ich bin kognitiv völlig unterfordert!
  • Ich habe keinen eigenen Schreibtisch bekommen, auch keine Visitenkarten
  • den ganzen Tag sitze ich nur im Auto und/oder starre auf ein Tablet. Beides Sachen, die ich ursprünglich bei meiner Berufswahl für mich ausgeschlossen hatte (nicht am PC sitzen und nichts mit viel Aussendienst und Fahrerei)
  • und was mich am meisten abf*** ist, dass es nicht genug Autos gibt! Ich muss mit meinem eigenen Auto (!!!) zu allen Aussenterminen fahren!!! In den letzten zwei Monaten sind so rund 1.000km zusammen gekommen! Wir bekommen Spritgeld, aber 0,30€/km ist echt wenig. Zudem fahre ich nur Kurzstrecken um 10km und weniger, was natürlich für den Motor gar nicht gut ist. Den Kollegen geht es genauso, um 10.000km/Jahr ist wohl soweit normal. Jedes Mal wenn ich im Auto sitze, ärgere ich mich schwarz! Betriebswirtschaftlich gesehen bringe ich mein Privatvermögen in die Firma ein - das ist lächerlich!

Dazu habe ich bereits gegooglet und ja, das ist rechtlich sauber und zulässig.

Die positiven Seiten an meinem Job sind, dass ich einen kurzen Anfahrtsweg habe, die Kollegen wirklich nett sind und die Arbeitszeiten lassen mir viel Zeit für meine Hobbies. Gehalt ist auch ok.

Ok, ich kann natürlich darüber mit meinem Vorgesetzten sprechen, aber auch der hat einen Vorgesetzten und die Strukturen sehen nicht vor, dass sich irgendetwas ändert. Die Frage ist nun, bleiben oder gehen? Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen ja in Ordnung.

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Im Vorstellungsgespräch wurde mir eine Meisterstelle zugesagt, jedoch bin ich zwei Gehaltsstufen darunter eingestellt worden (wurde damit begründet, dass aktuell keine Meisterstelle da wäre, i

Es wurde ein Meister gesucht und es soll keine Stelle frei sein= eine Lüge, dann darf ich die Stelle nicht ausschreiben. Möglicherweise gibt es in deinem Bereich bereits einen Meister mit Berufserfahrung, dann kann ich dich zur Wahrung des sozialen Friedens nicht gleich oder besser eingruppieren. Ich schätze du bist in der Einstiegsgruppe Meister.

Nicht desto trotz hast du den Arbeitsvertrag mit Eingruppierung in die EG ? unterschrieben.

mein Vorgesetzter wollte mich nur schnell "verhaften", eben weil es so wenig Leute mit meinem Profil gibt

Das stimmt. Wir haben einen Meister im Elektrobereich bereits drei Mal erfolgreich ausgeschrieben. Jetzt qualifizieren wir eigenes Personal in der Hoffnung diese Stelle zeitnah besetzen zu können.

Was ich überhaupt machen soll, hat er sich nicht überlegt.

Das steht in der Stellenausschreibung auf welche du dich beworben hast. So wie die Voraussetzung, dass du einen Führerschein haben musst. Die dienstlichen Kilometer kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Das für dich geltende Reisekostengesetz hast du ja offensichtlich gefunden.

Ich habe keine Vorstellung in welchem Bereich dein Arbeitsplatz liegen könnte - aber wenn so viele Mitarbeiter regelmäßig Kurzstrecken fahren - wäre ein Jobrad oder die Anschaffung von Dienstautos doch eine Alternative. Wäre eine gute Aufgabe für den Personalrat solche Dinge anzustoßen.

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Wenn der August noch innerhalb der ersten 6 Monate deiner Beschäftigungszeit liegt - kann dir erst zum 30.09 gekündigt werden, wobei es hilfreich wäre den exakten Tarifvertrag zu kennen. Beziehe mich auf den Par 34 TVöD analog zu Par 34 TV-L.

Wieso gehst du davon aus, dass du deine Kündigung morgen erhalten wirst? Nach deiner ersten Frage - hat es dir nicht gefallen. Du kannst in der Regel problemlos um einen Auflösungsvertrag bitten, wenn du zum 01.09 bereits etwas neues (sicher) hast.

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Bei uns ist es so, dass dir den schulischen Teil die Schule bestätigen muss - musst du bei uns anfordern, kommt nicht automatisch und das reine Abschlußzeugnis wäre nicht ausreichend.

Den praktischen Teil muss dir dann der Praktikumsbetrieb bestätigen,

Mit den beiden Teilen kannst du dir dann die Fachhochschulreife beim Ministerium anerkennen lassen.

So wurde es mir zumindest erzählt.

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Beeinflusst das Erbe meines Sohnes meine Unterhaltszahlungspflicht gegenüber seinen Halbschwestern?

Mein Sohn aus 2. Ehe soll von seinem Opa eine große Summe Geld erhalten.

Ich habe noch Kinder aus erster Ehe, die zunächst bei mir wohnten, bis mein exmann mit ihnen unabgesprochen weg zog. Bis dann ein Gerichtsverfahren stattgefunden hat, hieß es, man solle sie nicht aus der gewohnten Umgebung reißen. Da ich wegen häuslicher Gewalt, auch bzw. vor allem gegen meine Töchter in ein Frauenhaus ging, war ich psychisch am Ende über diese Entscheidung vor Gericht. Ich war nicht mehr fähig zu arbeiten, alles kreiste sich nur darum die beiden dort wieder zurück zu holen.

dann lernte ich meinen 2. Mann kennen, wir entschieden gemeinsame Kinder zu bekommen während der Rechtsstreit noch lief & mein exmann immer wieder versuchte den Kontakt zu verhindern.

mein 2. Mann hat für meine beiden Kinder aus erster Ehe immer alles bezahlt. Sprit für die Fahrten, die Unterkünfte, Urlaub, Kleidung, Schuhe, Fahrräder usw. Nur Unterhalt an meinen exmann nicht & ich hatte ja keine Arbeit mehr, war schwanger, Elternzeit & nun ist die jüngste 17 Monate alt. Es ist eine große Summe an Unterhaltsschulden angelaufen. Meine Töchter waren nie ausreichend ausgestattet, im Winter keine warmen Schuhe & Klamotten. Im Sommer keine passenden Sandalen usw. Mein exmann hat schon immer gerne das Kindergeld & alles was eben da war für seine Hobbys usw. genutzt…

inzwischen wurde eine akute Kindeswohlgefährdung in seinem Haushalt festgestellt, zuvor eine latente. Da er sich weigerte Hilfe aufzusuchen & die beiden sichtlich Schäden davon getragen haben kam es zur innobhutnahme. Es heißt weiter, man wolle sie nicht aus der gewohnten Umgebung nehmen & daher sollen sie im Kinderhaus bleiben bis der Vater sie wieder aufnehmen kann oder dort bleiben, obwohl sie immer noch zu mir zurück wollen.

ich weiß nicht ob er jetzt auch Unterhalt zahlen muss, bisher wurde der monatliche geforderte Betrag nicht weniger. Es kam nur zusätzlich ein Brief, daß ich nun für die Unterkunft im Kinderhaus zahlen soll. Da ich in elternzeit bin, muss ich derzeit nichts zahlen. Aber nun habe ich ja noch die Schulden. Mein exmann bekam Unterhaltsvorschuss, bisher wird auch weiterhin Unterhalt gefordert.

wenn mein Schwiegervater mir nun Geld für meinen Sohn aus 2. Ehe gibt, kann dann verlangt werden die Schulden von dem Geld zu bezahlen? Oder der immer noch geforderte Unterhalt?

die Schulden sind wesentlich höher, als das Erbe. Aber dennoch sind die 12.000€ ja für meinen Sohn aus 2. Ehe gedacht. Mein Schwiegervater möchte das Erbe lieber gerne von der warmen Hand reichen zb für den FS, Roller, Auto uä.

mein Sohn ist erst 4 Jahre alt. Müsste ich sicherheitshalber ein extra Konto für ihn eröffnen? Oder reicht es, wenn der Schwiegervater bestätigt, daß es sein Erbe ist? Ich wollte es gerne über mein Konto für ihn anlegen, sodaß er Zinsen bekommt.

vielleicht kennt sich ja jemand mit so einer komplexen Situation aus.

Herzlichen Dank

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Warum du nicht um das Sorgerecht für deine Kinder gekämpft hast - muss man jetzt nicht verstehen.

So wie ich das verstehe lebt der Opa (dein Schwiegervater) ja noch - von daher kann dein Kind auch noch nichts vom Opa erben. Ohne Testament ist Erbe deines Schwiegervater seine Kinder und eine vielleicht noch lebende Schwiegermutter.

Opa soll auf den Namen des Kindes ein Festgeldkonto am besten mit langer Laufzeit anlegen. Ihr müsst hier nur als Sorgeberechtigte zustimmen, Opa soll sich bei einer Person seines Vertrauens beraten lassen.

Mein Schwiegervater hatte damals Aktien auf den Namen meines Kindes angelegt und dort monatlich für einen Betrag x dazugekauft.

Hier kann er dem Enkel solange der Vater deines Kindes (Kind des Schwiegervater) noch lebt 200.000 € innerhalb 10 Jahren schenken.

Dein Name - darf hier überhaupt nicht auftauchen. Das Geld darf auch nicht auf dein Konto. Es ist eine Schenkung vom Opa an den Enkel - dies haben die Eltern bis zur Volljährigkeit treuhänderisch zu verwalten.

Für den Unterhalt deiner älteren Kinder bist du meines Wissens nach Höhe der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt verpflichtet.

Ebenso ist dein Jetzt Mann dir zum Unterhalt verpflichtet.

Sofern hier irgendwelche Forderungen erhoben werden - solltet ihr gemeinsam zum Anwalt Familienrecht. Je nach Einkommen deines Mannes ist vielleicht auch noch ein Steuerberater sinnvoll.

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Meine Frau hat mich der Wohnung verwiesen

Ich muss etwas ausholen, damit meine Situation verständlich wird. Meine Frau leidet über Jahre hinweg an einem Waschzeang. Sie war auch bereits mehrfach in stationärer Therapie. Zu letzt 7 Monate lang. Wir habe 3 Jungs (12/15/17). Die älteren beiden sind eigentlich sehr zerstritten und ich bin, besonders in der Zeit, wo meine Frau in der Klinik war, immer wieder zwischen die Fronten geraten.

Als meine Frau von dem letzten Aufenthalt kam, hatte sich zu Hause einiges geändert. Mein mittlerer Sohn hat eine Freundin, mein ältester ist einer "Null Bock" Phase.

Ich habe die ganze Zeit über, unsere Firma alleine geleitet, für die Kinder und das Haus gesorgt.

Aus dem Stress heraus, habe ich das Rauchen wieder angefangen, welches ich aus Liebe zu meiner Frau, vor über 20 Jahren aufgehört hatte.

Nun, kam es zu einem Vorfall. Meine Frau rief mich auf der Arbeit an, ich möge sofort nach Hause kommen. Obwohl ich ihr deutlich gesagt habe, ich hätte jetzt wichtiges zu tun, behaarte sie darauf.

Zu Hause kam es direkt zu einem Streit zwischen, meinen Söhnen und mir. Der eskalierte und ich wurde von beiden Söhnen attackiert. Ich habe den stärkeren auf den Boden gelegt um mich vor weiteren angriffen zu schützen. Meine Frau rief die Polizei. Was ich auch unbedingt wollte.

Da die Polizei keinen der Söhne aus dem Haus nehmen konnte, bin ich freiwillig in ein Hotel gegangen, damit sich die Lage beruhigt. Meine Frau jedoch rief mich an und meinte ich dürfe nicht mehr nach Hause kommen.

Sie begründet es damit, dass sie sich hintergangen fühlt, weil ich ihr nicht gesagt habe, dass ich wieder rauche.

Inzwischen ist ihre Begründung, dass die beiden ältesten es so wollen.

Wir haben eine Reise gebucht, die aus meinem Geld finanziert wurde. Aus trotz habe ich due Reise gemeinsam mit meiner Frau und 2 der Söhne, der mittlere hat die Polizei und dem Jugendamt gegenüber erzählt, ich wolle ihn umbringen und ist dadurch in der Nacht unseres Fluges in Obhut genommen worden.

Während der Reise schien es tatsächlich, dass meine Frau und ich uns wider näher gekommen sind.

Doch, am Tag der Rückreise, erklärte sie mir eindringlich, ich dürfen auf keinen Fall zurück. Sie gab Angst, auch den kleinen, der sehr an mir hängt, auch zu verlieren.

Jetzt meine Frage, kann sie das Verlangen? Kann ich einfach wieder in das Haus gehen, obwohl ich dem Vermieter sagen musste, das ich aufziehe?.

Das gesamte Haus ist von meinem Geld, neu eingerichtet worden. Das Geld habe ich aus einem Prozess erhalten, der wegen schwerer Körperverletzung lief.

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Du und deine Frau seid gemeinsam Mieter eines Hauses? Solange kein Hausverbot gegen dich verhängt wurde, kannst du natürlich in dein Haus. Bedeutet aber nicht, dass sie evt mit Unterstützung der Kinder möglicherweise noch ein Hausverbot erwirken kann.

Bedauerlich, dass du offensichtlich noch nicht einmal Freunde hast, die dir zumindest vorübergehend ein Dach überm Kopf anbieten.

Wer während einer Ehe was bezahlt - interessiert nicht.

Die Frage, die sich mit stellt - bei der psychischen Vorbelastung deiner Frau - welche Unterstützung hattet ihr in der Erziehung der Kinder. Dort ist ja bereits etwas schief gelaufen, wenn deine Söhne soviel Aggression in sich tragen. Deine Söhne benötigen ebenso eine Therapie und Hilfe wie deine Frau.

Ich würde mich aktiv ans Jugendamt wenden mit der Bitte um Unterstützung.

Ihr leitet eine Firma: du bist also selbständig und willst über 7 Monate deine Arbeit, den Haushalt und drei pubertierende Jungs mit Vorbelastung alleine gerecht werden. ....

Was du mit dem Anwalt willst? Sollst du dir dass alleinige Sorgerecht erstreiten, steht eine Scheidung im Raum...

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