Warum als Bevollmächtigter? Füllt den Antrag gemeinsam aus und gut ist. Den Antrag muss üblicherweise die pflegebedürftige Person ausstellen, wenn die eingetragene Pflegeperson ausfällt.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/beantragen/#:~:text=Den%20Antrag%20auf%20Verhinderungspflege%20stellt,nicht%20im%20Voraus%20gestellt%20werden.

Mögliche Kosten der Verhinderungspflege gehen zu Lasten der pflegebedürftigen Person.

Wenn du ihm klar machst,.dass du nur deine eigene Erfahrung weitergeben ihn hier aber nicht rechtlich beraten kannst - sehe ich keine Voraussetzung für Schadenersatz.

Wenn du beim Kollegen in dieser Richtung jedoch bereits Bedenken hast,.weil er von Natur aus ein Streithahn ist - würde ich es sein lassen.

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Der Hautarzt kann dich zumindest arbeitsunfähig schreiben

Der Hautarzt kann unter Umständen auch ein Attest für den AG ausstellen, dass du auf Grund des Krankheitsbildes mit verschiedenen Stoffen nicht mehr arbeiten darfst oder nicht in der Küche eingesetzt werden kannst. Ob der AG dann noch weitere Verwendung entsprechend deiner Ausbildung für dich hat - bleibt abzuwarten.

Läuft dann über kurz oder lang vielleicht auch auf eine Umschulung raus

Ob es sich hierbei um eine Berufskrankheit handeln könnte - prüft meiner Meinung nach die BG

Eine Berufsunfähigkeit - kann dein Arzt bescheinigen, wenn du diese zur Vorlage einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung benötigst.

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Du musst dort deinen Hauptwohnsitz anmelden wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ist der tatsächlich mit mehr wie 180 Tagen/Jahr bei deinen Eltern?

Die Abwägung Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz wäre zuerst zu klären.

Was hindert dich zB deinen Hauptwohnsitz bei der Freundin anzumelden. Hierfür benötigst du meines Wissens doch nur die Wohnungsgeberbescheinigung von ihr - ob mit oder ohne Mietvertrag interessiert nicht - solange von niemandem ein Leistungsbezug im Raum steht.

Es kann also im Raum stehen - Bußgeld wegen Verstoß Meldegesetz,

Steuerhinterziehung wenn Uni-Stadt oder Heimat Eltern Zweitwohnsitz Steuern erhebt .

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Die Frage die vorher zu beantworten wäre - darf der AG den Praktikanten ohne Lohn beschäftigen.

Sollte die Antwort Ja sein - muss der AG den Praktikanten bei der Unfallkasse melden. In einer Werkstatt könnte evtl noch die Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung anfallen.. Weitere Kosten - solange der Praktikant nichts kaputt macht - fallen mir nicht ein.

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Willst du nun wissen wie du dein Geld wieder bekommst?

Wenn es keine Vereinbarung über die Rückzahlung gibt, die Forderung noch nicht verjährt - könntest du einen Mahnbescheid beantragen und danach ggf die Vollstreckung. Die damit verbundenen Kosten - musst du vorstrecken. Kannst du theoretisch auch bei Verjährung machen und abwarten, ob dein Vater sich auf die Verjährung beruft.

Ansonsten solltest du als Kind die Einnahmen deines Vaters zumindest einschätzen können. Ich würde schon abwägen ob er das Geld in die Kneipe trägt oder damit die Nachzahlung der Nebenkosten gedeckt hat

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Die Baugenehmigung sollte mit dem vorgefundenen Zustand überein stimmen.

Der Grundriss in einer Anzeige - kommt drauf an wie er deklariert wird, aber den Dingen würde ich grundsätzlich keinen Glauben schenken.

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Ein Antrag auf GdB und der Antrag auf Pflegegrad sind zwei Paar Schuhe.

Vom GdB hat sie unter Umständen eine Steuererleichterung, bei Bewilligung Pflegegrad - kann sie dich als Pflegeperson eintragen.

Ob du nun zu Hause wohnst oder im Umkreis spielt keine Rolle - ein beauftragter Pflegedienst muss ja auch fahren

Wobei eine Begleitung ins Schwimmbad -.nichts mit Pflege zu tun hat.

Was dies jetzt mit deinem Referendariat zu tun hat? Wie du dies zeitlich managst, ist dein Problem. Wenn es zeitlich nicht aufgeht, muss die Leistung entweder eingekauft werden oder über einen Pflegedienst geregelt werden.

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Sobald jemand für die Eltern Sozialleistung beantragt - wird auch nach Schenkungen der letzten 10 Jahre gefragt.

Dann wäre es denkbar, dass die Eltern zur Rückforderung der Schenkung aufgefordert wirst.

Als beschenkte Person bleibt dir in dem Fall noch der Weg zum Anwalt.

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Nein - ich habe noch verschiedene Dinge, die mir meine Großeltern väterlicherseits als Kind geschenkt hatten, die ich aufbewahre. Aber keine Teile.aus dem Nachlass.

Vom Opa mütterlicherseits - waren immer mehr praktische Geschenke, welche die Jahrzehnte nicht überdauert haben. An die Stiefoma - habe ich ohnehin keine positive Erinnerung

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Ich finde den Urlaub bereits im Vorfeld gescheitert und würde ihn nicht antreten.

Kinder unter 6 Jahren - sind oft noch frei, da vermutlich auch noch im Beistellbett.

Das 12 jährige Kind - kommt auf die Wohnungsgröße an - wenn ihr bewusst nach Wohnungen mit drei Schlafzimmer und fünf Betten gesucht habt - war das doch im Vorfeld abgeklärt. Dann ja- würde ich auch zu einer Aufteilung mit 2/5 zu 3/5 tendieren.

Die Frage hätte ich allerdings vor Buchung geklärt. Ihr hättet ja auch eine eigene Wohnung in einem Haus buchen können.

Nicht zuletzt würde ich unter den Geschwistern auch noch die jeweilige Einkommenssituation betrachten. Meine Neffen lade ich grundsätzlich zum Urlaub ein - weil meine Schwester sich sonst keinen Urlaub leisten könnte.

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Deine UrOma- rein rechnerisch ist die Wahrscheinlichkeit dann vermutlich relativ gering, dass du das Darlehen noch zu Lebzeiten der Oma zurück bezahlen kannst.

Von daher ist es auch relativ unwahrscheinlich, dass der Betreuer diesem Geschäft zustimmen würde. - selbst wenn das Vermögen der Oma noch bis zu ihrem Tod ausreichend wäre.

Aber fragen kostet ja nichts- nur Hoffnung würde ich mir keine machen. Warum sollte sich der Betreuer zum Beispiel noch den Aufwand eines Mahnverfahren aufhalsen, wenn du doch in Verzug kommst oder Insolvenz beantragst.

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Der Verkauf des Hauses ist zumindest denkbar , wenn die Mutter Antrag auf Sozialleistungen stellen muss. Wenn ihr Einkommen nicht ausreicht und ihr Bar-Vermögen verbraucht ist.

Ggfs kannst du die Differenz durch eine angemessene Mietzahlung an deine Mutter ausgleichen und damit den Verkauf vermeiden.

Ansonsten bricht Kauf nicht Miete. Wenn du ein Mietverhältnis nachweisen kannst - geht dies auf den Käufer über. Der kann unter Umständen eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen sobald er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Mit dem Verkauf selbst bist du also nicht zwangsläufig gezwungen auszuziehen.

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Vielleicht solltet ihr zuerst einmal selbst an der Kommunikation mit der Großen arbeiten .

Ihr erklären, dass die Frau die sie da besuchen kommt ihre Mutter ist. Die Fragen des Kindes kindgerecht aber immer ehrlich beantworten. Vor allem frei von Vorwürfen oder Vorbehalte gegen die Mutter.

Und wenn die Mutter mit einem Geschwisterchen kommt - dann ist das eben so. Vielleicht hilft das Baby ja auch in der Situation Mutter zum größeren Kind.

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Interessante Frage - ich würde auch zustimmen.

Dafür, dass das Problem Klima seit Jahren bekannt ist -.kann.ich jetzt nicht mit HauRuck Methode versuchen alles zu ändern.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es innerhalb Deutschlands noch viele schlauen Köpfe gibt, die gute Ideen haben, die aber nie gehört werden, da politisch nicht aktiv oder die Dank irgendwelchen Lobbyisten nie diskutiert werden.

Stabiles Klima und Wirtschaft hängen ganz klar zusammen.

Das Klima bekommen wir aber nur mit der gesamten Weltbevölkerung vielleicht stabilisiert. - meine Meinung. Und dafür muss ich zuerst einmal alle Menschen mitnehmen und überzeugen und sollte als Politiker vielleicht auch Entsprechendes vorleben.

Was retten wir also in Deutschland wenn die bisher deutsche Industrie sich andere Standorte sucht -.bei denen der Klimaschutz keine bis nur eine geringe Rolle spielt?. Abgesehen von den gesamten Arbeitsplätzen, die damit in Deutschland ebenfalls wegfallen.

Je geringer die Staatseinnahmen - desto weniger Menschen kann ich beim Klimaschutz mitnehmen. Je weniger Geld ich zum Leben habe - desto mehr verschiebt sich mein Verhalten beim Einkauf. Ich würde auch gerne an meinem Haus noch das ein oder andere ändern - aber dafür bräuchte ich noch einen Goldesel..

Daa Ahrtal - auch die Maßnahmen zum Schutz der hundertjährigen Hochwasser müssen geplant und finanziert werden. Hier müssten Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Und nicht selten verzögert sich die Umsetzung dann ausgerechnet an der Erfüllung der naturschutzrechtlichen Auflagen.

Es fehlt am gesunden Mittelmaß

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https://dejure.org/gesetze/BewG/193.html

1).Jein - der Wert des unbebauten Grundstück spielt schon in die Berechnung ein. zunächst wäre jedoch der bestehende Erbbaurecht Vertrag zu prüfen. Die Kirchen wollen hier bei einem Verkauf der Immobilie oft mitreden. Kann sein, muss nicht sein.

Ihr tretet in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag ein mit der verbleibenden Restlaufzeit ein: Bedeutet die Verkäufer bekommen den Kaufpreis Gebäude, die Kirche bekommt den Erbbauzins.

Solltet ihr einig werden - würde ich beide Verträge vor Beurkundung von einem Anwalt prüfen lassen. Ein normaler Kaufvertrag - lässt sich noch einigermaßen für den Laien verstehen, ein Erbbaurechtsvertrag ist schon etwas komplexer.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/BJNR000720919.html

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Den Antrag würde ich persönlich nicht ohne Hilfe ausfüllen.

https://www.talentplus.de/inklusion-gestalten/behinderungsbegriff/gleichstellung-gleichstellungsantrag/#headline-ws_4d075624-3-2

Betriebsrat - sofern es einen gibt, Schwerbehindertenvertretung im Betrieb oder auch evtl bei der Gemeinde, evtl ein Sozialverband.

Welche Formulierung - keine Ahnung, ich würde tendenziell zur oberen greifen - jedoch noch ergänzen.

https://www.betriebsrat.de/news/schwerbehindertenvertretung/so-wird-der-gleichstellungsantrag-erfolgreich-3091439

Die Frage die meiner Meinung beantwortet werden sollte - womit bist du in Konkurrenz zu gesunden Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch dein Krankheitsbild benachteiligt sein wirst.

Wenn du selbst schreibst du kannst die Tätigkeit nicht mehr ausüben - ist die Kündigung doch vermutlich nur eine Frage der Zeit.

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Dein Partner oder ein WG- Mitbewohner ist gestorben - dessen durch Erbschein oder notariellem Testament festgestellter Erbe tritt zunächst mit allen Rechten und Pflichten auch in die Verträge des Verstorbenen ein.

Demzufolge ist der Erbe auch in den ersten drei Monaten verpflichtet die Mietzahlung laut Vertrag zu erfüllen.

Es ist die Frage wer von euch der Mieter ist und wie das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Verstorbenen aussah.

Ob der Erbe oder der Vermieter von ihrem Sonderkündigungsrecht bei Tod Gebrauch gemacht haben.

Sofern Lebenspartner - ob du mit dem Tod deines Lebensgefährten gegenüber dem Vermieter erklärt hast in den Mietvertrag einzusteigen.

Alles was der Erbe nach Feststellung der Erbschaft hier freiwillig als Leistungen erbracht hat - hat nichts mit der Erbschaft zu tun. Hier kommt es dann möglicherweise auf Absprachen zwischen dir und dem Erben an..

Zu seiner Erbschaft zählt das Vermögen des Verstorbenen am Todestag, hiervon ist auch die Bestattung zu bezahlen sowie die Schulden des Verstorbenen am Todestag.

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Kaufpreis - uninteressant, es könnte sich ja theoretisch um eine gemischte Schenkung gehandelt haben

Anfangsvermögen der Verkehrswert Haus minus Schulden zum Zeitpunkt der Eheschließung.. Sofern noch nachweisbar - dein Barvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung.

Endvermögen: Verkehrt Haus bei Scheidung minus Schulden plus ggf Barvermögen auf einem eigenen Konto.

Die Differenz= Zugewinn.

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Wenn du dem Mahnbescheid (gelber Brief ) nicht fristgerecht widersprichst - dann wird die Forderung für die nächsten 30.Jahre gültig und der Gerichtsvollzieher kommt.

Eine Rechnung ist auch ohne Unterschrift gültig und der Zugang in Textform ist ausreichend.

Wenn du widersprichst - kann er sich überlegen, ob er klagt - dann hat er unter Umständen ein Beweisproblem über den Zugang der Rechnung.

Du solltest also deinen gelben Brief sowie die Mail mit zum Anwalt nehmen.

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Der Onkel ist ja vermutlich nicht erst seit gestern in Amerika und der Opa lebt noch - also bestand zumindest die theoretische Möglichkeit ein Testament zu erstellen.

Alternativ könnte Opa die Immobilie bereits verkauft haben oder es kann ggf über einen Betreuer noch verkauft werden.

Wenn das Szenario eintritt - ja dann könnt ihr euch auf ein langwieriges Verfahren einstellen was sich über Jahre ziehen wird.

Zunächst müsst ihr alle erdenklichen Bemühungen nachweisen, dass ihr die Kontaktdaten des Onkel ermittelt habt. Nachweis des Scheitern.. Kontakt zum Amtsgericht.

Je nach Situation muss entscheiden werden, ob Abwesenheitspfleger oder Nachlasspfleger.

Solange ein Beteiligter unbekannter Wohnsitz -.geht auch die Idee mit der Teilungsversteigerung nicht auf.

https://www.rechtspflegerforum.de/forum/index.php?thread/68870-teilungsversteigerung-unbekannte-erben/

Kosten - zu Lasten der Erbmasse wobei die Antragsteller in Vorlage gehen.

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