Guten Tag,
ich haben eine Frage.
2021 haben wir unsere Eigentumswohnung verkauft im Dachgeschoss. 3 Jahre noch zu Miete gewohnt. Insg. somit 20 Jahre dort gewohnt.
Beim Auszug (Feb.2024) Feuchtigkeit unter der Balkontür bemerkt (2 an der Zahl im Schlaf-u. Wohnzimmer). Vermutung unserseits war das die Türen undicht sind (Wetterseite).
Dem neuen Besitzer bzw. Vermieter beim Auszug mitgeteilt.
Jetzt hat er wohl im Nachhinein ein Gutachten eingeschaltet, dieser hat festgestellt, dass die Fliesen auf dem Balkon nicht fachgerecht verlegt wurden (nicht Gefälle vom Gebäude weg, sondern zum Gebäude hin).
Somit Schimmel in der Wand und evtl. auch einen Schaden am Gemeinschaftseigentum der Wohneigentümergemeinschaft.
Der Balkon wurde 2018 gefliest, von einem Handwerker den man über „MyHammer.de„ kontaktiert hat.
Aufgabenstellung war seinerzeit alte defekte Fliesen Raus, den Untergrund überprüfen und neue Fliesen drauf.
Seit 2018 keine Probleme gehabt, nun aber möchte der neue Besitzer evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Da wir keine Fachleute sind, haben wir die Arbeiten ja vom Handwerker durchführen lassen, kann der Nachbesitzer uns gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen?
Auszug aus dem Kaufvertrag zum Punkt Gewährleistung/Lasten:
1. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundbesitzes sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.
2. Besondere Garantie für den Grundbesitz werden nicht übernommen. Der Verkäufer versichert jedoch, dass ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind. Der Käufer hat den Grundbesitz besichtigt. Er kauft im gegenwärtigen Zustand.
Eine Rechnung vom Handwerker liegt nicht mehr vor.
Kann der Handwerker noch irgendwie belangt werden?
Uns war der angebliche Mangel nicht bekannt und wir hätten nicht verkauft, wenn unsere Tochter nicht krebskrank wäre und in der Zukunft vielleicht auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.