Korrekte Angaben im Lebenslauf pflicht?

Hallo liebe Community

Nach meiner abgeschlossenen Berufausbildung vor 10 Jahren ging es bei mir beruflicher eher bergab. Ich begab mich häufig aufgrund meiner familären Situation und meiner verzweiflung in irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen und blieb nie über längere Zeiträume bei einem Arbeitgeber. Viele werden mich jetzt kritisieren, aber dadurch das ich den Luxus hatte, keine großen Ausgaben und Verpflichtungen gehabt zu haben, nahm ich alles nicht auf die ernste Schulter und lebt so für meine Urlaubsreisen.

Wie bereits erwähnt habe ich eine kaufmännische Ausbildung im Einzelhandel. Ich war die letzten Jahre im Lager, aber habe für mich endgültig die Erkenntnis gewonnen, mich um zu orientieren, weil ich in dieser Branche stetig unter meinen Möglichkeiten blieb. Jetzt bin ich 33, habe eine Freundin und meine Prioritäten une Ansichten haben sich klar verändert. Ich möchte endlich ankommen, mir mit einem Festvertrag etwas aufbauen und eine familie gründen

In den Einzelhandel und Lager möchte ich nicht, welche Möglichkeiten habe ich? Beratungsgespräche liegen mir. Kann ich als Quereinsteiger in anderen Berufen hand und fuß fassen?

Wäre es möglich die Zeiträume meiner letzten Arbeitgeber im Lebenslauf zu verändern? Ich weiß nicht ob es rechtlich im richtigem Rahmen ist, aber muss ich wahrheitsgemäß in Vorstellungsgeprächen erwähnen, warum & weshalb ich z.B nur 6 Monate blieb?

Ich bitte um Ratschläge und wünsche allen schöne Weihnachten

...zum Beitrag

Du hast eine kaufmännische Ausbildung und in diesem Beruf seit über 10 Jahren nicht gearbeitet - so nehme ich jetzt an.

Beratungsgespräche liegen dir - Beratung in welchem Thema.? Schon einmal drüber nachgedacht, ob es hier vielleicht eine andere passende Ausbildung für dich gibt. Ansonsten musst du eben die entsprechenden Stellen suchen und eine sehr aussagekräftige Bewerbung schreiben. Deine Bewerbung muss so interessant sein, dass man deinen Lebenslauf bis zum Kennenlernen zurück stellt

Du kannst vielleicht das ein oder andere sehr kurze Arbeitsverhältnis auslassen . Aber Lügen fallen spätestens dann auf, wenn die Arbeitszeugnisse von dir gefordert werden.

Aber in erster Linie solltest du daran arbeiten zumindest das nächste Arbeitsverhältnis über einen längeren Zeitraum durchzuhalten.

...zur Antwort

Deine Zeit - wird dir niemand entschädigen.

Dein Geld soweit es im Haus steckt - kommt drauf an. Hier würde ich zunächst die Hälfte der ortsüblichen Miete gegenrechnen. Ich nehme nicht an, dass du ihr Miete bezahlt hast.

Musst du mit der Ex aushandeln.

...zur Antwort

In der Stadtverwaltung hast du einen Tarifvertrag der die beiden Tage als arbeitsfrei regelt

In der Pflege gibt es im kirchlichen Bereich ebenfalls einen Tarifvertrag der die beiden Tage als halben Arbeitag sieht und mit diesem Arbeitszeitverkürzungstag als freier Tag genommen werden kann. Was mir diesen AZV Tagen geschieht, wenn der Dienstplan für dich am 24.12 und oder 31.12 eine Schicht vorsieht - musst du mit den Kollegen besprechen oder dich selbst informieren.

Für viele Bereiche sind die beiden Tage ganz normale Arbeitstage.

...zur Antwort

Du hast dir die Wohnung gekauft oder gemietet?

Als Eigentümer würde ich den Murks beseitigen lassen, ggfs würde ich hier noch etwas mit dem Verkäufer zanken, falls die Küche bei der Besichtigung noch stand. Ggfs noch mit der Hausverwaltung reden.

Als Mieter würde ich den Eigentümer fragen, ob ihm die Änderungen bekannt sind.

Mal abgesehen davon, dass ich bei dem geringen und langen Gefälle eines Küchenablaufs meine Bedenken hätte - kannst du keine Unterschränke auf die Länge der Leitung anbringen. Entweder verlierst du Raum oder du musst an der Rückseite der Schränke den erforderlichen Platz schaffen.

Und in Arbeitshöhe nur zwei Steckdosen ist auch etwas dünn.

...zur Antwort

Wenn dir dies noch nicht mitgeteilt wurde - dann würde ich dies am Montag telefonisch klären.. Bei einer Mail weißt du nicht,bin diese noch rechtzeitig gelesen wir.

Wenn dein erster Arbeitstag erst am 06.01 ist - vielleicht ist der Betrieb auch bis dorthin geschlossen. Bei uns fangen die Neueinstellungen Januar bereits am 02. Januar an und erreichen würdest du bis dorthin niemanden mehr.

...zur Antwort

Na ja hier sind jetzt mehrere Dinge zu klären - als erstes sollte sie prüfen wer aktuell ihre Vorsorgevollmacht besitzt und hier evtl eine anderere Entscheidung treffen.. Ich nehme an geschäftsfähig ist sie wenn sie selbstbestimmt über einen Auszug entschieden kann.

Als nächstes sollte sie sich evtl ein eigenes Konto gönnen sofern nicht vorhanden.

Ggfs Unterlagen sichern welche ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen belegen.

Prozesskostenhilfe prüfen für die einzureichende Scheidung.

Antrag auf Pflegestufe stellen - sofern noch nicht geschehen

Antrag auf GdB sofern noch nicht geschehen.

Dann kommt es auf das Einkommen ihres Mannes an - unter Umständen ist er ihr auch im Trennungsjahr zum Unterhalt verpflichtet.

In Verbindung setzen mit der Sozialberatung der Gemeinde/des Kreises. Hier evtl mit der Verwaltung ihrer Wahlheimat.

Dann musst du selbst eine Entscheidung treffen - je nachdem wie die Wohnsituation deiner Eltern aktuell aussieht - ziehst du mit deiner Mutter oder bleibst du bei deinem Vater.

Ich nehme an mit 18 Jahren - dann bist du im Sommer nächsten Jahres fertig..Wie sehen deine Pläne aus- hast du bereits einen Ausbildungsplatz oder willst du studieren.

...zur Antwort

Der öffentliche Dienst deckt fast alle Berufe der freien Wirtschaft ab. Du müsstest deine persönlichen Stärken also schon etwas eingrenzen.

Vorteile - gibt es keine. Du hast eine betriebliche Altersvorsorge (VBL oder vergleichbar). Bietet inzwischen fast jeder Privatbetrieb auch an.

Die Kritiker behaupten - du bekommst für die gleiche Leistung in der freien Wirtschaft schneller an mehr Einkommen.

...zur Antwort

Wenn das Anstellen des Wassers ein hausinternes Problem ist - dann liegt die Ursache eher nicht an den finanziellen Mittel des Vermieters sondern, dass du aktuell keinen Handwerker findest der dir eine größere Reperatur kurzfristig durchführen kann.

Die Rechnung des Handwerkers käme ja vermutlich ohnehin erst im Januar. Deine Schlussfolgerung kann meiner Meinung nach nicht stimmen.

Wenn der Vermieter zweimal das Wasser aufdrehen kann - dann musst du dir eben den nötigen Vorrat bunkern.

Gleiches Problem hast du ja auch wenn der Versorger das Wasser abstellt.

Den Rest musst du dann über deinen Anwalt klären, der vom Vermieter eine Erklärung verlangen kann.(War die Situation vorhersehbar oder ist es ein akutes Ereignis)

...zur Antwort

Mit dem Bachelor in der Beamtenlaufbahn gehobener Dienst: A9 bis A12. Kommunen bedeutet die Stellen sind oft bewertet, ob du je auf einer A12 landest - ungewiss. Dein zukünftiger Dienstort ist auf die Ämter der Kommune begrenzt.

Aber hier ist der öffentliche Dienst im Prinzip an allen Stellen gleich.

Obwohl ich selbst "ein Kind" des öffentlichen Dienst bin , sind mir die Kolleg_innen, die nur den öffentlichen Dienst kennen überwiegend ein Dorn im Auge - ich kann es nicht ab wenn diese sich über Belastung und Arbeitsdruck beschweren. Mag sein, dass ich als.Beisitzer beim Arbeitsgericht und durch mein privates Umfeld zu oft erfahren habe, was schlechte Arbeitsbedingungen bedeutet.

Zur Frage - vom Studiengang keine Ahnung, ich kenne aber auch Jurastudenten, die ausgerechnet am Verwaltungsrecht im ersten Durchgang gescheitert sind.

Wenn du deine Zukunft in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes siehst - dann solltest du den Weg gehen. Hier ist das Entwicklungspotential bei guter Beurteilung nach meiner persönlichen Meinung für die eigenen Leute besser wie die der Quereinsteiger.

Abgesehen davon hat der öffentliche Dienst im Verwaltungsbereich nach aktuellem Stand zumindest in meiner Region keine Probleme mit der Nachpersonalisierung.

Gesamtpolitisch gesehen - würde es bei mir im Verwaltungsbereich allerdings auch keine Beamten geben. Vom Chef der Personalabteilung vielleicht abgesehen.

Was ich auf keinen Fall machen würde - Rechtspfleger. Zumindest nicht in meinem Bundesland.

...zur Antwort

Wenn Person 1 das Erbe noch fristgerecht ausschlagen kann - dann muss das Testament ausgelegt werden. Evtl muss ein Erbschein beantragt werden.

Person 1 sollte sich nur im Klaren sein, dass sie dann nichts erbt. Ein halbes Haus minus 50.000 € ist vermutlich immer noch mehr wie der Pflichtteil.

...zur Antwort

Du - denn du hast dich vor Kauf nicht ausreichend informiert.

. Der Sanierungsvermerk wurde eher nicht zwischen Kaufzusage und Beurkundung eingetragen. Hier bekommst du auch keine Löschungsbewilligung solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Selbst um nun noch über den Kaufpreis zu verhandeln - wäre zwar ein Versuch wert, aber Erfolg würde ich mir nicht versprechen.

...zur Antwort

Habt ihr mit der Lebensgefährtin einmal geredet bevor ihr geschrieben habt?

Habt ihr sie bei der Organisation der Bestattung unterstützt, ihr angeboten die Unterlagen des Vaters selbst zu sichten wenn sie die euch zur Verfügung stellt?

Ihr kennt die Ausgangslage , er hat bei ihr im Haus gewohnt. Hatte er ein eigenes Konto - dann wartet auf den Erbschein.

Möglicherweise sucht sie ja auch noch das Testament, welches vielleicht doch existiert hatte. Solange der Erbschein nicht vorhanden, muss sie meiner Meinung nach auch noch keine Auskunft geben.

...zur Antwort

Du schreibst zu mindestens 50% dienstlich - bedeutet dein Arbeitgeber hat durchaus einen Arbeitsplatz für dich an welchem er dir sämtliches Material zur Verfügung stellt.

Dann bleibt die Überlegung - ist Home-Office ein Angebot des AG oder ist es im Hinblick auf den Raumbedarf im Büro eine Pflicht, welche Vereinbarung existiert zwischen dir und deinem AG über die Bedingungen Home-Office.

Ein Bürostuhl wurde mir zB ohne Nachfrage in der Steuererklärung anerkannt - Monitor, Laptop und Internetstick hat der AG mir zur Verfügung gestellt. - 2020.

2022 wurde das komplette System geändert - willst du Home Office - musst du per Foto deinen Arbeitsplatz zu Hause dokumentieren an Hand welchem geprüft wird ob er die Erfordernisse des Arbeitsschutz erfüllt. Du erklärst, dass du diese Dinge einschließlich Telefon und Internetflat zur Verfügung stellst ansonsten wird dein Home-Office nicht genehmigt.

Die Bescheinigung - kannst du dir natürlich nicht selbst ausfüllen, nennt sich dann Urkundenfälschung.

Würde mich aber dennoch interessieren was auf der Bescheinigung des Arbeitgebers stehen soll.

Und ich gehe davon aus, dass du in deiner Steuerklärung auch die 240€ als Einnahmen angegeben hast.

...zur Antwort

Nein das ist keine Pflicht und nicht erforderlich. Aber ihr könntet das Schreiben wieder anfordern, wenn sie euch keine Kopie beigefügt hatte.

Wenn es aber bereits zur Klage gekommen ist, dann hat die Anwältin bereits mehr wie einmal geschrieben.

Und wenn im Zuge eines Erbstreit ein Anwalt schreibt - sollte man einen eigenen Anwalt haben. Der wird dann auch entsprechend reagieren sobald er alle Details kennt.

...zur Antwort

Seit wann kann man als Frau den Namen eines Freundes annehmen? Als unverheiratete Mutter den Familienamen des Vaters den Kindern zu geben - kann man machen, bin ich aber auch kein Befürworter.

Aber egal - mit der Post gibt es keine andere Option als immer wieder zurück in den Briefkasten mit dem Vermerk unbekannt verzogen.

Irgendwann werden die Briefe weniger.

Das Meldeamt hat mit der Post nichts zu tun.. Sofern der Ex unter der Anschrift noch gemeldet sein sollte - kann der Vermieter vielleicht den Ex abmelden.

20 Briefe am Tag - hatte der Ex vielleicht eine Firma? Kommt mir sehr viel vor für eine Privatperson.

...zur Antwort

Vermessungskosten sind Landesrecht, bei uns bist du ab 2.500€ dabei, darunter ist nichts.

Aber die Kosten des Vermessers bezahlt derjenige der ihn bestellt hat. Und um.solche Dinge zu vermeiden, beurkundet man zunächst einen Kaufvertrag über die nicht vermessene Teilfläche und klärt in dieser Urkunde wer den Vermesser beauftragt und bezahlt.

Allerdings wenn der Nachbar beim Eigentümer Grundstück eine Teilungsmessung beauftragt hat - warum hat der Eigentümer dann die neu gesetzten Grenzzeichen anerkannt?

Eine in den Büchern noch nicht vollzogene Teilungsmessung wurde eine andere Gebühr auslösen.

Kommt vielleicht auf das geltende Vermessungsrecht an, aber wenn der Eigentümer die Angelegenheit nicht beim Grenztermin abgeblasen hat - könnte man dies als Zustimmung werten. Den Punkt würde ich als Nachbar zumindest in meinem Bundesland über einen Anwalt klären lassen.

...zur Antwort

Bedeutet nichts- wenn eine für dich passende Stelle auf den Markt kommt, solltest du dich wieder bewerben.

Die Chance, dass man dich dort zum richtigen Zeitpunkt aus einem Pool fischt - ist relativ gering.

...zur Antwort

Das Nachlassverzeichnis fordert ein Pflichtteilsberechtigter - und die weitere Verwendung durch den Erben mindert meines Erachtens nicht den Wert des Nachlasses.

Der Erbe könnte sie ja auch behalten oder bei eBay verkaufen. Wenn die Dinge keinen Wert mehr haben - erhöhen sie nicht den Wert der Erbmasse. Abgesehen davon könnte der Erbe die Dinge auch dem Pflichtteilsberechtigten anbieten.

...zur Antwort

Wenn du heute bereits weißt, dass es dir wieder schlechter geht - kannst du auch bereits heute zum Arzt.

Ansonsten wäre meines Erachtens Mi bis Fr unschädlich, kommt aber darauf an wie dein AG diese mit dem Wochenende sieht. Ich gehe davon aus, dass der nächste Arbeitstag Montag wäre - hier könnte man auf 5 Tage kommen.

Der Montag ist durch die Arbeitsaufnahme Dienstag aus der Zählung raus.

...zur Antwort