Wenn der Bank dein Mann als Darlehensnehmer ausreichend ist, dein Mann mit der hälftigen Eintragung einverstanden ist - kannst du auch Eigentum erwerben.

Der Notar will ein gültiges Ausweisdokument und fragt welches Recht ihr für eure Ehe vereinbart habt. Falls noch nichts - wird unter Umständen ein weiterer Vertrag zwischen den Eheleuten beurkundet.

Er wird dich evtl noch fragen, ob du der deutschen Sprache hinreichend mächtig bist oder ob er einen Dolmetscher hinzuziehen soll.

Je nach deinem Sprachlevel - du solltest den Vertrag selbst verstehen und dich nicht nur auf die Erklärungen deines Mannes verlassen. Selbst bei Geburtsdeutschen - eine notarielle Urkunde ist etwas anderes und ich behaupte ein großer Teil versteht nicht vollständig was die einzelnen Passagen bedeuten und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

...zur Antwort

Du solltest dir bei deiner Rentenversicherung einen Termin vereinbaren. Laut Auskunft von Menschen die ähnliche Verfahren durchlaufen wären die jährlichen Meldungen nur ein Anhaltspunkt.

Wenn die 78 Wochen um sind und du bei der Arbeitsagentur bist - müsstest du dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen.

Ich würde mir hier auf jeden Fall Unterstützung bei einem Sozialverband suchen

Kommt drauf an, ob du vollständig erwerbsunfähig beurteilt wirst oder ob man dir noch zwischen drei bis sechs Stunden vielleicht in einem anderen Bereich für möglich hält.

Sofern du aus einer Reha als nicht erwerbsfähig entlassen wurdest - fordere dir schon einmal deren Entlassungsbericht an falls nicht vorhanden.

Gute Besserung!

...zur Antwort

Da ihn die Vorschriften nicht interessieren - wo kein Kläger keine Richter. Muss halt nur tatsächlich abgelegen sein.

Ob es heute tatsächlich gut geht, will ich bezweifeln. Vor dreißig Jahren hätte ich die Chance höher eingeschätzt.

Heute - müsste das Teil meiner Meinung nach eher im Erdreich vergraben werden.

Darf in keinem Naturschutzgebiet liegen - hier ist das Risiko des Ertappt werden mE am Höchsten.

Wie das mit dem Speicher funktioniert, wenn er das ganze komplett ohne Einspeisung in ein Stromnetz macht - weiß ich nicht, ob die Lebensdauer der Dinger für sowas ausgelegt ist.

Er muss sich darüber im Klaren sein, das er im Zweifel das investierte Geld plus Bußgeld in den Sand setzt. Irgendwann - kommt fast immer ein Kläger.

Er muss eine eigene Zuwegung ans öffentliche Straßennetz haben, welche zumindest die Anlieferung ermöglicht. Oder er macht alles mit einem Hubschrauber? Aber dann sind bestimmt auch irgendwelche Genehmigungen erforderlich

Die Zuwegung ist dann vermutlich im Außenbereich - er kann sie nicht ohne Risiko baulich verändern. Auf bestehende Sondernutzung wird insbesondere bei Verschmutzung der Fahrbahn verstärkt geprüft.

Das Holz - muss er zumindest am Anfang einkaufen, da nicht gelagert. Wie lange sein gekaufter Bestand ausreichend ist - kommt auf die Größe, die Sorte an und auf die Große der zu beheizenden Fläche. Und der Qualm zieht vielleicht bereits den ersten Kläger an.

Ob solche, große Flächen überhaupt auf dem Markt sind - bezweifle ich.

...zur Antwort

Meiner Meinung - du für dich, wenn du volljährig bist.- und nur mit Zustimmung des Soldaten.

im gemeinsamen Garten - dürft es auch für den Soldaten unkritisch sein

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/cannabis-wird-in-deutschland-legal-aber-auch-fuer-soldaten

...zur Antwort

Entweder bin ich zu müde oder mit fehlt was:

Betriebsbedingte Kündigung zieht nicht zwingend eine Abfindung nach sich.

Warum sollte der Anwalt des AG dich vertreten? Hast du unter dem Vergleichsvorschlag des Anwalts die Zustimmung und das Einverständnis des AG?

Aus einer betriebsbedingten Kündigung wird kein Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag erfordert zwingend deine Unterschrift.

Wer hat also was wann vom Arbeitsgericht prüfen lassen?

Ob dir bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch 15 Tage aus 2024 zustehen.kannst du nur selbst prüfen.

Wenn du gesund warst - warum hast du den Urlaub dann nicht beantragt? Urlaub wird doch nur angerechnet, wenn er genehmigt wurde .

...zur Antwort

Woher kommt die Meinung, dass die AG einen Zuschuss für einen Mitarbeiter mit GdB erhalten?

Je nach Betriebsgröße muss der AG eine Anzahl MA mit GdB >= 50 beschäftigen oder er bezahlt eine Ausgleichszahlung. GdB 30 mit Gleichstellung zählen hier meines Wissens mit.

Ob du sie angibst oder nicht - ist deine Entscheidung. Im öffentlichen Dienst hat die Angabe den Vorteil, dass du bei Erfüllung der Anforderung eingeladen werden musst.

In der Privatindustrie könnte es aber bereits ein Grund für die Nichteinladung sein.

Als Satz habe ich dies bisher noch nie gelesen, wenn dann haben die Menschen eine Kopie des Ausweises beigefügt. Wir haben bei unserem Bewerbungsvordruck allerdings ein Ankreuzfeld für GdB - selbst da kannst du lügen.

Wenn du den Zusatzurlaub willst - kannst du den GdB auch noch nach erfolgreicher Einstellung nachweisen, evtl macht es auch Sinn das Ende der Probezeit abzuwarten.

...zur Antwort

Ganz grob:

Angestellte arbeiten im Büro, machen Verwaltung, erhalten ihren Lohn monatlich

Arbeiter sind eher handwerklich , körperlich unterwegs und werden nach Stunden bezahlt.

Das Einkommen spielt bei der Unterscheidung keine Rolle.

...zur Antwort

Wenn du seine letzte Anschrift kennst - beantrage eine Auskunft beim Melderegister. Kostet halt Gebühr.

Meiner Meinung nach wirst du dann auch informiert, wenn die Person verstorben ist. Habe es aber noch nicht ausprobiert.

Die Sterbeurkunde bekommt nur derjenige der sie beantragt hat - das sind in der Regel die Menschen, die sich um die Bestattung kümmern.

...zur Antwort

Die Abwesenheitsnotiz - darf er natürlich einrichten.

Er kann auch eine Weiterleitung noch eingehender Mails an Kollegen veranlassen.

Das Durchsuchen der E-Mail: es ist ein Account den der AG dir zur Verfügung gestellt hat. Ggfs gibt es hier noch Vereinbarung AG- Betriebsrat welche solche Dinge regeln..

https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/vorsicht-falle-bei-privater-nutzung-von-e-mail-accounts_230130_417164.html#:~:text=Konkret%20bedeutet%20dies%2C%20dass%20Arbeitgeber,Vertragsverletzung%20oder%20strafbare%20Handlungen%20besteht.

Bei uns muss zB der AN über Einsicht informiert werden und die Einsicht ist nur mit begründetem Verdacht unter Anwesenheit der Interessenvertretung möglich.

Der Account eines Rentner oder Verstorbenen wird ungelesen gelöscht - hierfür gibt es Vorschriften wie mit eingehenden Mails umzugehen ist.

...zur Antwort

Wenn ich jetzt annehme, dass ihr beide Österreicher seid und nur euren Wohnsitz in Deutschland anmelden wollt - dann müsst ihr mit eurem Ausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung zum Meldeamt.

Eine Anerkennung der Ehe in Deutschland macht mE nur Sinn, wenn zumindest ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

...zur Antwort
Nein

Mich regen die Dinger nur auf - zum einen produzieren sie jede Menge Müll bei der Herstellung, die Aufstellung ist mit Regeln verbunden für deren Einhaltung sich kaum jemand interessiert und die Entsorgung geht zu x Prozent zu Lasten des Steuerzahler.

Auf den Inhalt achten - eher weniger. Bin dann mehr drauf konzentriert, dass ich mir nicht an jeder zweiten Laterne den Kopf stoße.

...zur Antwort
Schenkungsvertrag ja oder nein?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Person A und Person B haben einen Kredit für ein Haus und ein Grundstück Person B ist Gesamtschuldner.

Person A lässt sich von Person B scheiden im November 2022.

Der Kredit läuft seit 2018, ab Juli 2019 zahlt Person A die Kreditraten allein. Ab 15.11.2021 ist Person B dort nicht mehr wohnhaft. Person A ist Juli 2019 ausgezogen. Und im April 2022 wieder eingezogen.

Nun hat Person A ein Überlassungsvertrag beim Notar erstellen lassen wo Person B als Veräußerer auftritt und Person A als Erwerber des jeweiligen Anteils von Person B vom Haus und vom Grundstück.

Als Gegenleistung von Person A wurden vereinbart, die gezahlten Raten von Person A seit Juli 2019 als interne Freistellung von Darlehensverpflichtungen und weiteren Darlehensverpflichtungen, Verpflichtung zur Herbeiführung der Schuldhaftentlassung, Abtretung von Sicherungsansprüchen. Und es wurde keine Ausgleichszahlung vereinbart.

Nun das Problem:

Person B hat Sozialhilfe beantragt und das Sozialamt sieht bei Person B Eigentum das Haus und das Grundstück und sieht den Überlassungsvertrag als Schenkungsvertrag an und erkennt die Gegenleistung nicht an.

Nun gewährt, das Sozialamt die Sozialhilfe von Person B nur darlehensweise, weil es davon ausgeht den Überlassungsvertrag wieder rückgängig machen zu können. Das Sozialamt will, dass bei der Übereignung vom Anteil des Hauses und des Grundstücks von Person B zu Person A Geld fließt wovon die als Darlehen gegebene Sozialhilfe dann wieder zurück gezahlt wird.

Ist dies laut Rechtssprechung ok?

Ist es rechtens, dass das Sozialamt den Überlassungsvertrag als Schenkung ansieht, obwohl darin Gegenleistungen von Person A aufgezählt sind?

Darüber muss sich der Notar doch im Klaren sein, dass die Gegenleistungen auch als solche rechtlich anerkannt werden.

Wenn jemand etwas weiß würde ich mich sehr freuen.

Man könnte den Notarvertrag (Überlassungsvertrag) abändern und eine Ausgleichszahlung von Perspn A zu Person B vereinbaren damit es nicht mehr als Schenkung angesehen wird?

Vielen Dank im Voraus!

VG

Jen

...zur Frage

Mit Zahlen wäre es einfacher zu prüfen und vor allem warum wurde der Verbleib der Immobilie nicht in der Scheidungsvereinbarung abgehandelt?

Das Sozialamt kann grundsätzlich zur Rückforderung einer Schenkung auffordern. In Kenntnis der Sozialleistung hätte B besser den Entwurf des Notars von einem Anwalt prüfen lassen, der sich mit Sozialrecht auskennt.

Der Notar empfiehlt sich steuerlich beraten zu lassen - er beurkundet was die Parteien wünschen solange es nicht gegen Gesetze verstößt und ist für den Vollzug des Vertrages zuständig. Wer hier was bezahlt - ist dem Notar egal - der ist raus.

Bei Veräußerung an Dritte hätte Person B einen halben Kaufpreis (realistischer Verkehrswert) minus Restschuld erhalten. - und dies muss das Ergebnis werden.

Die Tilgung durch A kann nicht berücksichtigt werden, da dies meiner Meinung nach zum Ehegattenunterhalt zählt und evtl bereits im Zugewinnausgleich berücksichtigt wurde.

Wenn es hier nur noch um Geld geht: wenn der Vertrag bereits rechtskräftig beurkundet und das Sozialamt nicht den Vollzug im Grundbuch blockiert-:kann die Aufstockung zu og Rechnung meiner Meinung nach auch ohne Notar erfolgen.

...zur Antwort

Als Inhaber einer Firma - ist der Vater selbstständig und kann aufhören wann er lustig ist. Ob er die Firma verkauft oder einen neuen Geschäftsführer bestellt - darüber wird er sich schon selbst Gedanken gemacht haben. Ggfs. gibt es auch bereits einen Gesellschaftervertrag in welchem die Nachfolge unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge geregelt wurde.

Ansonsten gilt für deine Eltern das Gleiche wie für alle Menschen: wenn sie ohne Testament sterben, gilt die gesetzliche Erbfolge.

...zur Antwort

Dir schuldet seit 2008 jemand 400.000 € und du hattest hierüber einen Mahnbescheid beantragt?

Und du hattest beim Verleihen von soviel Geld keine weiteren Sicherheiten? Du hast nicht die Immobilie von irgendwem finanziert und hast dort vielleicht eine eingetragene Grundschuld?

Wenn du dem RA nicht mehr Fakten nennen konntest - wundert es mich nicht, dass er dir nicht helfen konnte

https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/antragstellung/zustaendigkeiten/

...zur Antwort

Wenn der Erblasser noch lebt - kann er sein Testament ja auch noch ändern.

Ansonsten bekommst du über die Änderungen des Namens ja Mitteilungen und im Personenstandsregister lässt sich dies auch nachvollziehen.

Ist bei einem Änderung des Nachnamen durch Ehe ja nichts anderes.

Unter Umständen fallen mehr Gebühren an um zu beweisen, dass du identisch mit dem testamentarisch bestimmten Erben bist.

Daher wird bei Erstellung eines Testament ja auch empfohlen nicht nur den Namen des Erben, sondern auch Geburtsdatum und aktuelle Anschrift anzugeben. Früher hat man bei häufig vorkommenden Namen oft noch die Namen der Eltern angegeben.

...zur Antwort

Ich verstehe alles- nur nicht was du tatsächlich wissen willst.

Die Eigentümer des Flurstück haben nun eine halbfertigen Umbau und den "Bauherren" geht das Geld aus.

Dass die "Bauherren" keinen Kredit bekommen - war von Anfang an klar.

Stellt sich die Frage:

Bauen die Eigentümer nun auf eigene Kosten fertig und verlangen im Gegenzug später doch Miete? Das Bestandshaus könnte ja ggfs noch mit einem Darlehen abgesichert werden.

Wie die "Bauherren" und die Eigentümer das finanzielle Disaster untereinander klären -.bleibt ihnen überlassen.

Sollte das Haus unter den Hammer kommen oder im jetzigen Zustand verkauft werden - geht der Erlös vollständig an die Eigentümer.

Sollten die "Bauherren" hiermit nicht einverstanden sein - müssten sie versuchen ihr investiertes Geld über einen Mahnbescheid zu erlangen..

Unter Umständen ergibt sich aus den verstrickten Verhältnisssen später noch ein Erbstreit.

Ob die Situation möglicherweise Schenkungssteuer auslöst - ist an Hand der wenigen Angaben nicht einzuschätzen.

...zur Antwort

Eine Ankündigung kommt meines Wissens nur von öffentlichen Stellen- hier stellt der vorangegangene Bescheid bereits das Recht auf Vollstreckung .

Wann und was als nächstes kommt - kommt drauf an. Wäre aber ein guter Zeitpunkt sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen um vielleicht eine Ratenvereinbarung abzuschließen oder einschließlich den bereits aufgeführten Säumniszuschlägen zu bezahlen.

...zur Antwort

Im öffentlichen Dienst bestimmt sich die Eingruppierung nach der übertragenen Tätigkeit. Hier wirst du kaum verhandeln können, höchstens nach den Entwicklungsmöglichkeiten fragen. Im Bereich der Kommune sind die Stellen oft noch bewertet- dann gibt es eine Entwicklung nur mit einer anderen Stelle.

Deine Berufserfahrung spiegelt sich in der Erfahrungsstufe - hierfür müssen in der Regel die geforderten Aufgaben in deinem Arbeitszeugnis aufgeführt sein. Aber hier kannst du vielleicht etwas verhandeln bzw im Zuge des Vorstellungsgespräch um Einschätzung bitten - falls nicht von Seiten des AG angesprochen.

Wobei es auch den AG im öffentlichen Dienst frei gestellt ist über Tarif zu bezahlen

...zur Antwort
Vom Grundstück bis Gehweg sind eigentl 20cm Platz.

Und dies hat ein Vermesser dir bestätigt , du hast relativ aktuell eine Grenzherstellung/anzeige beauftragt.

Die Stadt - hat die Arbeit evtl beauftragt, aber kaum örtlich ausgeführt. Der frühere Eigentümer hätte dies meiner Erachtens vor der Bauabnahme seitens der Stadt monieren müssen.

Auch wenn Bautagebücher meines Wissens mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen - wer will heute noch beweisen, dass der frühere Eigentümer dem örtlichen Bauleiter nicht darum gebeten hat oder sogar sein Einverständnis erteilt hat. ... "Sollen wir den Dreckecken nicht gerade mitmachen, dann sieht es sauberer aus...." Die Alternative geht anders herum gegen eine Spende an den Straßenbauer.

Da du zunächst per Gutachten den Beweis führen müsstest, dass der Schaden durch die Asphaltierung entstanden ist, die Art des Schadens auf den Zeitraum Anlegung Gehweg bis aktuell passt .. in meinen Augen relativ unnötig weitere Kosten investiert mit geringer Aussicht auf Erfolg.

Abgesehen davon - hättest du den Gutachter bereits vor Kauf einschalten können um den Schaden im Zuge der Kaufpreisverhandlung zu kalkulieren.

Wenn es kein Schaden ist - die Kosten für Entfernen des Asphalt.

...zur Antwort

Ein Haus mit einem Wert von 15k - dann muss es selbst in der tiefsten Provinz entweder auf kontaminiertem Boden stehen und/oder der Abriss mit hohen Entsorgungskosten verbunden sein. Meine Meinung. Oder es ist noch mit vielen Schulden belastet....

Stellt sich die Frage für welchen Zweck es beantragt wurde.

Meine Mutter ist Eigentümerin eines Hauses,
in dessen Grundbuch meine Schwester und ich eingetragen sind.
Meine Schwester hält einen Sechstel-Anteil

Seid ihr mit den Bruchteilen eingetragen oder bildet ihr noch eine Erbengemeinschaft? Wie hoch ist dein Anteil, welchen Anteil hat die Mutter?

Egal wie- stellt es für dich verwertbares Vermögen dar. Dann wirst du vermutlich auch beantworten müssen warum du keine Miete von der Mutter verlangst ( was ich jetzt einfach annehme)

Einen Bruchteil - kannst du verkaufen oder ein Gläubiger kann versuchen die Versteigerung anordnen zu lassen. Alternativ kann er deinen Anteil in Abrechnung der Schuld verlangen.

Bei der Erbengemeinschaft wird es für den Gläubiger etwas komplizierter, aber mit einer Eintragung in Abteilung III - kann er auch vollstrecken.

Inwieweit solche Fragen bei der Schuldnerberatung geklärt werden - keine Ahnung.

Kann deine Schwester dir deinen Anteil nicht abkaufen- wäre für alle Beteiligten vermutlich die beste Lösung vor Beantragung der Insolvenz.

...zur Antwort