Ob ein Ergänzungsanspruch entsteht, kommt auf die Erbmasse an - wenn ihr mit dem Betrag noch über eurem Pflichtteil liegt, hat sich das Thema erledigt.

Sollte der Lebensgefährte die Bestattung organisieren und nicht die Kosten einfordern - seid ihr ohnehin quitt. Ich hoffe deine Mutter hat wenigstens dieses Thema geklärt

Der Partner kann im Übrigen auch vor der Mutter sterben - diese Situation würde mir als Kind mehr Sorgen bereiten, wenn der Partner meine Mutter nach einer so langen Beziehung nicht entsprechend per Testament abgesichert hätte. Wer erbt denn das Haus...

...zur Antwort

Möglicherweise hat sich nach dem Bruch am Knochen eine Zyste entwickelt, ist vielleicht bei einer Kontrolle aufgefallen.

Wenn dies bereits vor drei Wochen war - dann sollte deine Mutter dies bereits wissen, zu seinem Bockmist sollte man stehen.

Wie kann man denn jemand aus Versehen einen Finger brechen?

...zur Antwort

Nein hier gibt es keine rechtliche Grundlage -es liegt über Mindestlohn, der Rest ist Verhandlungssache.

Sind die 15 €.vom Verwalter geboten oder wartet er auf ein Angebot deiner Mutter?

Gemeinschaft - ich nehme WEG an. Bis auf die Garage ist alles typisch Aufgabe eines Gartenbetriebes, aber deine Mutter macht dies ja eher nicht gewerblich. Wie reinigt man überhaupt einen Garten?

Deine Mutter hat sich vielleicht auch angeboten weil ihr die Arbeit im Garten Freude macht (hatte sie vielleicht früher einen eigenen Garten?)

Wenn dies bisher eine Firma gemacht hat - dann kennt sie ja aus der Nebenkostenabrechnung deren Rechnung .

Letztendlich die Entscheidung deiner Mutter.

...zur Antwort

Die Witwe haftet nicht, sie war nicht die Verkäuferin, sie hat vermutlich nur an der Urkunde mitgewirkt. Par. 1365 BGB. Unter Umständen würde sie als Erbin haften - falls es eine Haftung gibt.

Baulasten kann ich nicht verschweigen - weil es die Aufgabe des Käufers ist sich hierüber zu informieren (wie zB auch Altlastenkataster, Bebauungsplan, Baugenehmigung...)

Eine Baulast ist kein versteckter Mangel.

Der Makler - ob sowas zu dessen Aufklärungspflicht gehört, keine Ahnung.

...zur Antwort

Hierzu sollte es eine vertragliche.Regelung geben. Ich gehe davon aus, dass jede DHH auf einem eigenen Grundstück steht.

In deinem Fall - sollte diese Belastung im Grundbuch vermerkt sein - hättest du dich vermutlich bei Kauf des Hauses bereits informiert. Dann wäre eine solche Belastung in Abteilung II deines Grundbuchblattes eingetragen.

Angenommen in deinem Grundbuch steht nichts und in deinem Land wird ein Baulastenverzeichnis geführt - dann solltest du dieses noch einsehen.

Wenn es beides nicht gibt - was oft der Fall ist, wenn die DHH früher in Familienbesitz waren - bleibt noch die Akteneinsicht mit Erteilung der Baugenehmigung.

Wenn alles scheitert - solltest du zum Anwalt um dann gemeinsam mit dem Nachbarn eine dauerhafte Lösung zu finden.

...zur Antwort

Nein der AG muss dir nicht mitteilen, ob er eine Übernahme beabsichtigt..Der Vertrag endet wie im Vertrag - mit einem befristeten Vertrag sollte man das Gespräch mit dem AG suchen oder Bewerbungen schreiben.

Unabhängig vom Gespräch oder dessen Ergebnis muss der Arbeitnehmer sich drei Monate vor Ende der Frist arbeitssuchend melden.

...zur Antwort
Plötzlich andere Arbeitszeiten nach Vertragsunterzeichnung als VORHER besprochen? Kinderbetreuung?

Hallo,

Ich arbeite bald in einem Supermarkt auf Teilzeit an der Kasse für 20 Std./Woche. Öffnungszeiten sind 7-22 Uhr. Ich habe zwei kleine Mädchen 5&9. Mein Mann arbeitet auf vollkonti Schicht heißt, mo-so früh, spät,nacht innerhalb einer woche. Bevor ich einen Vertrag bei dem Supermarkt unterzeichnet habe, habe ich ihm erklärt wann ich arbeiten könnte, mal spät mal früh also malin der zeit von 7-13 oder von 15- Ende. Oder mal in der zeit von 7-20.30 . Und er meinte locker" ja klar das bekommen wir schon hin. Ich schreib mir das auf." Jetzt war ich letztens da zum vertrag unterzeichnen wo drin stand dass ich wie besprochen 20 Std arbeite in der woche. Als ich dann unterschrieben hatte, schaute der Arbeitgeber sich den Plan von meinem Mann an den och 2 wochen vorher abgegeben habe wo ich meine Zeiten hinter geschrieben habe wie ich arbeiten könnte (zb 15-20.30) und er meinte plötzlich so: "ja so arbeiten wir ja nicht wir arbeiten nur von 7-14,14-19 oder 14-22. ' ich war total geschockt und weiß jetzt nicht was ich tun soll wenn ich meinen ersten Arbeitsplan bekomme. Ich habe diese Randzeiten wie 20.30 oder 13 nur aufgeschrieben weil das genau die Zeit ist in der meine Kinder zb Wochenende eine Stunde ohne Betreuung wären. Bei der großen geht es ja aber bei der kleinen 5 jahre alt nicht. Großeltern haben sie leider nicht mehr. Es handelt sich jeweils nur um 1 Std wonoxh aus der Reihe tanzen müsste wegen dem Übergang der Schichten zu meinem Mann. Kann mir da jemand einen Rat geben oder weiß wie ich am besten handeln soll falls meine Arbeitszeiten wirklich so aussehen?Ich kann ja meine Kinder 5&9 nicht einfach abends um 21 Uhr wenn mein Mann zur Arbeit muss eine Stunde alleine lassen an unterschiedlichen Tagen. Und es ist ja nicht so dass ich nur Frühschicht will. Ich kann ja beides arbeiten früh und spät....Danke schonmal für eure hilfreichen Antworten

...zum Beitrag

Ohne den Plan deines Mannes zu kennen - schwierig Aber auch der Vater hat zwei Kinder und einen Arbeitgeber.. Wieso nimmst du an, dass du dieses Problem allein lösen musst?

20h durch 6 Tage Öffnungszeiten Supermarkt ° 3h33min Arbeitszeit pro Tag - bedeutet dein AG muss für dich ohnehin einen eigenen Plan machen . Alternativ reden wir von 3 Tagen a 7h- ich denke, dass sollte man regeln können.

Die fünfjährige - sollte um 21.Uhr bereits im Bett liegen. Ist nicht alleine im Haus- auch dies müsste regelbar sein.

...zur Antwort
Unsere Ehe war eine Gütergemeinschaft.

Sofern fur die Ehe deutsches Recht vereinbart war. Nach meiner Meinung und unter Vorbehalt:

In der Gütergemeinschaft beträgt dein Pflichtteil als Witwe 1/8 bzw. 12,5%

Die leibliche Tochter sofern einziges Kind des Verstorbenen bekommt bei Gütergemeinschaft 3/8 .

Die Gütergemeinschaft musste notariell beurkundet werden.

Bei Zugewinn (gesetzlicher Güterstand) sieht die Rechnung anders aus.

...zur Antwort

Ein fünfzehn Jährige kann diese Tragweite noch nicht beurteilen

Die Tochter wurde zur Alleinerbin der Wohnung und des Nachlasses,.da vermutlich im Vorfeld nichts über Testament geregelt.

Jetzt kann niemand beurteilen wie die Schulden der Dame zu Stande gekommen sind- geerbt hat sie die Schulden dann ja nicht.

Der Verkauf der Wohnung müsste zum Vorteil der Tochter sein - bedeutet der Verkaufserlös steht auch 100% der Tochter zu und muss von der Mutter bis zur Volljährigkeit treuhänderisch verwaltet werden.

Ihr persönlichen Schulden könnte die Mutter damit also nicht decken.

Evtl mit dem Familiengericht reden und dort die Situation schildern.

...zur Antwort

Bestattungskosten gehören noch zu den Nachlassverbindlichkeiten.

Wenn das Konto noch die erforderliche Deckung für die Bestattung aufweist , sollte beim Einreichen der Rechnung des Bestatter die Bank auch überweisen.

Wie du die Bank davon überzeugen kannst, wenn die Mitarbeiter dies nicht wissen oder nicht machen wollen - keine Ahnung.

Sollte die Deckung nicht für die volle Rechnungshöhe ausreichend sein - eine Teilzahlung wird die Bank nicht veranlassen.

...zur Antwort

Sofern keine betrieblichen Erfordernisse widersprechen - und die Einarbeitungszeit ist meiner Meinung nach ein betriebliches Erfordernis.

Wie lange sich die Einarbeitung gestaltet -hängt vermutlich von der Einschätzung deines Vorgesetzten ab..

Aber vielleicht bekommst du aus dem Gespräch ja auch andere Erkenntnisse

...zur Antwort

Grundsätzlich ist auch bei einer Schwangeren der Arbeitsvertrag maßgebend.- der müsste zuerst geprüft werden. Gibt es eine tägliche Arbeitszeit oder ist nur eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart.

Mehrarbeit bzw Überstunden sind nach Mutterschutzgesetz verboten.

Wenn sich die Arbeitstage pro Woche vorher auch auf den Samstag bezogen hatten - könnte der Gedanke des AG richtig sein.

...zur Antwort

Dein ALG1 läuft irgendwann aus, zwischendurch hat man dich vermutlich aufgefordert eine Reha anzutreten - auch dort wurde deine Arbeitsfähigkeit getestet.

Dir bleibt nur die Entscheidung "voll arbeitsfähig" zu akzeptieren oder gegen das Gutachten in den Widerspruch zu gehen bzw Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen.

...zur Antwort

Der Vermieter hat genauso wie du die Möglichkeit die aktuelle Anschrift beim Meldeamt gegen Gebühr zu beantragen. Er geht jetzt zuerst einmal den einfachen Weg.

Wenn Ex sich nicht umgemeldet hat - würde ich persönlich auch nicht die Anschrift weiter geben- nicht mehr deine Baustelle.

Solange nicht das Risiko für dich besteht, dass der Vermieter dann die Schulden doch bei dir eintreiben könnte - in dem Fall würde ich den Vermieter unterstützen.

...zur Antwort

Wir haben März - bedeutet du bist seit Sommer 24 zu Hause und beschäftigst dich mit Was?

Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung?.

Deine Eltern wollen dich nicht komplett rauswerfen, die wollen dich motivieren dein Leben endlich selbst in die Hand zu nehmen und deine berufliche Zukunft zu planen.

Überleg dir wie dein Tagesablauf aktuell aussieht. Vielleicht stimmst du deine Eltern gnädig, wenn du zumindest den Haushalt erledigt hast bis sie nach Hause kommen oder wenn auch sie sich einmal an einen gedeckten Tisch setzen dürfen.

Du hast einen Job in Aussicht - bis der beginnt, kannst du doch noch einen Minijob annehmen - Aushilfen werden überall gesucht.

...zur Antwort

Und du kannst beweisen, dass es ausschließlich der Staub seines Weges ist und kein Saharastaub, Blütenpollen sonstiger Umweltschmutz?

Klar kannst du einen Anwalt fragen, ob er dir einen Erfolg in Aussicht stellen kann, bleibt dann abzuwarten.

Meine Tendenz geht in Richtung aussichtslos.

...zur Antwort

Hast du keine Freunde, die hier helfen würden?

Du benötigst einen Transporter - am besten eine Firma mit mehreren Niederlassungen damit du das Teil nicht mehr zurück fahren musst. Fahrer müssen über 25 Jahre sein.

Die Helfer - gibt teilweise Studentenportale. bei welchen du vielleicht eine Anfrage stellen kannst. Könnte als Helfer funktionieren, aber eher nicht als Fahrer eines Leihwagen oder die Miete des Transporter wird teurer.

Ansonsten bei Supermärkten, vielleicht hast du auch eine Uni in der Nähe .Die Personen müsstest du für den Tag dann selbst anmelden.

Dann sieht die Rechnung aus: bereits von dir gepackte Kisten und die leeren Möbel von Stock x zum Auto, entsprechend die Ladung sichern, fahren, in Stock x einladen und für die Helfer - Heimreise antreten an den Ausgangsort. Pause, Verpflegung. Die Heimreise geht auch auf deine Rechnung sofern deine Helfer hier keine andere Idee haben. Je nach Ziel vielleicht einen eigene Auszeit dran hängen.

...zur Antwort

Den Anwalt benötigst du als Eigentümer der Wohnung an welcher das "Übel" wohl seinen Anfang nahm.

Den Gutachter hat der Verwalter dann ja offensichtlich beauftragt, der war vor Ort.. Ob dieser bereits sein schriftliches Gutachten an den Verwalter übermittelt hat - kann sein, muss nicht sein. Sofern dein Mieter dessen Kontaktdaten hat - lässt sich dies ja vielleicht herausfinden.

Interessant ist auch die Frage womit der Gutachter beauftragt war - mit die Feststellung des Schadens oder auch einen möglichen Sanierungsvorschlag.

Wenn ihr an der Verwaltung etwas ändern wollt - geht dies nur über die anderen Eigentümer in der WEG

Je nachdem wann die nächste Versammlung der WEG ist - solltest du das Thema als Bestandteil der Tagesordnung vorschlagen.

...zur Antwort

Die Nachbarn kannst du ignorieren, wenn sie mit Anwalt schreiben, gehst du auch zum Anwalt

Du könntest dich bei der Gemeinde informieren - inwieweit es evtl Satzungen gibt, die den .Zaun (inzwischen) verbieten .

Hier spielt es evtl auch eine Rolle wer Eigentümer dieses Grabens ist und welche Funktion er zu erfüllen hat. Insbesondere in den Wasserrechtsvorschriften hat sich in diesem Zeitraum viel verändert.

...zur Antwort

Ob du als Volljähriger deine Mutter benötigst weiß ich nicht , du benötigst aber deinen leiblichen/biologischen Vater - dessen Vaterschaft muss nachgewiesen sein und er muss die Vaterschaft anerkennen.

Du selbst kannst aber auch die Vaterschaft des eingetragenen Vaters anfechten.

Wenn das Ganze bereits im Zuge der Scheidung geklärt wurde - stellt sich die Frage warum dies nicht bereits damals geregelt wurde. Dann wäre dein leiblicher Vater ja auch zum Unterhalt dir gegenüber verpflichtet gewesen.

Ich würde damit anfangen, dass ich mir eine aktuelle Geburtsurkunde anfordere, Sofern tatsächlich im Zuge der Scheidung nicht geändert - erkundige dich beim Standesamt welche Möglichkeiten es gibt, kannst den Termin ja gemeinsam mit deinem Vater wahrnehmen.

...zur Antwort