Alter, Zustand oder Befindlichkeiten Dritte spielen in dem Moment keine Rolle, wenn der Baum auf meinem eigenen Grundstück steht. Hier kann ich schalten und walten wie ich will.
Bundeslandabhängig gibt es hier noch verschiedene Einschränkungen zu Fällzeiträumen. Aber die betreffen in den meisten Fällen eine Privatgrundstück nicht.
Ergänzend KANN es in er Kommune eine Baumschutzverordnung geben, die Einschränkungen regelt. Aber auch hier sind das Individualregelungen die nicht allgemeingültig sind.
Schlussendlich wird es so sein, wenn dein Nachbar den Baum nicht mehr will, macht er Ihn weg.
So einfach wird das sein.
Hättest du gerne einen Baum, steht es dir natürlich frei, selbst einen auf deinem Grund zu pflanzen.