Nebenkosten Abrechnung wie lange hat der Vermieter Zeit?
Am 01.02.2023 habe ich eine Wohnung bezogen und der Vertrag läuft bis zum 01.01.2025. Ich bin bereits ausgezogen. Darf der Vermieter mir noch eine Abrechnung für 2023 erstellen? Und bis wann für 2024? Habe noch nichts erhalten, weder für 23‘ noch 24‘.
3 Antworten
Für die Abrechnung 2023 hat er bis zum Jahresende 2024 Zeit, siehe auch https://www.gg-immobilien.de/abrechnung-der-betriebskosten-2/
Die Frage ist falsch gestellt. Nicht "darf", sondern "muss"
Eine Nachzahlung darf er dir noch bis 31.12.24 präsentieren. Danach ist sie verfristet.
Ein Guthaben muss er dir ebenfalls bis 31.12.24 präsentieren.
Ich würde jetzt ganz bewusst den 31.12.24 ablaufen lassen und dann kleindoof nach der BKA 2023 fragen. Nachzahlung ignorieren, Guthaben einfordern. Dafür hast du 3 Jahre Zeit. Allgemeine Verjährungsfrist gem. BGB
Oh verstehe. Also, wenn er mir irgendwann im Januar mit der Abrechnung kommt für 2023, einfach ignorieren? Das war mir nicht bewusst, vielen Dank!
Wenn kalenderjährig abgerechnet wird hat der Vermieter bis 31.12. des Folgejahres Zeit dem Mieter die Abrechnung zuzustellen, wenn er eine Nachzahlung geltend machen will.
Für 2023 also bis 31.12.2024 und für 2024 bis 31.12.2025.