Kündigungsfrist des Mietvertrags durch Vertragsklausel verlängerbar?

2 Antworten

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Ein anerkanntes Studierendenwohnheim des Studierendenwerkes ist mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen versehen (AGB), die auch die Kündigungstermine ausweisen gestützt durch den § 549 BGB.

Was Sie hier als Studentenwohnheim bezeichnen, verdient wohl nicht diesen Namen, wenn auch Personen ohne Bezug zu Hochschulen des Standortes dort wohnen können. Deshalb maßt sich der Vermieter hier wohl die Bezeichnung nur an. Damit würden normale Kündigungsfristen für Mietverträge gelten.


MaximilianP13 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 17:52

Vielen Dank! Auf die ersten Hinweise bzgl. der Sonderregelung für Studentenwohnheime habe ich auch nach der Definition gesucht und genau das vermutet.

Geht es um ein Studentenwohnheim?

Wie ist denn die Kündigungsfrist? Du erwähnst sie nicht.

Mietverträge werden immer zum letzten eines Monats gekündigt, nicht zum 01.


MaximilianP13 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 12:32

Ja es geht um ein Studentenwohnheim. Macht das rechtlich einen Unterschied?

Die Kündigungsfrist erwähne ich in der Frage. Der Vermieter schreibt vertraglich diese zwei Zeitpunkte im Jahr vor (dann eben 28.02. und 30.09), ich möchte die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Der rechtzeitige Kündigungseingang ist von beiden Parteien unstrittig.

DaKaBo  02.11.2023, 12:34
@MaximilianP13
Die Kündigungsfrist erwähne ich in der Frage.

Nein. Dann würde ich nicht nachfragen.

Der Vermieter schreibt vertraglich diese zwei Zeitpunkte im Jahr vor (dann eben 28.02. und 30.09)

Das ist keine Kündigungsfrist.

Kündigungsfrist wäre z. B. 3 Monate oder 1 Monat zum 28.02. oder 30.09.

MaximilianP13 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 12:36
@DaKaBo

Der Kündigungseingang muss 3 Monate vorher erfolgen. Und dann eben mindestens 3 Monate, bis zu den zwei erwähnten Zeitpunkten.

peterobm  02.11.2023, 12:37
@MaximilianP13
(dann eben 28.02. und 30.09),

sind da Semesterferien? was ich bisher lesen durfte, ist das in der Studentenbude korrekt. du hast dich an diese Zeiten zu halten.