Du solltest einen Umzug in Erwägung ziehen.
Man lese erst mal die Karte ( Einladung), die man zur Beisetzung bekommen hat.
Wenn daraus nichts ersichtlich ist, würde ich eine Trauerkarte schreiben und da eine Geldspende reinlegen. Für was die Geldspende gedacht ist, sollte man mit rein schreiben, z. B. für die Grabpflege.
Es kann auch sein, dass statt Blumen am Grab eine Geldspende für einen guten Zweck gewünscht ist. Die überweist man dann im Vorfeld der Beisetzung auf das angegebene Konto.
Ich selbst gebe immer 50 Euro. Allerdings war ich in den letzten zwei Jahren nur auf zwei Beerdigungen.
... diese sagte dann sie kann mich nachträglich eintragen d.h. Das ich mich nachträglich am Freitag statt Mittwoch gemeldet habe ...
Definitiv nicht!
Diese Meldung wird so eingetragen wie sie erfolgt oder nicht erfolgt ist. Dass da Tage verschoben oder ausgetauscht werden, ist definitiv falsch. Man ist bei der Polizei nicht auf dem türkischen Basar.
Keine Angst. Die vergessen Dich nicht und Deine Abhebung wird morgen schon angezeigt.
Keine andere Frau, er ist sehr ehrlich.
Aber einzig und allein darauf würde ich tippen. Sorry.
Du kannst es beantragen; der Arbeitgeber muss eine unbezahlte Freistellung für 5 Wochen aber nicht genehmigen.
Spruch einfach mal mir Deinem Arbeitgeber.
Vielleicht solltest Du bei Deinen Essstörungen wrdt mal psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich habe das bereits verhindert, indem ich mich mit 63 Jahren und 10 Monaten in die Altersrente verabschiedet habe.
An diesem Bauteil würde ich lieber nicht selbst herumdoktern und einen Arzt zu Rate ziehen.
Die Mutter (79) meiner Schwiegertochter ist im Februar an einem Hirntumor operiert worden. Nach einer Reha geht es ihr soweit wieder ganz gut. Sie hat Pflegestufe 2 bekommen, kann aber alleine zu Hause leben.
Ich denke, da ist jeder Fall anders gelagert. Da kann man keine eindeutige Aussage treffen, ob OP oder nicht.
Die Kündigungsfrist müsste im Mietvertrag festgehalten sein und diese gilt.
Eigenen Kühlschrank kaufen und abschließen.
Man suche sich Arbeit auf dem mit freien Stellen überschwemmten Arbeitsmarkt und muss niemanden fragen und nichts nachweisen.
Dann sucht man sich eine Wohnung und zieht bei Mutti aus.
Ist doch einfach, oder? Und für einen 23-Jährigen dürfte das doch eine der leichtesten Übungen sein.
Es ist nicht Aufgabe Deiner Mutter, die Nachbarin auf irgendwelche Pflichten hinzuweisen.
Wenn lt. die lt. Mietvertrag / Hausordnung beschlossenen Putzabstände eingehalten werden, dann reicht das.
Einzig und allein der Vermieter könnte ein Machtwort sprechen, wenn gegen den Putzplan verstoßen wird.
Und diese Aussage ist übrigens völlig daneben:
Du könntest ruhig mal hier öfters sauber machen, hast doch genug Zeit wenigstens 1,2 mal die Woche den Flur zu putzen, immerhin zahlen wir dein Bürgergeld.
Davon wirst Du auch munter.
So kurze Strecken geht man zu Fuß.
Ja, aber möglichst nicht laut, nicht lange und nicht falsch.
Dann tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Mach Dir aber keine Sorgen. Dein Papa kann noch 30 Jahre leben. Meiner wird Ende des Monats 96.
Dein Vater müsste über ein geregeltes und ausreichendes Einkommen und auch über einen festen Arbeitsvertrag verfügen, wenn er als Bürge fungieren will / soll. Und das müsste er natürlich auch dem Vermieter nachweisen können.
Ich persönlich würde nie nie niemals für irgendjemanden als Bürge fungieren.
Ich würde mir an Eurer Stelle tatsächlich eine andere Wohnung suchen und dann fristgerecht kündigen.
Dazu kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du da schon nach wenigen Wochen davon abhängig sein wirst.
Und dann davon loszukommen wird sehr schwer. Ich habe es nach jahrelanger Sucht erst in mehreren Anläufen geschafft. Nasenspray würde ich persönlich niemals wieder nehmen.