Kündigungsfrist als Ex Paar?

Hey ihr liebe.….folgende Situation.

Mein Ex und ich sind nun getrennt und haben eine gemeinsame Wohnung die wir nun gemeinsam gekündigt haben, da wir beide im Mietvertrag stehen. wir haben also eine Kündigungsfrist von 3 Monat also bis 31.10.24

folgendes Problem.

da ich etwas Abstand zu meinem Ex halte bin ich zu meiner Tante vorübergehend gegangen brauche die Wohnung aber noch die 3 Monate falls ich wegen anstehenden Terminen zurück in die Stadt muss.

ich habe schon angefangen, bevor ich zu meiner Tante bin, meine Sachen aus der Wohnung zu holen und einige Sachen stehen da noch.
Heute schrieb mich mein Ex an und stellte mich vor unbesprochene Tatsachen.

er meinte ich solle die Wohnung bis Mitte August leer geräumt haben damit da ein Nachmieter rein kann. Ich meinte aber ich bräuchte die Wohnung noch und ich finde es nicht in Ordnung, dass er das im Alleingang entscheidet.

Er sagte nur Zitat: „Gut dann werden Mitte August deine Sachen in eine lagerbox gestellt oder wie stellst du das vor. Mir ist es egal ich kann dir auch da drin lassen und der Nachmieter freut sich“ Zitat Ende

Meine Frage: inwiefern kann er das einfach so entscheiden und durchziehen mit meinen Sachen und gibt es eventuell irgendwelche Paragraphen mit denen ich das unterstreichen kann, dass das eventuell nicht rechtens ist.

dazu muss man wissen, dass ich meinen Ex verlassen habe, da ich endlich gesehen hab wie emotional unreif er ist. Außerdem bestätigte mir meine Therapeutin, dass er narzisstische Züge besitzt. Ich gehe stark davon aus, dass er mir die Sachen geschrieben hat damit er überhaupt was von mir hört und er nährt sich von solchen Streits.

also habt ihr rechtliches Wissen oder anderweitig vom Fach? Danke im Voraus LG♥️

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Meine Laienmeinung:

Die Wohnung wurde von Euch Beiden zum 31.10.2024 gekündigt.

Da Du vorhast, die Wohnung noch bis zu diesem Zeitpunkt nutzen zu wollen (Sachen von Dir sind dort noch aufbewahrt), kann der Ex (der nicht alleiniger Mieter ist) nicht darüber bestimmen, wann die Wohnung leer zu sein hat.

Außerdem kann es keinen Nachmieter geben, der über die Wohnung vorzeitig verfügen kann, wenn Du damit nicht einverstanden bist. Du bist Mieter bis 31.10.2024.

Ich würde an Deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und diesem unmissverständlich klar machen, dass Du nicht eher ausziehen wirst und mit einem angeblichen Nachmieter vor dem 31.10. keinesfalls einverstanden bist. Vielleicht ist der angebliche Nachmieter von Seiten Deines Ex nur vorgeschoben.

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Ich würde Dir zu einer AU raten.

2 Tage krank in Verbindung mit einem Wochenende und Urlaub stößt manchem Arbeitgeber ganz sauer auf.

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Wenig Informationen ...

Bei einem GdB kann man nicht von Vorteilen sorechen sondern nur von Nachteilsausgleichen.

Arbeitet der "Bekannte" und zahlt fleißig Steuern? Dann gibt es Steuererleichterungen. Er kann im Berufsleben auch nicht ganz so einfach gekündigt werden.

Mit Pflegegrad 2 gibt esPflegegreld in Höhe von 332 Euro, welches er für seine Pflege einsetzen kann.

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Dann besorge Dir einen abschließbaren Schrank und schließe alles ein, wenn Du nicht daheim bist.

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Einzahlen solltest Du so frühzeitig, dass am 01.08. der Betrag dem Konto gutgeschrieben wird.

Wird der Betrag erst am 02.08. dem Konto gutgeschrieben und vor der Gutschrift die Lastschrift versucht abzubuchen, könnte es sehr gut sein, dass dann die Lastschrift nicht ausgeführt wird.

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Du kannst jetzt nur zum 31.10.2024 kündigen.

Ausziehen darfst Du selbstverständlich bereits vorher, musst aber bis 31.10. noch den Mietvertrag erfüllen.

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Nein, das geht nicht. 2 Vollzeitstellen sind gesetzlich nicht zulässig.

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Ich persönlich würde einen Untermietvertrag bevorzugen.

Wenn es zwischen Euch kracht und Ihr Euch trennen wollt, könnte es sein, dass Du noch ewig (als zweiter Hauptmieter) an den Mietvertrag gebunden bist. Du könntest dann zwar ausziehen, bist aber nach wie vor an den Mietwr dieser Wohnung und müsstest auch zahlen.

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Das solltest Du auf jeden Fall durch einen Anwalt klären lassen, da jeder Fall lnfividuell ist. Das gibt es keine Regel.

Wenn Du die Sache sauber durchziehen und auf eigenen Beinen stehen willst, dann solltest Du auch eigene Wege gehen und in keinster Weise von Deinem Mann abhängig sein. Dazu gehört auch, dass man finanziell selbst für sein Leben aufkommt, zumal ja wohl keine Kinder vorhanden sind.

Das ist aber nur meine eigene Meinung, die natürlich nicht mit Deiner korrespondieren muss.

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Damit wirst Du kein Glück gaben.

Deine Gründe reichen bei weitem nicht aus, um Eltern die Vormundschaft zu entziehen.

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Wenn die Rente erhöht wird, benötigst Du ja nicht mehr so viel Zuschüsse, die die Allgemeinheit zahlen muss.

Ich weiß zwar jetzt nicht, was Du mit "Oberbezirk" meinst, vermute aber, dass es sich um ergänzende Sozialleistungen handelt.

Ja, die beiden Sachen (Erwerbsminderungsrente und Sozialleistungen) werden miteinander verrechnet.

Sei froh, dass Du Sozialleistungen erhältst. In anderen Ländern hättest Du das Glück wohl nicht.

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Wenn es sich um die gleiche Diagnose handelt, werden die 1 Woche und die 6 Wochen zusammen gezählt und dann gibt es die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld (ab der 7. Woche).

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