Bus überholen?
Darf man einen bus mit Warnblinklicht überholen, obwohl man dann teils auf der Straße im Gegenverkehr ist?
4 Antworten
Wenn dies gefahrlos möglich ist, du dabei keine durchgezogene Linie überquerst und der Bus bereits steht, darfst du in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren.
Solange der Bus mit Warnblinklicht auf die Haltestelle zufährt, ist das Überholen verboten.
Rechtsgrundlage: § 20 StVO
Wenn man es so sieht, hast du Recht. Ich habe meine Antwort hinsichtlich der Unterscheidung "vorbeifahren" und "überholen" mal präzisiert.
Und wenn der Bus rechts blinkt oder komplett an der Bushaltestelle geparkt ist (ohne licht), dann darf man mit normaler Geschwindigkeit fahren oder?
Dann gelten im Regelfall die gleichen Regeln wie für alle anderen Fahrzeuge. Eine langsamere Geschwindigkeit kann aufgrund der Verkehrssituation im Einzelfall geboten sein, pauschal vorgeschrieben ist in diesem Fall jedoch nichts.
Du darfst mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 6 km/h!) vorbeifahren.
Wenn kein Gegenverkehr kommt.
Und wenn du dafür keine durchgezogene Linie überfahren musst.
Und wenn du dabei keine ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährdest.
Und wenn du dafür keine durchgezogene Linie überfahren musst.
Diese Vorschrift suche ich immer noch.
Das verbietet explizit nicht an einem stehenden Fahrzeug vorbeizufahren, der Bus ist ein solches Fahrzeug. Bastelt doch nicht immer irgendwelche Regeln zusammen die es nicht gibt.
Du hast dich auf
Und wenn du dafür keine durchgezogene Linie überfahren musst.
bezogen. Eine Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, auch nicht um an einem haltenden (!) Fahrzeug vorbei zu fahren. Da muss man beim Bus eben warten bis der Fahrgastwechsel abgeschlossen ist.
Falls du da andere Quellen hast, z.B. Urteile, die das anders sehen, dann her damit.
Diese Vorschrift suche ich immer noch.
Die Stelle hat Stadewaeldchen schon genannt. Durchgezogene Linien dürfen generell nicht überfahren werden (auch nicht nur teilweise). Da ist vollkommen egal, woran man vorbei fahren will.
auch nicht um an einem haltenden (!) Fahrzeug vorbei zu fahren
Da haben wir aneinader vorbeigeredet. Mein Kommentar bezog sich auf einen stehenden Bus.
Wobei in der Frage steht "vorbeifahren". An einem stehenden Bus fährt man vorbei, einen haltenden Bus überholt man.
Durchgezogene Linien dürfen generell nicht überfahren werden (auch nicht nur teilweise).
Was kompletter Unsinn ist. Bleibst Du stehen wenn dort jemand parkt, obwohl das natürlich auch verboten ist?
Da ist vollkommen egal, woran man vorbei fahren will.
Stimmt nicht. Es ist erlaubt, egal woran man vorbeifahren will. An stehenden Hindernissen fährt man vorbei, egal was für eine Fahrbahnmarkierung dort ist. Ein haltendes Fahrzeug überholt man und das ist verboten.
Dein Kommentar zur durchgezogenen Mittellinie ist eher kompletter Unsinn.
Eine durchgezogene Linie bedeutet grundsätzlich ein Überfahrverbot. Ob das jetzt eine Mittellinie in der Straße oder die durchgezogene Linie an einem Fahrradweg ist.
Wenn man an einem Hindernis vorbeifahren will, das sich am Fahrbahnrand befindet, ob es jetzt der Bus oder ein LKW ist, darf man vorsichtig vorbei fahren, wenn man die durchgezogene Mittellinie nicht überfährt.
Das ist die Theorie und das was man in der Fahrschule lernt und was dann auch gilt, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommen sollte.
Die Praxis sieht dann so aus, dass der PKW-Fahrer vorsichtig am Bus vorbei fährt und darauf achtet, dass er/sie keine Buspassagiere erwischt, die hinter dem Bus die Straße überqueren wollen.
Ob man das jetzt Vorbeifahren oder Überholen bezeichnen will, ist höchstens Paragrafenreiterei und ändert nichts an dem, was man machen darf oder kann.
Nein, mein Bester, das hat mit Parafenreiterei nichts zu tun. Was meinst Du denn warum das in der StVO so unterschiedlich ausgedrückt wird? Weil nämlich der Richter im Falle eines Falles genau nach dem urteilt was ihm das Gesetz vorgibt, denn es ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist. Da "vorbeifahren" an einem stehenden Himndernis nicht ausdrücklich verboten ist, darf man das auch. Steht da aber z. B. das es verboten ist zu überholen oder vorbeizufahren ist eben das Vorbeifahren auch verboten.
Was Du geschrieben hast ist ja im Grunde nicht schlecht und weicht auch von dem was ich geschrieben habe auch kaum ab. Was jedoch diverse juristische Feinheiten angeht, würdest Du in einer Vernehmung hoffnungslos untergehen.
Und wenn der Bus steht. Solange er fährt, ist das Überholen verboten (§ 20 Abs. 3 StVO).
Ah. Ich hatte irrtümlicherweise vorausgesetzt, dass der Bus steht.
Ja, mein erster Ansatz ging auch in die Richtung. Aber Etain987 hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das Vorbeifahren an einem stehenden Bus kein Überholen mehr ist, so sieht es an dieser Stelle auch die StVO.
An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr.
Fährt der Bus, sieht es anders aus:
Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden
Da du klar und deutlich in der Frage schreibst " überholen" trifft das Zweite zu, den ein stehendes Fahrzeug kann man nicht "überholen", das wäre eine "Vorbeifahrt".
Wenn der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfährt (also noch in Bewegung ist) darfst du gar nicht überholen. Steht der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle darfst du mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren.
Also ist die Frage mit Nein zu beantworten, denn wenn er steht ist es ja kein Überholen mehr.