Anzeige zurückziehen was passiert dann?
Hallo, ich habe mal eine Frage an die Experten. So und zwar wurde eine Freundin aus meinem Freundeskreis angezeigt von einer anderen Person angeblich wegen Warenbetrug. Ich konnte aber dieser Person das Gegenteil beweisen. Sie möchte diese Anzeige jetzt zurück ziehen die Anzeige ist allerdings schon im Umlauf. Meine Frage ist jetzt, was passiert jetzt wenn diese Frau die Anzeige zurück zieht bekommt meine Freundin trotzdem noch Post, trotzdem eine Strafe, muss sie sich trotzdem beweisen etc. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Ich danke im vorfällt für alle antworten
4 Antworten
Eine Strafanzeige kann man nie zurückziehen. Nur einen Strafantrag. Da das angezeigte Delikt aber ein Offizialdelikt ist, wird unabhängig von der Lust und Laune des Anzeigers ermittelt.
Stellt sich Unschuld heraus, gibt's Freispruch.
Stellt sich Schuld heraus, gibt's Strafe.
Stellt sich heraus, dass die Anzeige leichtfertig und wider besseren Wissens gemacht wurde, wird's ein Bumerang für den Anzeiger.
Gruß S.
Kannst du nicht lesen? Oder den Sinn nicht erfassen?
Sie kann ihren eigenen Strafantrag gern zurückziehen. Nützt aber nichts, weil die Staatsanwaltschaft einen eigenen stellt und von Amtswegen ermittelt wird!
Der Staat will keine Betrüger und geht - einmal angezeigt - gegen sie vor!
Strafanzeige ist das Inkenntnissetzen der Polizei. Ein Strafantrag ist ein Antrag, bei Antragsdelikten, die verfolgt werden, wenn der Antragsssteller dies möchte. Zum Beispiel bei Beleidigung StGB 185 oder Körperverletzung StGB 223. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Handelt es sich also um Falsche Verdächtigung hat der Anzeigende mit Konsequenzen zu rechnen.
Doch, bei Rechtsfragen falsche Begriffe zu verwenden, dem muss entgegnet werden.
Das ist im Grunde richtig, nur bei dieser Frage kaum relevant. Dem Bürger ist in der Regel nur das Wort "Anzeige" ein Begriff, das es da Unterschiede gibt weiss er nicjht und er muss es auch nicht wissen. Entweder klärt ihn der Polizeibeamte darüber auf und verfasst es dann richtig, oder der Staatsanwalt tut es im Nachinein wenn die "Anzeige" direkt bei ihm landet, was in der Regel ohnehin der bessere Weg ist.
Damit kam ja das geld durch die Anzeige was meinst du genau mit Bumerang
Hey was meinst du mit leichtfertig und besseren Wissens ich mein man weiß es ja nicht vorher wenn man Anzeige stellt wegen Betrug weil man zb was verkauft handy und das geld kommt nicht und danach nach der Anzeige kommt es ist es doch nicht leichtfertig
Anzeige zurückziehen was passiert dann?
Nichts, weil man Strafanzeigen niemals gar nie nicht zurückziehen kann.
Es handelt sich um ein Offizialdelikt, dabei ist kein Strafantrag erforderlich.
Es gibt nur 2 Fälle, in denen bei Betrug ein Strafantrag notwendig ist;
- Strafantrag bei Betrug von nahen Angehörigen
- bei Betrug mit geringem Schaden
Ja sie bekommt trotzdem ein Strafe
Die Staatsanwaltschaft könnte ja auch zu dem Ergebnis kommen, dass KEIN Betrug vorliegt.
Kommt drauf an, ob es als Offizialdelikt gewertet wird. Dann geht es seinen Gang, auch wenn die Anzeige zurückgezogen wird.
Und es heißt "im Vorfeld" - da fällt nichts...
können Sie das weiter erklären ich verstehe nicht ganz?
Diese Person hat eine Strafanzeige gestellt und sagte sie würde die zurück ziehen. Also geht das garnicht das sie diese zurück zieht? Lg