Muss man nach einer Anzeige wegen Warenbetrug der Polizei mitteilen, dass man das Geld zurück erstattet bekommen hat?
die Frage ist eindeutig 😁
4 Antworten
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Auf jeden Fall. Darauf hätte man dich hinweisen sollen. Ggf. Bei Bankproblemen oder terminüberschneidung, besteht gar keine Straftat.
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Nein, musst Du nicht. Die Polizei ist da nicht mehr zuständig. Wenn Du willst, dass der Täter erst gar nicht vor Gericht kommt, dann kannst Du das der Staatsanwaltschaft mitteilen. Die stellt in den meisten Fällen das Verfahren ein. Ist so ein wenig ein Freibrief für den Betrüger. Werde ich angezeigt, dann zahle ich halt zurück und mir passiert nichts. Werde ich nicht angezeigt, dann habe ich Glück gehabt.
Wenn es zum Verfahren kommt, musst Du es natürlich angeben. Aber dann läuft das Verfahren eben schon.
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Auf jeden Fall, das kann als Rücktritt von der Straftat gewertet werden und kann für den Beschuldigten entweder Milde, oder sogar Einstellung des Verfahrens bedeuten.
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Anscheinend geht das doch, ich kenne reichlich Fälle wo die Ermittlungen wegen Betrug eingestellt wurden, als der Beschuldigte zeitnah den Geldbetrag zurückgezahlt hatte. Allerdings wird hier wohl dann der Mangel an öffentlichem Interesse im Vordergrund gestanden haben. Natürlich ist dazu aber immer noch die Reue des Beschuldigten ausschlaggebend.
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Ja, denn der Täter hat zivilrechtlich den Schaden reguliert. Das ist dann schon ein wenig tätige Reue und wird strafrechtlich zur Milde führen.
Das kann natürlich NICHT als Rücktritt gewertet werden. Nur von einem Versuch kann man zurücktreten (§ 24 StGB)