Anzeige zurückziehen per Post?
Kann man eine Anzeige per Post zurückziehen? Also dass ich einen Brief an die Polizei schicke? (warenbetrug)
6 Antworten
Ein Anzeige kann man nie zurück nehmen. Angezeigt ist angezeigt.
Ob man einen Strafantrag zurück ziehen kann, hängt von Delikt ab.
Der Geschädigte kann sein Desinteresse an der Strafverfolgung zwar jederzeit bekunden (= Strafantrag zurück ziehen), dem muss die Staatsanwaltschaft bezüglich ihres eigenen Antrages auf Strafverfolgung aber nicht zustimmen (= relatives Antragsdelikt oder Offizialdelikt).
Hat sie allerdings gar keinen gestellt (= reines Antragsdelikt), wird das Verfahren daraufhin eingestellt.
Gruß S.
Betrug ist kein reines Antragsdelikt und die Anzeige kann nicht vom Geschädigten zurückgezogen werden sobald die Bagatellgrenze von 50 Euro überschritten ist. Über eine Einstellung entscheidet nur der Staatsanwalt.
Das kommt darauf an um was genau passiert ist. Sofern die Sache nicht unter § 263. Abs 4, StGB fällt, kann die Anzeige nicht zurückgezogen werden.
Nein, musst du vor Ort machen.
Wer redet hier von Beschuldigter? Es geht um den Antragsteller (das Opfer)
Er selber schreibt es in einem der Kommentare, das er der Beschuldigte ist.
Kommt darauf an, um was es geht.
Gemäß § 263 Abs.4 StGB wird ein Betrug „ geringwertiger Sachen“ nur auf Antrag verfolgt und diesen Antrag kann man gemäß § 77d StGBzurücknehmen.
Sollte aber die Staatsanwaltschaft bereits entschieden haben, Ermittlungen aufzunehmen, weil ein öffentliches Interesse besteht z.B bei Betrugsfällen im großen Stil, erfolgt eine Strafanzeige, die man nicht zurücknehmen kann.
Man kann lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erklären, dass kein Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht, da der Betrag in der Zwischenzeit gezahlt wurde bzw sich die Sache aufgeklärt hat.
https://kanzlei-mieth.de/faq/kann-ich-eine-strafanzeige-zurueckziehen/
es geht um ein paar schuhe 90€ was ich vergessen habe zu senden
verstehe ich nicht ganz - wieso zeigst Du denn dann jemanden an? Wo ist denn da der Betrug?
Da mußt Du dann nun wohl durch, der Staatsanwalt entscheidet.
Warum willst Du als Beschuldigter einen Brief an die Polizei mit der Bitte um Rücknahme der Anzeige verschicken? Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, die sammelt nur Fakten. Dein Ansprechpartner wäre der zuständige Staatsanwalt. Aber auch da würde ich erst einmal abwarten was da kommt.
Dann kannst Du doch aber die Anzeige nicht zurückziehen sondern denjenigen nur darum bitten, das zu tun.
Entschuldige Dich höflich und dann wird derjenige die Anzeige sicher zurückziehen, denn die Sache hat sich ja erledigt
Naja, der Fragesteller schreibt doch, er hätte vergessen die Ware zu verschicken, also gehe ich mal davon aus, dass er das schleunigst getan hat, nachdem die Anzeige ins Haus geflattert ist; andernfalls bräuchte er ja gar nicht erst zu fragen, ob die Anzeige wieder zurückgenommen werden kann.
Ich weiss noch immer nicht, wo Du in der eigentlichen Frage irgendeinen Hinweis siehst, das er Ware bekommen, versandt oder sonstwas in der Richtung getan hat.
Die Frage geht allgemein in Richtung Widerruf einer Anzeige wegen Betrug, weder aus der Sicht des Geschädigten noch aus der des Beschuldigten.
Was soll er als Beschuldigter denn bei der Polizei machen? Die sammelt nur Fakten und schickt das an den zuständigen Staatsanwalt.