Warum gibt es immer noch kein Grundrecht auf ausreichende Nahrungsmittel Versorgung für den einzelnen Menschen, vor allem für ärmere ohne Geld?

11 Antworten

Es gibt Bürgergeld. Das reicht für Essen. Wer es für McDoof oder teures Handy raus wirft muss eben hungern.


ThM3344  30.09.2024, 16:33
. Das reicht für Essen.

Oder eben auch nicht.
Das so pauschal zu behaupten ist schon deshalb schwierig, weil die Preise nicht einheitlich sind und die individuellen Belastungen, die ein jeder zu stemmen hat, eben auch alles andere als einheitlich sind.

Wer es für McDoof oder teures Handy raus wirft muss eben hungern.#

Der Bürgergeldbezieher, der lieber ein teures Hand kauft und dafür hungert, dürfte wohl eher Klischee sein.
Also mir ist zumindest noch nie einer begegnet und ich kenne auch niemanden, der diese Erfahrung schon gemacht hätte.

Es ist natürlich einfach zu sagen, dass alle anderen an ihrem Unglück selber schuld sind.
Aber versetz dich doch einmal in deren Lage: Wie würdest du dich fühlen, wenn du schon am Boden liegst und dann weiterhin auf dich eingetreten wird?
Ich finde so ein Verhalten nicht schön.

Jede Person kann finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.

Dann bekommt man Bürgergeld. Dieses Geld ist dafür gedacht, dass man sich Lebensmittel kaufen kann.

Das Problem mit komplett kostenlosen Lebensmittel wäre, dass viele Leute dann einfach mehr haben wollen und es dann nicht für alle reicht. Falls jeder die gleiche "Ration" bekommt, hat man Probleme mit Allergien und Unverträglichkeiten. Was mach ich denn, wenn ich die Hälfte meiner "Ration" nicht mag? Oder ich mich vegetarisch/vegan ernähren möchte?

Also sind wir wieder da wo wir jetzt sind. Jeder hat Geld (durch Arbeit oder Bürgergeld) und kauft selber ein. Ob man sein Geld jetzt sinnvoll ausgibt, also für Lebensmittel, die für ein paar Tage reichen oder nur für Süßes, Tabak oder Alkohol muss jeder selber treffen.

Wo kommt es vor, dass jemand nicht genug zu essen hat?

Obachlose bekommen Sozialleistungen.

Arbeitslose Alg1 oder Bürgergeld.

Das braucht man nicht extra in das Grundgesetz zu schreiben, denn dies ergibt sich bereits aus der unabtastbaren Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 und wie du selber geschrieben hast aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie auch aus dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes. Obdachlose haben die Möglichkeit dazu, Bürgergeld zu beantragen. Ein gesetzliches Anrecht auf ein kostenfreies Basiskonto, gibt es bereits auch schon. Diese staatlichen Leistungen, sichern den Lebensunterhalt.

Mfg

Das ist eben nicht so einfach, denn es gibt ja gar kein "ausreichendes Nahrungsmittel" das jeder essen kann.

Würdest Du einem Muslim "ohne Schweinefleisch" geben, einem Juden "koscher", dem dritten Laktosefrei oder Vegan oder salzarm oder ohne Erdnüsse oder ...

Nein, wir geben einfach Geld und jeder muss selber abwägen und aussuchen, und auch selber einkaufen gehen. Die Auswahl bei Essen ist viel zu individuell wichtig, um sie einer Behörde zu übertragen.