Kontoführungsgebühren, Sparkasse?

Guten Abend,

ich habe der Sparkasse vor einigen Wochen bereits geschrieben, dass ich bitte meine Kontoführungsgebühren zurück erstattet haben möchte. Ich wollte einfach mal ausprobieren, ob ich meine insgesamt 250 € (seit 2018 gezahlte Gebühren) erstatten lassen kann, wäre ja nett.

Dass die Sparkasse das nicht freiwillig macht, das konnte ich mir schon denken.

Jetzt ist meine Frage, ob jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht hat und mir einen Tipp geben könnte, wie er das durchgesetzt hat? Ich wollte kostenpflichtige Dinge wie einen Anwalt oder Ähnliches vermeiden und erst einmal Privatleute nach ihren Erfahrungen fragen, bevor ich jetzt als nächsten Schritt die Verbraucherzentrale einschalten würde.

Ich bin zwar rechtschutzversichert, dort hat man ja aber mittlerweile standardgemäß eine Selbstbeteiligung, daher lohnt sich das bei dieser Höhe nicht. Außer natürlich, wenn die Sparkasse für die Anwaltskosten aufkommen müsste, aber das ist ja rechtlich immer anders geregelt und sehr individuell.

ich hatte langfristig eh vor, die Bank zu wechseln, daher kommt die Frist bis zum 28. Februar gelegen. Wäre nur nett, wenn ich die 250 € noch mitnehmen könnte.

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort unter diesem Beitrag! Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.

Liebe Grüße :)

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Geld, Bank, Girokonto, Sparkasse, BGH Urteil, Kontoführungsgebühr, Bankwechsel
Welche Kündigungsfrist bei einer Kreditkarte?

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem.
Ich habe seit vielen Jahren eine VISA-Kreditkarte, die ich aber eher selten benutzt habe und nun benötige ich sie gar nicht mehr. Ich möchte den Vertrag daher kündigen.

Die Kreditkarte habe ich damals über meine Hausbank (Raiffeisenbank) erhalten.
Die jährliche automatische Verlängerung würde nun im April erfolgen, aber ich möchte gerne vorher rechtzeitig kündigen.
Im Vertrag gibt es diesbezüglich diese beiden Punkte:

- Punkt 1: Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden.

- Punkt 2: Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

Welches trifft davon auf mich zu?
Gilt Punkt 1 nur, wenn ich die Karte direkt von VISA erhalten hätte, also ohne, dass es über die Hausbank gelaufen wäre?
Und trifft Punkt 2 nur zu, wenn ich die Karte zwar über die Hausbank erhalten habe, aber die Hausbank will die Karte von sich aus bei VISA kündigen – also ohne meinen Auftrag oder mein Einverständnis dazu – weil es irgendein Problem mit mir oder einen anderen triftigen Grund für eine Kündigung gibt?

Momentan tendiere ich zu Punkt 1, aber ich bin mir auch schon mal bei Punkt 2 sicher gewesen...

Viele Grüße und danke fürs Lesen.

Kündigung, Kreditkarte, Bank, Recht, kündigen, Kündigungsfrist, Wirtschaft und Finanzen

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