Sollen Beamte keine Art von Hidschāb tragen dürfen?

Ja 64%
Nein 28%
Andere Antwort 8%

25 Stimmen

9 Antworten

Ja

Das Ergebnis ist gefälscht, da die Fragestellung zweideutig ist. User, die gegen das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst sind, haben zum Teil mit "ja", zum Teil mit "nein" abgestimmt. Je nachdem, ob sie verstehen "ja, Beamte sollen keinen Hidschab tragen dürfen" oder "nein, Beamte sollen keinen Hidschab tragen dürfen" - was dasselbe bedeutet, aber zu unterschiedlichen Abstimmungen führt! Ich habe mich für Option eins entschieden.

Natürlich sollten Staatbedienste in ihrer Aufmachung neutral sein, aber auch die Amtsgebäude. Keine Kreuze in Gerichtssälen, Schulen usw.


Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 14:05

Das Ergebnis ist noch lange nicht gefälscht wenn jemand die Frage falsch versteht.

Eine Zweideutigkeit kann ich hier ebensowenig erkennen.

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Zicke52  04.07.2024, 15:05
@Yabutha

Aber natürlich verfälscht das das Ergebnis, wenn Leute eine Frage falsch verstehen! Weil die Abstimmung dann nicht ihre Meinung ausdrückt, und die wolltest du durch die Umfrage ja ermitteln.

Die Zweideutigkeit habe ich im ersten Absatz meiner Antwort klar herausgestellt.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:18
@Zicke52

Bin ich etwa als Fragesteller dafür verantwortlich wenn ich eine ziemlich leicht zu verstehende Frage stelle und Manche es warum auch immer falsch verstehen?

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Zicke52  04.07.2024, 15:46
@Yabutha

Ich habe gesagt, dass es das ERGEBNIS VERFÄLSCHT! Wer daran schuld ist, ändert nichts an diesem Fakt.

Ja, und eine Frage, die eine Verneinung enthält, kann irreführend sein. Indem man mit einem "ja" der Frage oder der Verneinung zustimmen kann. Das ist reine Interpretationssache. Und es geht ja auch aus den Antworten hervor. Aus den jeweiligen Argumentationen erkennt man, dass User, die Hidschab ablehnen, teils mit ja, teils mit nein abgestimmt haben

Hättest du geschrieben "sollen Beamte Hidschab tragen dürfen" wäre die Antwort "ja" oder "nein" eindeutig gewesen.

Wenn du aber schreibst "sollen Beamte KEINEN Hidschab tragen dürfen" kann ein "ja" ein "ja" zu der ausgedrückten Meinung sein ("ja, sollen sie nicht dürfen"), aber auch ein "nein" ("nein, sollen sie nicht dürfen"). Klarer kann ich's nun wirklich nicht erklären.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 09:45
@Zicke52

„Nein, sie sollen einen Hidschab tragen dürfen.“

Das ist zumindest das, was ich mir vorgestellt habe. Wenn es aber Manche falsch verstanden haben, möchte ich mich für meine komplizierte Ausdrucksweise entschuldigen.

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Ja

Aber selbstverständlich muss das dann für alle Religionen gelten.


Yabutha 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 09:37

Selbstverständlich.

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Nein

Hab falsch geklickt. Gemeint ist

JA! Definitiv soll ein Staatbeamter keine religiösen Symbole tragen dürfen. Das muss für Ketten mit einem Kreuz genauso gelten wie für Kopftücher etc.

Die Bundesrepublik ist laut Grundgesetz ein religionsneutraler Staat. Daher gilt dies für alle Beamten der Bundesrepublik genauso wie für Beamte der Bundesländer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Zicke52  04.07.2024, 13:45

Ich glaube, du hättest mit 'ja' abstimmen sollen. Die Fragestellung ist uneindeutig, User, die gegen das Tragen religiöser Symbole sind, haben sowohl mit "ja" als auch mit "nein" abgestimmt.

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Andere Antwort

Der Hauptgrund, warum Frauen den Hijab tragen, beruht auf eine Fehlinterpretation des Koran. Viele, zum Glück nicht alle Muslime interpretieren bestimmte Verse im Koran so, dass sie das Tragen des Hijabs vorschreiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies stark von der persönlichen Interpretation, Kultur und individuellen Wahl abhängt. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Frauen den Hijab tragen, als Verzicht des Ausdrucks der persönlichen Identität.


Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:43

Eine Fehlinterpretation also. Wie ist dann die richtige Interpretation des Korans im Bezug auf Verschleierung?

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schelm1  04.07.2024, 13:46
@Yabutha

Das kennen die aufgeklärten Muslime, die ohne Verschleierung herumlaufen und sich wie frei Frauen fühlen.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:47
@schelm1

Ja, das habe ich verstanden aber was ist die richtige Interpretation des Korans im Bezug auf die Verschleierung. Es interessiert mich nur.

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schelm1  04.07.2024, 13:53
@Yabutha

Dann lesen Siei den Koran aufmerksam oder reden Sie mit Ihrem Imam, der als Vorsteher Ihrer islamischen Gemeinde den Koran und sein Recht verbindlich für ihre Glaubensgemeinschaft auslegt. 

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 14:03
@schelm1

Aber du sagst doch, dass das tragen des Hijab eine Fehlinterpretation des Korans ist! Deshalb möchte ich gerne deine richtige Interpretation des Korans hören!

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schelm1  04.07.2024, 14:16
@Yabutha

Reden Sie mit Ihrem Imam. Von mit erhalten Sie keine Beurteilung.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 14:38
@schelm1

Aber Sie sagen doch das Sie eine Interpretation haben und die würde ich mir gerne anhören!

Ich könnte eine komplett andere Interpretation haben! Deswegen würde ich auch gerne deine anhören.

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Zicke52  04.07.2024, 15:09
@Yabutha

Da braucht's keine Interpretation, der Koran sagt, man solle seine Tücher über den Brustschlitz ziehen. Es geht also um die Bedeckung des Busens, nicht des Kopfes!

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:16
@Zicke52

Achso. Also ist das dann die richtige Interpretation. Geht doch.

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Zicke52  04.07.2024, 15:30
@Yabutha

Wieso Interpretation? Steht so im Koran, ich interpretiere da gar nichts.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:35
@Zicke52

Kann ich jetzt nicht beurteilen.

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Das könnte man nicht nur aufwerfen, das ist schon lange so festgelegt.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:34

Wo genau ist das so festgelegt?

Also das mit dem nicht-tragen eines Hidschab?

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PolNRW93  04.07.2024, 13:57
@Yabutha

Das ergibt sich aus den Regelungen im Beamtenstatusgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Insbesondere §33 BeamtStG und §§60, 61 BBG.

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Yabutha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 14:08
@PolNRW93

2015 hat doch das Bundesverfassungsgericht gesagt, das ein Pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig sei.

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