Nein

Wir leben in einem Staat in dem der Täterschutz vor dem Opferschutz rangiert.

Wer hilft indem er abwehrt wird in jedem Falle zum Opfer; gleichgültig ob Notwehr oder Notstand.

Haut man dem Vergewaltiger eine rein wird man bestraft.

Verletzt man den Einbrecher wird man bestraft.

Beißt der Hund innerhalb des befriedeten Geländes den Eindringling, wird der Halter bestraft.

Benutzt man eine legale Schusswaffe zur Selbstverteidigung weil man um Leib und Lebern seiner Familie fürchtet, kann man sich vor der Prüfung und dem Ergebnis der Verhältnismäßigkeit der Mittel kaum mehr retten.

Persönlich halte ich einiges vom "Stand-Your-Ground-Law", so von über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es einer Person erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen Eindringling auch mit Waffengewalt ohne vorherige Abwägung der Verhältnismäßigkeit spontan zur Wehr zu setzen.

Was Massenschlägereinen angeht, so sollte man die getrost einer Masse an Polizeibeamten überlassen; die sind da bestens geschult.

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Seit dem 01.04.2024 gelten für ukrainische Fahrzeuge die Vorgaben zur Zulassung nach § 46 FZV uneingeschränkt. Für ein Fahrzeug, dass seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss zum 01.04.2024 eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeugs auf eine deutsche Zulassung erfolgt sein.

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Die Folgen der Verschiebung von Arbeit und "Know How" werden zur Abhängigkeit und Armut für Europa führen;

das dauert, lässt sich aber langfristig nicht vermeiden.

Beschleunigt wird die Verelendung unsere europäischen Kultur und deren Errungenschaften durch Zuwanderung von immer mehr noch ärmeren Menschenmassen.

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Das ist Ausdruck der zunehmenden Verrohung unsrer Gesellschafft ohne Respekt und eigenständige Kultur.

Das beginnt bei der Abgabe von Kleinkindern kurz nach der Abnabelung in Fremde Hände, nur damit "Mama" sich selbst verwirklichen und die Familie einem vermeintlich üppigen von Werbung und Politik suggerierten Lebensstil verwirklichen kann.

Diese ohne frühkindliche Bindung heranwachsenden werden dann auch in der Schule, die den versäumten Erziehungsauftrag der Eltern nicht ersetzen kann, ohne Respektverhalten erzogen und die Gesellschaft leidet später unter "Früchten" des eigenen Versagens.

Mag für manche befremdlich klingen aber ist halt meine rein persönliche Meinung dazu.

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In aller Regel lassen sich Banken die Sondertilgungsmöglichkeit je nach Zinsbindungsdauer mit einem Aufschlag von ca. 0,25 % bis 0,5 % p.a. bezahlen.

Folglich erhöhen Sondertilgungsmöglichkeiten den Zinssatz aber aufgrund der schnelleren Tilgung verringert sich die Zinslast insgesamt.

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Sie können auch mehr abheben, nur dann fallen Vorschusszinsen an, die für den übersteigenden, nicht gekündigten Betrag ,mit einem viertel vom vergüteten Habenzins berechnet werden.

Halten Sie die gesetzlich Kündigungsfrist ein, entfallen die Vorschusszinsen.

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Andere

Wer in Deutschland aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst an der Waffe leisten möchte oder kann, hat die Möglichkeit diesen in Form eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung abzulehnen. In Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

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Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

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Andere Meinung und zwar...

Ein Gesetz ist immer so gut oder anfällig, wie es seine Beugung z.B. durch befristete Verordnungen zulässt.

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Das soltte man erst dann ewähnen, wenn man glaubt einen geeigneten Mieter gefunden zu haben (pos. Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen und Schufa-Auskunft) und sich hinsichtlich Mietbeginn sowie evtl. gegenseitiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für eine bestimmte Dauer (mind. 2 J. anstreben - max 4 J. zulässig) im Klaren ist.

Im Übrigen empfiehlt es sich erfahrungsgemäß Indexverträge abzuschließen.

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Sowas wie ein "BlackTaxday"?

Eine geniale Idee! - Nur in welchem Land sollte das funktionieren?

Früher gab es in Deutschland mal die Verbrennung von Wehrpässen - heute wären die von damals dann vermutlich garantiert mit der Einäscherung der Jahressteuerbescheide dabei.

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Weisen Sie Ihren Vermieter per Einwureinschreiben darauf hin, dass er für die Beleuchtung in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich ist. Er unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass die übliche Nutzung der Immobilie und des dazugehörigen Grundstücks gefahrlos möglich ist. Als Immobilieneigentümer begeht er eine schuldhafte Handlung, sollte er die Sicherungspflicht missachten. Erleiden Sie als Mieter Schaden aufgrund einer Gefahrenquelle, macht sich der Vermieter gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schadensersatzpflichtig.

Vielleicht reagiert er ja doch nach einem solchen deutlichen Hinweis darauf und bringt die Beleuchtung in Ordnung.

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Es sollte ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Schadensmeldung und Reparaturausführung liegen.

Zudem sollte das Schadensbild vom Installateur für die Meldung an die Versicherung dokumentiert werden.

Im Übrigen zahlt die Versicherung immer erst dann, wenn ein Schaden behoben ist und die Versicherung ihre Einstandspflicht erkannt hat.

Eine Ausnahme bilden mögliche Vorschüsse bei anerkannten Wasser- Sturm- oder Feuerschäden.

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