Kostet Faeser das Compact-Verbot ihr Amt? Sollte es im Sinne der Verfassung Faeser das Amt kosten?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

sollte nicht ihr Amt kosten 64%
Ja sollte Faeser ihr Amt kosten 36%

4 Antworten

sollte nicht ihr Amt kosten

Das ist wehrhafte Demokratie. Da macht sie ihren Job richtig

sollte nicht ihr Amt kosten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. "Das Compact-Magazin ist Hass und Hetze in Hochglanz", hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) damals gegenüber dem Tagesspiegel kommentiert.

Quelle: VG verneint Verfassungstreue bei 'Compact'-Mitarbeit (lto.de)

EDIT:

Auch LTO und auch vom Autor des Fragestellers/ der Fragestellerin:

So begründet das BMI das Compact-Verbot (lto.de)

sollte nicht ihr Amt kosten

Das die junge Freiheit noch existiert, sprich natürlich klar gegen Faeser, aber damit dass sie Compact verboten hat, hat sie einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Gruß

Eragon


Schestko  18.07.2024, 15:30

An dem Kommentar sieht man wieder deutlich, wie gefährlich es ist, totalitäre Geister agieren zu lassen und Angriffe auf Meinugs- und Pressefreiheit hinzunehmen, nur weil es vermeintlich die richtigen trifft. Dann machen diese nämlich weiter und dann trifft es vollkommen harmlose Zeitungen und am Ende einen selbst.

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EragonArya  18.07.2024, 15:40
@Schestko

Es ist keine Meinungsfreiheit, wenn es verfassungsfeindliche Parolen sind. Und damit auch nicht von der Pressefreiheit gedeckt.

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Schestko  18.07.2024, 15:53
@EragonArya

Deine Meinung hat juristisch keine Bedeutung. Jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt das Gegenteil.

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Schestko  18.07.2024, 16:02
@EragonArya

Ja ich weiß ungefähr, was der sagt. Ist aber alles von der Meinungsfreiheit gedeckt, nichts strafbares. Weder gibt es eine Pflicht zur Verfassungstreue für einfache Bürger (im Gegensatz zu Soldaten, Beamten, Richtern etc.), noch für private Medien. Es gibt keine Zensur in Deutschland (Art. 5 I 3 GG) und das kann auch nicht durch juristische Winkelzüge, indem man einen Presseverlag nach Vereinsrecht verbietet umgangen werden. Der liberale Rechtsstaat traut seinen Bürgern die Konfrontation mit verfassungsfeindlichen Meinungen zu. Das BVerfG führt hierzu aus:

Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 

- 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26

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sollte nicht ihr Amt kosten

Ich denke, Frau Faeser sieht einem möglichen Prozess gelassen entgegen. Zumal die eine Menge Daten über Verflechtungen durch die Hausdurchsuchung gewonnen haben. Das dürfte für einige Leute noch sehr unangenehm werden.