Kostet Faeser das Compact-Verbot ihr Amt? Sollte es im Sinne der Verfassung Faeser das Amt kosten?
Hat Faeser den Bogen überspannt? Sollte es sie das Amt kosten?
"Die wahre Gefahr für die Demokratie liegt in der Entfesselung staatlicher Gewalt von den Zügeln des Gesetzes" Die Pläne der deutschen Innenministerin Nancy Faeser und ihrer Behördenleiter zur Eindämmung des Rechtsextremismus begründen eine Herrschaft des Verdachts. Das geht zu weit." nzz.ch„Compact“-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu
Zahlreiche namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht hatten Zweifel daran geäußert, ob das Verbot Bestand haben kann. Nun reihte sich auch der frühere Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein. Er sagte der FAZ: „Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“
Nun veröffentlichte auch das Fachportal „Legal Tribune Online“ mehrere Auffassungen von Experten, die Faesers Vorgehen kritisch sehen. Demnach sagte zum Beispiel Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, daß „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.
Fraglich sei demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf Compact überhaupt anwenden durfte. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen. (fh)
Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen
4 Antworten
Das ist wehrhafte Demokratie. Da macht sie ihren Job richtig
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. "Das Compact-Magazin ist Hass und Hetze in Hochglanz", hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) damals gegenüber dem Tagesspiegel kommentiert.
Quelle: VG verneint Verfassungstreue bei 'Compact'-Mitarbeit (lto.de)
EDIT:
Auch LTO und auch vom Autor des Fragestellers/ der Fragestellerin:
Das die junge Freiheit noch existiert, sprich natürlich klar gegen Faeser, aber damit dass sie Compact verboten hat, hat sie einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Gruß
Eragon
Es ist keine Meinungsfreiheit, wenn es verfassungsfeindliche Parolen sind. Und damit auch nicht von der Pressefreiheit gedeckt.
Deine Meinung hat juristisch keine Bedeutung. Jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt das Gegenteil.
Ja ich weiß ungefähr, was der sagt. Ist aber alles von der Meinungsfreiheit gedeckt, nichts strafbares. Weder gibt es eine Pflicht zur Verfassungstreue für einfache Bürger (im Gegensatz zu Soldaten, Beamten, Richtern etc.), noch für private Medien. Es gibt keine Zensur in Deutschland (Art. 5 I 3 GG) und das kann auch nicht durch juristische Winkelzüge, indem man einen Presseverlag nach Vereinsrecht verbietet umgangen werden. Der liberale Rechtsstaat traut seinen Bürgern die Konfrontation mit verfassungsfeindlichen Meinungen zu. Das BVerfG führt hierzu aus:
Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018
- 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26
Ich denke, Frau Faeser sieht einem möglichen Prozess gelassen entgegen. Zumal die eine Menge Daten über Verflechtungen durch die Hausdurchsuchung gewonnen haben. Das dürfte für einige Leute noch sehr unangenehm werden.
An dem Kommentar sieht man wieder deutlich, wie gefährlich es ist, totalitäre Geister agieren zu lassen und Angriffe auf Meinugs- und Pressefreiheit hinzunehmen, nur weil es vermeintlich die richtigen trifft. Dann machen diese nämlich weiter und dann trifft es vollkommen harmlose Zeitungen und am Ende einen selbst.