Innenministerium fällt auf falsche Daten des Bundeskriminalamtes über Angriffe auf Asylunterkünfte herein. Wie kann so etwas passieren?
Beschäftigt das Innenministerium keine Faktenchecker?
80 Angriffe auf Asylunterkünfte verzeichnet das Bundesinnenministerium für das erste Halbjahr 2023. Nur: Bei einem Großteil der Taten spielten die Flüchtlingsheime selbst überhaupt keine Rolle. Die Zahl der tatsächlichen Angriffe ist gering. Einen Beweis für einen als rechts verorteten Täter bei einem Angriff auf ein bewohntes Asylheim gibt es nur in einem einzigen Fall.
Zunächst ist auffällig: In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.
Hier ein paar Beispiele für Vorfälle, die nichts mit einem Angriff auf eine Asylunterkunft zu tun haben, aber dennoch so gewertet werden:
Mainz (Rheinland-Pfalz), 16. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Mainzer Innenstadt kommt es auf einem öffentlichen Platz zu einer Streitigkeit und einem Handgemenge zwischen zwei Personen mit Migrationshintergrund. Ein 22-jähriger Deutscher trennt die beiden Männer. Im Zuge dieser Trennung fallen Beschimpfungen und Drohungen, die als ausländerfeindlich eingestuft werden.
Sondershausen (Thüringen), 16. Februar, Verhetzende Beleidigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Am Landratsamt, das knapp einen Kilometer von der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße entfernt ist, wird ein Sticker angebracht. Auf diesem steht: „Asylbetrüger – Heimreise statt Einreise – Nicht willkommen“. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt den Sticker fest und meldet das dem Amt. Das Amt wiederum benachrichtigt die Polizei. Der Sticker wird als verhetzende Beleidigung eingestuft. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), 14. April, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Düsseldorf geht bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. Der unbekannte Hinweisgeber behauptet, im Internet auf einem englischsprachigen Imageboard gelesen zu haben, dass jemand einen Anschlag auf Flüchtlingsunterkünfte und eine Politikerin plane. Bis heute ist nicht klar, wer die Person ist.
Bremen (Bremen), 19. April, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, ein Tatverdächtiger, Zuordung: rechts
Ein deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ausüben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Bremen lässt seine Wohnung durchsuchen, stellt jedoch später fest: „Die Durchführung eines entsprechenden Anschlags war nie geplant.“ Einen Vorfall vor einer Flüchtlingsunterkunft hat es nie gegeben. Dennoch scheinen die Beamten bei der Durchsuchung fündig geworden zu sein. Der Mann erhält einen Strafbefehl für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
Nauen (Brandenburg), 30. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine alkoholisierte Person pöbelt in einer Kneipe laut Polizei „mit volksverhetzendem Inhalt“, der sich „gegen Asylheime im Allgemeinen“ gerichtet haben soll. Die Worte fallen nicht mal in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Auch bei der beschimpften Person handelt es sich nicht um einen Asylbewerber.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Weder eine Unterkunft noch ein Asylbewerber kommen zu Schaden. Während einer Demonstration beleidigt ein 59-Jähriger einen Polizeibeamten.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auf derselben Demonstration wird bei einem 21-jährigen Teilnehmer ein Cuttermesser in der Hosentasche gefunden.
Garmisch-Partenkirchen (Bayern), 15. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Betrunkener ruft beim Notruf der Polizei an und droht mit Straftaten. Beamte der Polizei schauen beim Wohnsitz des Deutschen vorbei und werden vor Ort direkt beleidigt. Das Verfahren gegen den Mann wird jedoch eingestellt, „da nicht auszuschließen war, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte“, wie die Staatsanwaltschaft München schreibt.
Wie kann also das Innenministerium unter Nancy Faeser auf eine offensichtlich falsche und manipulierte Statistik reinfallen?
Das ein offen rechtspopulistisches Hetzmedium vorgaukelt Angriffe kämen nichts von Rechts ist logisch. Hast Du auch seriöse Quellen?
Du wurdest von den Mainstreammedien dahingehend erzogen, dass Rechtsextreme regelmäßig Asylheime abfackeln und jetzt passt es nicht in Dein Weltbild, dass dem wohl nicht so ist.
Hast Du noch andere Quellen? Nein? Dann hat das nichts mit Weltbild zu tun, sondern mit Faktenverdrehung. Mir ging es nicht um den Inhalt, sondern um die Quelle.
Der Focus hat das übernommenen, die scheinen die Recherche also glaubwürdig zu finden.
Und meines Wissens nach ist der Focus ein recht seriöses Medium
5 Antworten
bevor du die Ausgangsquelle nicht mithilfe weiterer journalistischer Medien stützen kannst ist das erstmal nur als ideologisierte Fake News zu betrachten. Verantwortungsvolle Recherche bedeutet, Quellen auf deren faktischen Gehalt zu prüfen. Ein erster Anlauf dafür ist, weitere Quellen zu finden, die zu den gleichen Ergebnissen kommen. Wichtig dabei ist aber auch, eine Vielfalt der Quellen in den Blick zu nehmen, natürlich verbreiten beispielsweise rechtsradikale "News"-Seiten alle den gleichen verschwörerischen Unsinn. Dafür ist er nirgends sonst in neutraleren Journalen zu finden.
Also der Aufruf: such nach vernünftigen Quellen dafür, sonst ist das keine Grundlage für ernsthafte Meinungsbildung.
Du fällst ja auch darauf rein. Nur in eine andere Richtung.
Da hast du ja eine tolle Quelle....
Ich lese bei der Suche nach der Seriösität "das Grundprinzip sind verdrehte Fakten"
Die Mainstreammedien haben auch nicht darüber berichtet, dass zwölf Messermänner gestern in München eine ganze Klasse einer Mädchenrealschule überfallen und über Stunden missbraucht haben.
Ganz einfach deswegen, weil das nicht passiert ist.
Die Mainstreammedien berichten nun mal über sowas nicht.
Die Mainstreammedien berichten auch nicht, was bei Einhornnachrichten.de geschrieben wird.
Bisher sind das nur die Behauptungen einer Website.
Da habe ich doch Fragen zur Quelle.
So wird in Wandlitz neben einem Hakenkreuz auch der Buchstabe Z, das Symbol des russischen Angriffskrieges, an ein Haus mit einer Ukraine-Flagge gesprüht. Trotzdem wird die Tat einem rechten Tatverdächtigen zugeordnet.
Ist nachvollziehbar. Warum "trotzdem"?
In Freiburg findet Wachleute auf einer Tischtennisplatte Hakenkreuze und arabischen Schriftzeichen. Die Einordnung: rechte Straftat.
Ist nachvollziehbar. Nazisymbole werden nicht nur von Deutschen genutzt, Rechtsextremismus und Nazidenken ist keine alleindeutsche Eigenschaft.
"Da hast du ja eine tolle Quelle...."
Die Mainstreammedien berichten nun mal über sowas nicht.