Was haltet ihr von Faesers Verbot des "Compact" Magazins?
Hier die Rechtslage:
Das Magazin "Compact" fordert in einem Artikel zum Regierungssturz auf, und verstößt damit gegen Artikel 5, Abatz 2, GG. Nancy Faeser verbietet daraufhin das Magazin, was mit Artikel 20, Absatz 4, GG legitimierbar ist.
Was haltet ihr davon.
Ich persönlich bin in diesem Fall voll auf der Seite von Frau Faeser. Journalistische Vereinigungen welche die Pressefreiheit verfassungswidrig missbrauchen, gehören verboten!
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Geraldianer/1718383810702_nmmslarge__72_22_302_302_d40850960badd5516acbb51c62bada4c.jpg?v=1718383811000)
Meinungsfreiheit endet da, wo unsere freiheitliche Grundordnung zerstört werden soll. Und das ist in meinen Augen bei Compact der Fall. Aber natürlich können die Leute den Rechtsweg gehen. Wir leben schließlich nicht in Ungarn.
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Nancy Faeser verbietet daraufhin das Magazin, was mit Artikel 20, Absatz 4, GG legitimierbar ist.
Ne, Art. 20 Abs. 4 GG hat damit nichts zu tun. Als Rechtsgrundlage hat das Innenministerium Art. 9 Abs. 2 GG i. V. m. § 3 VereinsG angegeben. Ob ein Vereinsverbot auch gegen ein Medium zulässig ist und diese Rechtsgrundlage insofern auch wirklich besteht, muss sich erst noch zeigen.
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da gebe ich dir recht, allerdings kann dieses Verbots als aktiver Widerstand gewertet werden, was dann wiederum Artikel 20, Absatz 4, GG in den Raum wirft
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Doch unter anderem schon , wobei ich da sagen muss, dass Faeser keinen § als legetimierung angegeben hat, und diese Entscheidung auf mehreren Ebenen legitimeirbar ist.
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Nein, die Freiheit der Presse hat Grenzen und zwar da wo sie an die verfassungsmäßigen Grenzen stößt.
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Genau dass ist doch mein Punkt, dass genau dieser Verstoß gegen die Verfassung eine Handlung gemäß Artikel 20, Absatz 4, GG ermöglicht, was der Verfasser dieses Kommentars ausschließt
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Doch unter anderem schon , wobei ich da sagen muss, dass Faeser keinen § als legetimierung angegeben hat, und diese Entscheidung auf mehreren Ebenen legitimeirbar ist.
Das ist Quatschjura deluxe. Die Rechtsgrundlage wurde in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger angegeben:
Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die folgende
Verfügung
1.Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?6
Art. 20 Abs. 4 GG ist für den Fall gewalttätiger Aufstände gedacht und hat in erster Linie symbolische Bedeutung. Art. 9 Abs. 2 GG geht als lex specialis in jedem Fall vor. Und wenn Du darauf jetzt noch mal mit Quatschjura antwortest, werde ich Dich auf die Ignore-Liste setzen. Das ist ja nicht zu ertragen.
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Nein, die Freiheit der Presse hat Grenzen und zwar da wo sie an die verfassungsmäßigen Grenzen stößt.
Das ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
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Wir wissen nicht ob dagegen vorgegangen wird
Doch, wissen wir. Elsässer hat das schon angekündigt. Und alles andere wäre auch sehr seltsam.
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Ja, aber so eine Klage muss erstmal zugelassen werden
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An der Zulässigkeit besteht hier kein Zweifel. Es kommt auf die Begründetheit an.
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abwarten. Die AfD ist 2022 mit ihrer Klage auch vom Verfassungsgericht abgelehnt worden.
Deshalb, so klar ist das nicht
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Deshalb, so klar ist das nicht
Du verstehst den Unterschied zwischen Zulässigkeit und Begründetheit nicht. Und irgendeine AfD-Klage hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.
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Eine Klage muss doch erstmal als Klage zugelassen werden. Das hat nichts damit zutun dass angeblich die AfD was damit zutun hat
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Woher nimmst du die Klarheit dass die Klage vor dem Verfassungsgericht zur Verhandlung angenommen und nicht abgelehnt wird?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich stimme deiner Meinung zu, dass Nancy Faeser richtig gehandelt hat. Das Verbot von "Compact" ist nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes legitimiert. Das Grundgesetz gewährt die Pressefreiheit, aber diese darf nicht missbraucht werden, um gegen die Verfassung zu verstoßen. Durch den Aufruf zum Regierungssturz hat "Compact" genau dies getan. Es ist wichtig, dass Medien sich an die Verfassung halten und nicht dazu benutzt werden, um gegen sie zu arbeiten. In diesem Fall hat Frau Faeser die Pressefreiheit geschützt, indem sie eine Verletzung der Verfassung unterbunden hat.
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Da gab es 2018 mal einen ähnlichen Fall, der an einer Verfassungsbeschwerde scheiterte und wieder aufgehoben werden musste.
Das Gericht zu dem Thema:
"Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer 'Vergiftung des geistigen Klimas' ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte."
Oder anders: Das wird nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blackbarefoot/1656757213686_nmmslarge__0_0_450_450_9e1367268a0c3376f63d5823c5a4b995.jpg?v=1656757214000)
Gar nichts. Wird auch vor den Gerichten keinen Bestand haben.
So mal eben, weil es einem in den Kram passt, eine GmbH in einen
Verein umzudeuten, um entsprechend agieren zu können, geht nicht.
Man muss den Compact-Verlag und deren Protagonisten ja nicht mögen,
aber diese heute praktizierte Vorgehensweise geht einfach nicht.
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Das "Compact" Magazin hat sich nur schlicht Verfassungswidrig verhalten. Selbst wenn §3 VGS nicht greift, ist die Handlung Faesers als legitimer Widerstand zum Schutze der Verfassung gemäß Artikel 20, Absatz 4, GG zu sehen, und kann somit bestand vor den Gerichten haben
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TJDettweiler/1719920433637_nmmslarge__12_12_650_650_5d619d630952468408cceca2eddacfe8.png?v=1719920434000)
und kann somit bestand vor den Gerichten haben
Das wird sich zeigen wenn die betroffenen gegen das Verbot klagen.
Macht ja im Grunde jeder „wenn er verboten“ wird.
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Diese Frau Faeser kann das aber so nicht alleine entscheiden
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Es war auch nicht Frau Faeser sondern ihr Ministerium (Ministerium für innere Sicherheit). Und diese kann genau solche Dinge umsetzten
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf jeden Fall, aber nach Aufforderung zum Regierungssturz, somit auch der beseitigung diverser Artikel des Grundgesetzes zudem Verletzen der Pressefreiheit wird "Compact" vor dem Gericht untergehen.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Doch das gibt es. Das "Bundesministerium für Innern und Heimat" welches die Aufgabe hat, zitat: "die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung"
(Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/sicherheit-node.html).
Genau dieses Ministerium leitet Frau Faeser, und wie beschrieben ist es seiner Aufgabe nachgekommen, und hat die Verfassung gewahrt
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Damit würde man, um ein Besipeil zu nennen, Art.20 absatz 2 aushebeln, weil man dem Volk die Staatsgewalt nimmt.
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Wenn diese Artikel beseitigt werden, hat eine Verfassungsbeschwerde doch gar keine Mühe durchzukommen. Du behauptest doch gerade dass das Ministerium die Hauptbelastungen vernichtet. Hä?
Ach ja, die Ungarn. Ganz schlimm. Ganz ganz schlimm 😂