Da steht schon ziemlich gestörtes Zeug drin, Verschwörungstheorien, Putinnähe etc. Allerdings nichts, was nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt wäre, Verurteilungen gab es keine. Davon abgesehen, kann man das eh nicht verbieten, da auch rechtsextreme Zeitungen in Deutschland erlaubt sind. Man könnte höchstens bei strafrechtlich relevanten Inhalten strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen und die entsprechenden Exemplare dann einziehen. Eine Umgehung des Zensurverbots über das Vereinsrecht ist verfassungswidrig und das werden die Gerichte Faeser und der Ampel dann bald mal wieder erklären.

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Gegen einen Strafbefehl kannst du Einspruch einlegen. Dazu hast du zwei Wochen Zeit. Dann wird eine ganz normale Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme durchgeführt. Gerade bei Äußerungsdelikten kann sich das lohnen, da viele Richter Strafbefehle einfach ohne genauere Prüfung unterschreiben. Unabhängig von der Beweisfrage würde in einer Hauptverhandlung auch geprüft werden, ob eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung ausscheidet, weil die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

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Ich finde links und rechts blöd

Sie benennt die richtigen Probleme, liefert jedoch falsche/unpraktikable Lösungen. Bei der Migration zum Beispiel will sie lieber auf Grenzschutz und Abschiebungen setzen, anstatt abgelehnten Asylbewerbern einfach die Sozialleistungen zu streichen, wie es andere Länder erfolgreich vormachen. Was Außenpolitik angeht ist ihre Politik eine Katastrophe. Grundsätzlich muss man sagen, dass sowohl linke, als auch rechte Parteien nicht liberal sind und bei einer einseitigen Machtkonzentration daher eine Aushöhlung der Freiheit droht. Im Sinne von Rechtsstaat und Demokratie ist es wichtig, dass links und rechts sich möglichst die Waage halten.

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Schlecht, weil dadurch bei juristischen Laien der Eindruck entstehen könnte, es sei möglich, Printmedien zu verbieten und die Inhalte von Compact seien nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Andererseits besteht die Chance, dass es das politische Ende von Faeser ist, wenn das Verbot dann aufgehoben wird. Das wäre gut, denn ihre Aufgabe als Innenministerin ist es, die Verfassung und die Grundrechte zu schützen, nicht sie zu bekämpfen.

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Fragen zum DRiG und seiner Anwendung?

Gem. § 38 des DRiG hätte ein jeder Richter am Beginn einer Sitzung einen - im Gesetz näher bestimmten - Eid zu leisten. Dieser Eid ist bindend! Im Falle der Weigerung - aus welchen Gründen auch immer - ist der Richter gem. § 21 DRiG Satz 2 eigentlich zu entlassen.

So steht das - EINDEUTIG - im Gesetzestext. Nun kann ich mich allerdings an KEINEN Fall erinnern - weder straf- noch zivilrechtlich - wo das dann so geschehen wäre!

Existieren irgendwelche (mir nicht bekannten) Gründe, warum diese Anforderung nicht erfüllt wird?

Liegt das vielleicht daran, dass das DRiG inzwischen über keinen räumlichen Geltungsbereich mehr verfügt, obwohl zur Wahrung der Rechtssicherheit - als elementares Sicherheitsbedürfnis in der Rechtssicherheit ein Geltungsbereich vorgeschrieben ist? Zum erforderlichen Geltungsbereich existieren ja - reichlich Urteile. Diese wichtige Regel gilt ausnahmslos. Ich finde allerdings immer nur den personellen Geltungsbereich!

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“

Das würde dann aber ohnehin nur die Zeit nach 2006 (?) betreffen, wobei ja bereits vorher kein - eigentlich verpflichtender - Eid geleistet wurde.

Vielen Dank im Voraus für eine kompetente Aufklärung!

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Der Richter leistet den Eid einmal bei seiner Ernennung, nicht vor jeder Sitzung.

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Das wird dir das Bundesverwaltungsgericht, spätestens das Bundesverfassungsgericht dann nochmal erklären.

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Compact ist nicht verboten. Es ist in Deutschland nicht möglich, Printmedien zu verbieten. Die Landespressegesetze enthalten dazu keine Rechtsgrundlage, da dies mit Art. 5 I 3 GG („eine Zensur findet nicht statt“) unvereinbar wäre. Deshalb hat Faeser zu einem juristischen Winkelzug gegriffen und per Vereinsrecht die GmbH, die Zeitschrift herausbringt verboten. Da man damit das Zensurverbot umgeht und darüber hinaus auch alles, was in diesem Magazin stand, so geschmacklos es auch sein mag, von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt ist, wird das Bundesverwaltungsgericht, spätestens das Bundesverfassungsgericht das Verbot aufheben.

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Trump hatte schon immer eine für einen republikanischen Kandidaten außergewöhnlich hohe Unterstützung bei schwarzen Amerikanern. Das liegt daran, dass er ihnen, im Gegensatz zu den Democrats, die ihnen immer nur einreden, dass sie diskriminiert seien, ein Aufstiegsversprechen macht und viele schwarze Amerikaner zu den unteren Einkommensschichten zählen, die er mit Steuersenkungen stark entlastet hat. Auch Themen wie illegale Migration wirken sich auf Menschen mit niedrigem Einkommen stärker aus, als auf Besserverdienende.

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Theoretisch bist du zum Schadensersatz verpflichtet, praktisch wird das kein Supermarkt verlangen. Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt, das kann man nicht fahrlässig begehen.

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Pseudosatire. Er bezeichnet es als Satire, aber während echte Satire ja Machtkritik ist, tritt er nach unten und singt das Lied der Herrschenden. Er hält sich für einen Kämpfer gegen von ihm definierte „Nazis“ und „Faschisten“, aber im Nationalsozialismus hätte er wahrscheinlich für den „Stürmer“ gearbeitet und gegen Juden gehetzt.

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Sehr. Völlig überflüssig. Geschrieben von meinem iPhone.

Ist ja inzwischen auch eine Rivalität, die da suggeriert wird, die es in Wahrheit ja längst nicht mehr gibt. Apple ist ein Premiumhersteller, Samsung verkauft hauptsächlich Billigsmartphones. Die Zeiten, wo sie Apple Martanteile im Premiumsegment abjagen konnten, sind lange vorbei. Das ist ein bisschen so als würde man Mercedes mit VW vergleichen.

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Das lässt die Verfassung der USA gar nicht zu. Das Recht zum Waffenbesitz ist in den USA im Zweiten Zusatzartikel der Verfassung geregelt. Unter britischer Herrschaft war dem Volk der Besitz von Waffen verboten, damit sie sich nicht gegen die Regierung wehren konnten. Deshalb sieht die U.S. Verfassung das Recht zum Waffenbesitz vor, denn Polizei und Militär sind auch bewaffnet und wenn diese gegen das Volk eingesetzt werden, soll das Volk sich wehren können. Denkbar wären aber Verschärfungen des Waffenfechts wie Vorschriften zur Aufbewahrung und Sachkunde.

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Nein, gar nicht

Rechts gehört zur Demokratie genauso wie links und es ist normal, dass in einer Demokratie nicht alle die selbe Meinung haben und die Gesellschaft folglich gespalten ist. Linke denken eben immer in sozialistischen Denkmustern, wo alle sich dem ausgerufenen höheren Ziel unterordnen müssen und Abweichler als Feinde gesehen werden, die die Erreichung dieses Ziels verhindern. Die Filterblase wurde unter Elon Musk abgeschafft.

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Täter-Opfer Umkehr, gibt es in vielen Bereichen und eben auch hier.

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Ja.

Das ist ja nicht das erste Mal, dass dieser Richter damit auffällt. Aber zum Glück ist er ja nur Amtsrichter und es gibt noch eine höhere Instanz. Die Staatsanwaltschaft sollte diesen Richter das nächste Mal gleich wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.

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Das sollte man besser lassen

„NGO‘s“, die vom Staat finanziert werden, sind natürlich keine NGO‘s. Sie sind von der Regierung anhängig und singen das Lied der Regierung. Darüber hinaus hat der Staat kein Recht, die politische Meinung seiner Bürger zu beeinflussen. In einer Demokratie bildet diese sich schließlich von unten vom Volk aus und manifestiert sich dann durch Wahlen in Politik, nicht umgekehrt.

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