Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%

19 Stimmen

4 Antworten

nein

Das Grundgesetz sagt aus, dass alle hier in Deutschland lebenden Menschen die gleichen Grundrechte besitzen.

Es sagt nichts darüber aus, wer sich in Deutschland aufhalten darf oder wen wir ins Land lassen müssen.

Das deutsche Grundgesetz ist auch nicht anwendbar auf die gesamte Welt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

croissantcrepe 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 14:44

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

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Bluemie  26.08.2024, 14:51
@croissantcrepe

Nein. Nochmal.

Unser Grundgesetz hat das Geltungsrecht für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Wer sich hier überhaupt aufhalten darf, das regeln dann andere Gesetze, wie das Asylgesetz (AsylG) oder das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen, wer sich hier im Land aufhalten darf oder wer ausreisepflichtig ist.

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croissantcrepe 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 14:58
@Bluemie
Unser Grundgesetz hat das Geltungsrecht für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Richtig.

Bedeutet faktisch: JEDER, der es legal oder illegal nach Deutschland schafft, DARF BLEIBEN!

Wir lassen uns ausnutzen.

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Bluemie  26.08.2024, 15:18
@croissantcrepe
Bedeutet faktisch: JEDER, der es legal oder illegal nach Deutschland schafft, DARF BLEIBEN!

Nein. Natürlich nicht.

Wir wenden hier in Deutschland nur unsere eigene Gesetzgebung nicht an.

Die meisten, die unser Land erreichen, haben vorher ihren Pass weg geworfen. Hier könnte man schon mal anfangen.

AufenthG § 3

Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__3.html

Besteht kein Aufenthaltstitel, dann muß ein Ausländer das Land wieder verlassen.

AufenthG § 50 (1)

Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__50.html

Genauso überflüssig ist die Argumentation, bei Kiminellen oder Gefährdern.

AufenthG § 35 (1)

Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html
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ja

Bisher gibt es ja nicht Mal einen juristischen 'Gefährder'.

vielleicht

Zum einen läuft es mit dem Asylantrag sehr oft nicht so, wie es gedacht ist - dass dieser nämlich VOR der Einreise gestellt wird; und dann hapert es vielfach daran, dass man Menschen nicht "einfach so" in jedes x-beliebige Land abschieben kann, auch wenn das einige nicht verstehen oder wahrhaben wollen.

"...und dann setzt man den einfach in ein Flugzeug und fliegt ihn zurück nach Afghanistan..." - funktioniert leider nicht.


Mitscher45  26.08.2024, 14:47

"...und dann setzt man den einfach in ein Flugzeug und fliegt ihn zurück nach Afghanistan..." - funktioniert leider nicht.

-> noch nicht. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wenn einige dieser Leute hier weiterhin Anschläge verüben.

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GabbianoNero  26.08.2024, 14:54
@Mitscher45

das liegt weniger an der Absicht der deutschen Regierung, dass es nicht funktioniert

Um Abschiebungen durchführen zu können, ist ein Abkommen mit dem betr. Land erforderlich.

Deutschland (und auch andere Länder) haben jedoch kein Interesse, mit einem Terror-Regime wie der Taliban eine Verbindung einzugehen.

Die Abschiebehaft wäre zwar in den meisten Fällen zugelassen, allerdings erst, nachdem die Person die Haft (oder den größten Teil davon) in Deutschland abgesessen hat.

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Bluemie  26.08.2024, 14:56
@Mitscher45

Man könnte sie auch in ein Flugzeug setzen und nach Pakistan fliegen. Von dort aus geht es dann über die Grenze nach Afghanistan.

So macht es überigens seit einem Jahr bereits Schweden.

Und mir muß nun keiner erklären, dass Schweden nun kein demokratisches Land ist ohne Rechtstaatlichkeit.

Ich meine, wenn wir die Leute aus Afghanistan zu uns hohlen, geht das doch auch. Und mir kann keiner erzählen, dass was in eine Richtung geht, dass das nicht auch in die andere Richtung gehen kann.

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Mitscher45  26.08.2024, 14:58
@GabbianoNero

Sicher, Haft kommt zuerst. Und wenn man Afghanistan nicht anerkennt, dann braucht man dort eigentlich mit niemanden zu reden. Da kann man flexibel sein. Meines Wissens sitzt auch noch ein afghanischer Botschafter in Berlin ( von der alten Regierung ). Mit denen reden, die akzeptieren ( kostet etwas aber egal ). Und ab mit ihnen.

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Bluemie  26.08.2024, 15:02
@GabbianoNero

Es gibt doch von deutscher Seite aus Kommunikation über NGOs mit den Taliban. Deutschland überweist seit Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 bisher fast eine halbe Millarde Euro.

Wir holen jeden Monat afghanische Bürger über Pakistan oder Doha zu uns per Flugzeug nach Deutschland.

Es liegt an unserer deutschen Regierung.

Die Schweden machen das doch auch. Die schieben inzwischen ab nach Afghanistan, obwohl sie keine diplomatischen Beziehungen mit den Taliban haben.

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GabbianoNero  26.08.2024, 15:25
@Bluemie

Ob dieser "Umweg" legal ist oder mehr eine Grauzone, kann ich nicht sagen.

Gemäß der Genfer Konventionen, wo es heißt:

Eine Abschiebung setzt allerdings zum einen eine entsprechende Rücknahmebereitschaft des betreffenden Drittstaates voraus, die ohne ein entsprechendes Rückführungsabkommen völkerrechtlich nicht einforderbar ist. Zum anderen ist in jedem Einzelfall vorab zu prüfen, ob der betreffende (vermeintlich „sichere“) Staat eine menschliche Behandlung des Flüchtlings i.S.d. EMRK-Rechtsprechung gewährleistet. Überdies muss gewährleistet sein, dass der Staat, in den abgeschoben wird, den Flüchtling auch tatsächlich aufnimmt und ihn nicht in einen anderen Staat weiterabschiebt (Verbot der Kettenabschiebung). Diese Gefahr besteht immer dann, wenn der Staat, in den abgeschoben wird, nicht gleichzeitig auch der Heimatstaat des Flüchtlings ist. 

hat der zur Abschiebung bereite Staat dazu nicht die Handhabe.

https://www.bundestag.de/resource/blob/408768/e5632bc349bdd5722303c06481316d7f/wd-2-002-16-pdf-data.pdf

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Bluemie  26.08.2024, 15:36
@GabbianoNero

Zunächst lese ich in der Genfer Flüchtlingskonvention Folgendes:

Auszug Artikel 33 Absatz 2 - Genfer Flüchtlingskonvention

Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Quelle: Genfer Flüchtlingskonvention

Deine Bedenken verstehe ich.

Aber ist denn das nicht wirklich plausibel, wenn man islamistische Terroristen zurück in einen islamistischen Terrorstaat (wie Afghanistan) abschiebt?

Oder wenn wir Staatsbürger aus Eritrea abschieben, die hier an einem Volksfest zu Ehren der dort herrschenden Militärdiktatur teilnehmen und in der Innenstadt von Gießen randalieren?

Wor was sind denn diese Menschen überhaupt gefohen? Was solldenn hier noch für ein Asylgrund vorliegen?

Statt dessen schieben wir Menschen ab, die sich bei uns sehr gut integriert haben, wie zum Beispiel der Jesiden nach Syrien.

Das kann doch alles kein normal denkender Mensch mehr verstehen.

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GabbianoNero  26.08.2024, 16:15
@Bluemie

ja, wer kann das alles verstehen...

ich denke, dass viele Menschen sich wünschen würden, dass das außer-Landes-bringen unliebsamer (krimineller) Migranten schneller und einfacher ginge

Ich finde es auch falsch, das egal wer erst mal unter dem Schutz irgendwelcher Gesetze steht, ganz gleich, was er für einen Müll verzapft.

Und ich finde es ebenso falsch, dass Menschen, die eine schnelle und wirksame Lösung im Umgang mit solchen kriminellen Islamisten fordern, unterschwellig rechtes Gedankengut unterstellt wird.

Schlimm ist, dass sich alles aufschaukelt: Ein solcher Vorfall passt den ultra-Rechten gut in den Kram und stärkt deren Rücken. Es gibt daraufhin wieder Demos und Kampagnen, die ins andere Extrem fallen. Wieder muss eingegriffen werden, um die aufgekochte Stimmung abzukühlen, Verhetzer zu bestrafen und aus dem Ruder laufende Versammlungen aufzulösen usw.

Kaum ist das geschehen, kommt wieder ein Vorfall, der neue Unruhen bringt.

Vielleicht irgendwann so wie in England, wo es regelrechte Straßenschlachten gibt / gab.

Wo am Ende dann nicht nur die bekannten rechtsradikalen Randalierer aufmarschieren, sondern wo sich immer mehr Menschen "aus der Mitte" wiederfinden, die sich aus Wut und Verzweiflung denen anschließen, die vermeintliche Lösungen bieten...

Deshalb hoffe ich, wie wohl auch viele andere, dass es schon sehr bald wirksame Regelungen gibt, die nicht generell gegen Ausländer geht, sondern es uns ermöglicht, diese Straftäter loszuwerden - oder im Idealfall gar nicht erst rein zu lassen.

Diese Attentäter können wir ebenso wenig gebrauchen wie eine gespaltene eigene Nation, die sich dann auch noch die Köpfe einschlägt, weil die Extremen beider Seiten dadurch mehr Zulauf bekommen denn je.

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Bluemie  26.08.2024, 16:38
@GabbianoNero

In dem Zusammenhang:

Richter sehen keine Gefährdung bei Abschiebung nach Syrien

Und offensichtlich scheint ja auch die Bundesregierung zumindest schon mal nachzudenken, ob sowas möglich ist, was ich hier bereits geschrieben habe.

Nancy Faeser kündigt Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan an

Verhandlungen mit anderen Staaten sollen Abschiebungen von Straftätern möglich machen. Syrer und Afghanen könnten über Nachbarländer in die Heimat abgeschoben werden.

Letztendlich wird auch unserer Bundesregierung nichts anderes übrig bleiben. Die Stimmung im Land kippt gewaltig. Die Willkommens-Romantik ist nun vorbei.Die Leute wollen das nun nicht mehr.

Jeder Tag, wo unsere Bundesregierung weiter zögert, bringt den rechtsradikalen Parteien mehr Zuspruch.

Wenn weiterhin die Politik der Beschwichtigung, der Relativierung und des Ignorierens von Problemen erfolgt, dann wird unweigerlich die AfD an die Macht kommen. Und das kann keiner wollen.

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GabbianoNero  26.08.2024, 16:56
@Bluemie

...und das kann keiner wollen

Ich fürchte, dass die Menschen, die wollen, dass die AfD an die Macht kommt, nicht dieselben sind, die damit zufrieden sein würden, was dann passiert...!

Was Du schon sagst, der Zulauf der extremen Parteien gerade durch solche Ereignisse wie in Solingen, ist groß.

Aber ob die Wähler von extrem ausgerichteten Parteien auch wirklich wissen, was im Falle eines Wahlsieges auf sie zukommt, das wage ich zu bezweifeln.

Bleibt zu hoffen, dass es genügend wachrüttelnde Ereignisse gab und klare Signale vergangener Wahlen, dass Parteien endlich erkennbar sinnvoll agieren, so dass sich die Wähler dorthin orientieren, wo sie sich auch ohne radikale Parolen verstanden fühlen und eine (allgemeine) Besserung der Situation in Deutschland zu erwarten haben.

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ja

Ausreisepflichtige dürfen nicht in Deutschland bleiben. Wenn sie ausreisepflichtig werden, ist der Asylantrag bereits abgelehnt, also sind es keine "Asylbewerber" mehr.

Die Menschenwürde gilt für alle Menschen in Deutschland, und so wird die Ausreisepflicht nicht um jeden Preis durchgesetzt. Zimperlich sind die Behörden da aber nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lese Fragen durch und vermeide Ferndiagnosen