Findet Ihr das "Compact"-Verbot richtig?

Das Ergebnis basiert auf 40 Abstimmungen

Richtig. 65%
Falsch. 35%

10 Antworten

Falsch.

Auch wenn ich jegliches rechts- oder linksextremistische Gedankengut verabscheue bin ich definitiv absolut gegen Medienzensur.

Die Bücherverbrennung hatten wir ja schonmal! ...und was haben wir gelernt daraus?

Man erkennt eine positiv eingestellte Gesellschaft daran, wenn Bildung, zwischenmenschlicher Diskurs und Dialog, sowie Aufgeklärtheit und Toleranz in den Köpfen der Menschen existiert.

Derartige Verbote und Kriminalisierung von Meinungs-, Rede-, und Pressefreiheit basieren auf immer auf politischen Pragmatismus...

...und Pragmatismus erfordert keinen Verstand.


xubjan  18.07.2024, 21:33

Du übersiehst, worum es geht.

Wenn jemand offen zum Umsturz aufruft und offen zu einem "deutschem demoratischen Reich" mit "Reichskanzler Höcke" aufruft, sowie aktiv darauf hinarbeitet, dann ist das kein Journalismus mehr.

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Richtig.

Also ganz ehrlich gesagt, kenne ich dieses Blatt nicht mal, aber wenn ich so sehe, was bisher alles so veröffentlicht wurde, und nicht verboten werden konnte, dann vertraue ich den entsprechenden Stellen schon so weit, dass da echt üble sachen veröffentlicht wurden, die eines Verbotes aller Pressefreiheit zum Trotz würdig sind.

https://www.youtube.com/watch?v=Y-B0lXnierw


Philippus1990 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 23:30

Und zum Beweis Deiner demokratischen Gesinnung verlinkst Du ein Lied, das zu Gewalt gegen politische Gegner anspornt? Nun ja.

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Richard30  19.07.2024, 00:44
@Philippus1990

Das geht aber am Thema vorbei deine Antwort, geht doch auf ihren Punkt ein?

@Peppie85 Verstehe, aber das sollte immer der aller aller letzte Weg sein. Aber ich bin auch generell der Einstellung, man sollte eher weniger löschen, lieber offen zeigen warum es falsch ist. Die Meinung verschwindet ja nicht, so sieht man zumindest wie diese Leute ticken, was ja auch einen Vorteil hat.

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Richtig.

Hätte aber das Bundesverfassungsgericht machen müssen, nicht eine Ministerin


xubjan  18.07.2024, 21:25

Warum?

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OlivioRod  18.07.2024, 23:48
@xubjan Juristen bezweifeln Verfassungsmäßigkeit des "Compact"-Verbots

Stand: 17.07.2024 16:47 Uhr

Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.

Nach dem Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins bezweifeln Juristen, ob die Entscheidung verfassungskonform ist. Benjamin Lück, Rechtsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur am Mittwoch, es sei "ein totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden".

Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten. Auch wenn die Inhalte des "Compact"-Magazins Lück zufolge "unerträglich, hetzerisch und dumm" seien, fielen sie zu einem Großteil unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.

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Richtig.

Ja. Nach deren Äußerungen die öffentlich zum Sturz der Regierung und der Demokratie aufgefordert haben wurde hier völlig richtig gehandelt.

Klar kommen auch gleich wieder unsere leicht bräunlichen Freunde aus ihrer Ecke, aber auch sie haben die Fakten zu akzeptieren


holjan  18.07.2024, 19:38

Die Regierung abzulehnen und sie stürzen zu wollen ist für sich keineswegs problematisch. Dazu gibt es ja demokratische Mittel aka Wahlen.

Die Frage ist schlussendlich inwiefern das Magazin zu anderen Methoden aufgerufen hat, um ein Verbot zu begründen.

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Nicki996  18.07.2024, 19:38
@holjan

"Wir werden das Regime stürzen". Natürlich keinesfalls verfassungsfeindlich😊

1
holjan  18.07.2024, 19:39
@Nicki996

Welchem Punkt der Verfassung widerspricht das denn?

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Nicki996  18.07.2024, 19:41
@holjan

Aufruf zum Sturz unserer Regierung und somit auch der Umsturz der Demokratie...

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Schestko  18.07.2024, 19:44
@holjan

Es gibt für Printmedien gar keine Möglichkeit, die wie Vereine oder Parteien zu verbieten, wenn sie sich gegen die Freiheitlich - Demokratische Grundordnung engagieren. Und selbst dort geht das nur, wenn sie es in aggressiv kämpferischer Weise tun. Es reicht also nicht, zum Sturz des Regimes aufzurufen, darunter könnte man ja auch friedliche Mittel verstehen, man müsste schon zu konkreten Gewalttaten aufrufen. So wie es bei Linksunten.Indymedia war, die ja nur deshalb als Verein eingestuft werden konnten, weil sie anonym agiert haben, kein Impressum hatten etc. und daher dem Presserecht gerade nicht unterfielen.

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holjan  18.07.2024, 19:45
@Nicki996

Benenne doch bitte den expliziten Punkt in der Verfassung. Ich lese da nur von einem Verbot in Verbindung mit Gewalt und wie schon gesagt - inwiefern es bei der Aussage um einen gewaltvollen Sturz ging, müsste zunächst ermittelt werden.

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Mirto74  18.07.2024, 19:55
@holjan
Verbot in Verbindung mit Gewalt

und woher kommt das? Das Verbot wurde auf Grundlage Grundgesetz Art. 9 ausgesprochen

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holjan  18.07.2024, 20:06
@Mirto74

Du hattest dich doch auf den gewollten Sturz der Regierung bezogen. Im besagten Grundgesetzartikel geht es jedoch nicht um die Regierung bzw. den Umgang mit Selbiger.

Dort geht es um Strafgesetze bzw. Verstöße dagegen und um die verfassungsgemäße Ordnung. Die ist ja nun nicht explizit an die jeweilige Regierung gebunden. Schließlich wechseln Regierungen in Demokratien ja immer mal wieder, bedingt durch Wahlen.

Wie gesagt - ich wüsste gerne, welchem gegen Punkt in der Verfassung, der Aufruf zu einem Regierungssturz ohne explizite Angabe darüber, dass dies durch Anwendung von Gewalt geschehen soll, verstößt.

Du hast diese Behauptung schließlich aufgestellt - da kann es doch nicht so schwer sein, dafür auch den passenden Artikel in der Verfassung bzw. im Grundgesetz zu benennen.

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xubjan  18.07.2024, 20:27
@holjan

Es gibt genug StGB-Paragraphen hierfür. Beispielsweise 82 StGB.

Du brauchst dir keine Mühe zu geben, das zu verharmlosen.

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holjan  18.07.2024, 20:30
@xubjan

Ein gewollter Regierungswechsel ist jetzt also auch schon Hochverrat gegen das Land? Das wird ja immer besser.

Ich glaube einige sollten sich mal mit dem Unterschied zwischen Staat und Regierung beschäftigen.

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Mirto74  18.07.2024, 20:31
@holjan

Ich habe eine Frage gestellt! Und keine Behauptung aufgestellt.

Mein einziger Post

@holjan
"Verbot in Verbindung mit Gewalt"
und woher kommt das? Das Verbot wurde auf Grundlage Grundgesetz Art. 9 ausgesprochen

das Regime stürzen zu wollen mit weiteren Aussagen, stellt ein Indiz für eine entsprechende Verfassungsfeindlichkeit dar. In einer Deutschland sollten Änderungen in der Regierungsführung durch Wahlen und innerhalb des Rahmens des Grundgesetzes erfolgen.

Aber wie gesagt Grundlage für das Verbot ist Grundgesetz Art. 9

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Panamacity3  18.07.2024, 20:55
@Mirto74

"Aber wie gesagt Grundlage für das Verbot ist Grundgesetz Art. 9"

So,so, warum hat Faeser dann für dieses Verbot das Vereinsgesetz bemühen müssen?

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Mirto74  18.07.2024, 20:58
@Panamacity3

Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit.

Anders als nach dem Zivilrecht kommt es für den öffentlich-rechtlichen Vereinsbegriff damit nicht auf die rechtliche Einordnung als Verein oder Gesellschaft an.

Kann man auf https://www.bmi.bund.de/ nachlesen

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xubjan  18.07.2024, 21:21
@holjan

Eine Abwahl ist also jetzt schon ein Sturz samt Installation eines Reichskanzlers?

Du solltest mal dringend überprüfen, ob du weißt, worum es hier geht. Du rennst blind irgendwelchen rechtsradikalen Lügen nach.

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xubjan  18.07.2024, 21:22
@Panamacity3

Wieso ignorierst du permanent, dass das BVerwG diese Möglichkeit bestätigt hat? Dir wurde das bereits mehr als einmal hier erklärt.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 19:41
Klar kommen auch gleich wieder unsere leicht bräunlichen Freunde aus ihrer Ecke, aber auch sie haben die Fakten zu akzeptieren

Dein subjektives Werturteil, dass das Verbot richtig sei, ist kein objektiver Fakt.

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DerBayer80  18.07.2024, 19:48
@Philippus1990

Das Verbot ist aus genannten Gründen, sprich Fakten, korrekt. Diese Fakten werden aber von einem gewissen Klientel gerne ignoriert

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 21:49
@DerBayer80
Das Verbot ist aus genannten Gründen, sprich Fakten, korrekt. Diese Fakten werden aber von einem gewissen Klientel gerne ignoriert

Ob das Verbot richtig ist, ist ein subjektives Werturteil. Kein Fakt.

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Richtig.

Ich finde das Verbot von Fäser richtig zu diesem Zeitpunkt, weil es komplett daneben ist und keinen Bestand hat.

Fäser schlägt damit gleich mehrere Klappen auf einem mal.

a) sich selbst

b) die eigenen Wähler

c) die eigene Partei

d) macht dasselbe wie Bärbock, Habeck, Scholz, usw. also Wahlhilfe für andere Parteien


Nicki996  18.07.2024, 19:36

Und wieder wer der Rechtsextreme verteidigt... Übrigens schwächt es nur andere Rechtsextreme😊

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Gerechtigkeit2  18.07.2024, 19:38
@Nicki996

Hr. Elsässer ist nicht rechtsextrem - er ist querfront-extrem. Das ist was ganz anderes... weil hybrid... er würde niemals ein 1933 zulassen oder unterstützen.

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Nicki996  18.07.2024, 19:39
@Gerechtigkeit2

Ja, genau. Ist er nicht. Sicher nicht. Und die sind eigentlich ganz friedlich

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xubjan  18.07.2024, 21:27
@Gerechtigkeit2

Warum hat er dann zum Umsturz aufgerufen? Warum will er ein "Deutsches demokratisches Reich" mit einem "Reichskanzler Höcke"?

Du erzählst hier einen ziemlichen Blödsinn.

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Schestko  18.07.2024, 19:37

Die Wähler werden sie dafür feiern und das ist für die wohl das einzige, was zählt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die davon ausgeht, dass das hält. Die ist doch selber Juristin und auch im Ministerium arbeiten genug Juristen.

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Rjinswand  18.07.2024, 19:40
@Schestko

Ich glaube es gibt nicht mehr viele Wähler die Frau Faeser feiern.

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xubjan  18.07.2024, 21:28
@Schestko

Wieso sollte es nicht halten? Es gibt konkrete Beweise in der Sache und es ist konform mit Entscheidungen des BVerwG.

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