Was haltet ihr vom Compact-Verbot?

6 Antworten

Ich halte das Verbot für einen schweren Schlag gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland. Das Magazin wurde niemals strafrechtlich belangt. Man wußte wohl ganz genau, dass die Vorwürfe unhaltbar sind.

Ich hoffe, dass jetzt endlich die letzten Zweifler aufwachen und im September für die AfD stimmen und sei es nur aus Protest. Was heute dem Compact Magazin passiert ist, kann morgen jeden anderen treffen. Nie wieder, ist jetzt.

Schlecht, weil dadurch bei juristischen Laien der Eindruck entstehen könnte, es sei möglich, Printmedien zu verbieten und die Inhalte von Compact seien nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Andererseits besteht die Chance, dass es das politische Ende von Faeser ist, wenn das Verbot dann aufgehoben wird. Das wäre gut, denn ihre Aufgabe als Innenministerin ist es, die Verfassung und die Grundrechte zu schützen, nicht sie zu bekämpfen.


Keksdieb86  18.07.2024, 01:11
Das wäre gut, denn ihre Aufgabe als Innenministerin ist es, die Verfassung und die Grundrechte zu schützen, nicht sie zu bekämpfen.

Lustig: Sie verbietet eine rechtsextremistische Vereinigung, deren offen erklärtes Ziel es ist, "das System zu stürzen" und schützt damit die Verfassung.

Ist es nicht schön, dass sie genau das macht, was du von ihr erwartest?

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Schestko  18.07.2024, 01:24
@Keksdieb86

Es ist keine Vereinigung, sondern eine Zeitschrift. Dass die GmbH verboten wurde ist nur ein juristischer Winkelzug, um das Zensurverbot zu umgehen und hochgradig verfassungswidrig. So etwas ist beispiellos und hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Zur Reichweite der Meinungs- und Pressefreiheit:

Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 

- 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26

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Keksdieb86  18.07.2024, 01:56
@Schestko

Haben deine anderen rechten Kanäle dich ja schon gut gebrieft. ^^

Compact kämpfte aktiv gegen die FDGO und das wird ihr vor Gericht nach Artikel 18 GG das Genick brechen:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

War lustig mit dir. ^^

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Keksdieb86  18.07.2024, 02:00
@Schestko
 So etwas ist beispiellos und hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.

Komisch: Als linksunten indymedia genau aus den gleichen Grünen 2017 verboten wurde, gab es von euch und den Doppelmoralisten der AfD merkwürdigerweise keinen Aufschrei, die Meinungs- und Pressefreiheit sei in Gefahr, sondern viel Applaus. Wie kommt's? Sollen vielleicht doch einfach nur alle anderen mundtot gemacht werden in eurer Welt? Alle Recht für euch, keine Rechte für andere? :)

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Schestko  18.07.2024, 15:21
@Keksdieb86

Lustig, was du hier schreibst. Eine Grundrechtsentziehung nach Art. 18 GG kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. War noch nie erfolgreich.

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Schestko  18.07.2024, 15:24
@Keksdieb86

Linksunten indymedia hat sich gerade keine Mühe gegeben, unter das deutsche Presserecht zu fallen. Es hatte kein Impressum, die Betrieber agierten anonym und dort wurden tatsächlich massenweise Straftaten begangen wie Mordaufrufe etc.

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Keksdieb86  19.07.2024, 01:08
@Schestko

Ist noch nie soweit gekommen, ganz einfach. Bei Compact wird es erfolgreich sein. ;)

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Schlecht , weil ich das als Rechtsextremer gern geschaut habe. Aber an ALLE . Ihr könnt das Verbot mit einer VPN umgehen auf YouTube


Keksdieb86  18.07.2024, 01:12

Aber da kommt nichts Neues mehr. ;)

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Es war lange überfällig. Aber es hat wohl auch deshalb so lange gedauert, weil das Verbot juristisch wasserfest sein muss und daher gut vorbereitet wurde.

Und für unsere rechten Hobbyjuristen hier:

Das Verbot ist durch Artikel 9 II gedeckt und vor Gericht wird es Bestand haben aufgrund von Art 5 II i.V.m. Art. 18 GG. Einfach mal lesen, das bildet. ;)

Schlecht, weil es mal wieder ein Schnellschuss ist. Das wird nach hinten losgehen, dessen bin ich mir sicher.