Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung
Erpressung mit Jugendamt! Bitte schnell lesen!

Eine Freundin braucht dringend schnell einen Rat. Um euch mal kurz einen Überblick der Situation zu verschaffen versuche ich mich möglichst kurz zu halten.

Meine Freundin, verheiratet, hat zwei Jungs (4 & 8 Jahre alt), mit dem Ehemann ist sie sehr verstritten. Er sitzt seit eineinhalb Monaten für 10 Monate in Haft. Aus der gemeinsamen Wohnung musste sie wegen Zwangsvollstreckung ausziehen. Sie kam inzwischen bei einem guten Bekannten mit den Kindern unter, da sie keine Wohnung bis zum Termin gefunden hatte. Aus der gemeinsamen Wohnung nahm sie nur das nötigste mit, da sie keinen Platz zum Lagern hatte. Die Wohnung wurde von der Stadt in der sie Wohnt gepfändet und eine Wiedereinweisung gemacht d.h. keiner außer sie und der Stadt dürfte die Wohnung betreten. Durch den Umzug war natürlich ein totales Chaos in der Wohnung. Während dieser Zeit sind die ehemaligen Vermieter, sowie die Schwiegereltern unerlaubt in die Wohnung und haben Bilder gemacht, mit denen die Schwiegermutter, die sich nie um die Kinder gekümmert hat, jetzt erpresst, damit zum Jugendamt zu gehen und ihr die Kinder weg zu nehmen, wenn sie morgen die Kinder nicht rausrückt und diese auch sofort übernachten lassen soll. Was kann man dagegen unternehmen, dass sie die Kinder erstmal nicht rausgeben muss. Jugendamt am Wochenende erreichen ist ja kaum möglich und sie hat jetzt angst, dass durch das Chaos was auf den Bildern zu sehen ist, sich das Jugendamt noch mehr einschalten wird, und ihr die Kinder entzieht

Mein Rat an sie war: Am Montag in der Früh erstmal beim zuständigen Bearbeiter der Stadt anrufen, dass die Leute sich unerlaubten Zugang zur Wohnung verschafft haben, sowie das Jugendamt zu informieren, dass es mit einer neuen Wohnung schon gut aussieht, was auch stimmt und auch denen die Situation erklären mit der Erpressung.

Was meint ihr dazu?

LG

Kinder, Wohnung, Vermieter, Erpressung, Jugendamt, Zwangsvollstreckung
Trotz Gerichtsbeschluß keine Unterhaltszahlung

Der Vater meiner Tochter hatte sich geweigert dem Volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen. Nachdem wir Anwälte eingeschaltet haben, wurde ein Gerichtlicher Beschluß gefasst, nun muß er zahlen. ER hat den Vorschlag gemacht das er den monatlichen Unterhalt mit Ratenzahlungen aufstockt, um so die entstandenen Schulden mit abzutragen. Diesen Vorschlag haben wir akzeptiert. Vom Gericht wurde das auch akzeptiert, und so warteten wir. Da die gerichtliche Verfügung zeitgleich mit der ersten fälligen Rate kam.. haben wir so eine woche gewartet, und dann dem Anwalt berichtet, das keine Zahlung eingegangen ist. nach telefonischer nachfrage seitens seiner Anwältin, hatte er angeblich einen Zahlendreher in den Kontoverbindungen. Er hat dann nachträglich an unseren Anwalt überwiesen. die Zweite Rate wurde fällig, und wieder mußten wir ihn telefonisch durch seinen Anwalt auffordern der Zahlung nachzukommen. Zeitgleich haben unsere Anwälte bei Gericht eine Ausführung zur Zwangsvollstreckung beantragt, und auch bewilligt bekommen. Da wir der Meinung sind das wir kein drittes mal betteln. So.... ratet mal..... die Dritte Rate ist fällig ....und nix da... wir werden also Zwangsvollstrecken.

Meine Frage nun. Was passiert dann weiter ? Was kann ihm passieren ? Kommen wir je zu unserem Recht ? Er hat hohe Schulden, da er ein Haus gebaut hat, und nun kommt der Gerichtsvollzieher... was wiegt schwerer.. Unterhaltsschulden oder Hauskredite ???

Ich bitte um fachliche Antworten und nicht um blöde Bemerkungen, das der Kindsvater dämlich ist..das wissen wir selbst.

Danke im Voraus.

Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Gerichtsbeschluss
Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung
Mithaftung bei Steuerschulden in Einzelunternehmen

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem: Mein Ehemann war viele Jahre als nebenberuflich als Kfz-Händler tätig, da er Beamter war, lief unser Einzelunternehmen auf meinen Namen. Vor drei Jahren sind wir durch Ermittlungen gegen einen unserer Lieferanten ins Visier der renommierten Steuerfahndung Bochum geraten. Diese warf uns vor, dass viele unserer Lieferanten keine eigentlichen Unternehmer seien, und wir deshalb zu Unrecht Vorsteuer ausgewiesen hätten. Die Ermittlugen gegen mich wurden nach Sichtung der Unterlagen eingestellt, mein Mann wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Das Verfahren wurde aber gegen Zahlung von 10.000€ eingestellt. Das Finanzamt möchte nun ca. 400.000€ Steuernachzahlung von mir haben, da ich diese nicht annähernd besitze habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Das Problem, dass wir nun haben, ist unser Haus, welches mein Mann mir vor ca.5 Jahren überschrieben hat. Im Falle einer Zwangsvollstreckung hat er ein Rückgaberecht, welches auch im Grundbuch festgehalten ist und zwar noch vor den Zwangshypotheken, welche das Finanzamt inzwischen eingetragen hat. Die Frage ist nun, lohnt es sich, dass Haus rückübertragen zu lassen, oder wird das Finanzamt, welches ja genau weiß, dass eigentlich mein Mann die Geschäfte geführt hat ihn in Haftung nehmen können? Vor allem befürchten wir, dass sie uns dann seine Pension, von der wir zurzeit leben auch noch wegpfänden. Können sie vielleicht sogar behaupten er sei Steuerhinterzieher, da er ja nicht freigesprochen wurde? Normalerweise müsste ich doch alleine haften, bin wirklich völlig ratlos und wäre über fundierten Rat dankbar! Anna

Finanzamt, Steuerhinterziehung, Zwangsvollstreckung, Steuerschulden
zwangssicherungshypothek durch unterhaltsschulden auf haus des vaters

hallo zusammen!

vielleicht kann mir hier jemand bei meinem problem behilflich sein...

mein vater hat nie unterhalt für mich bezahlt und meine mutter hat über jahre hinweg, ihr/mein recht durch ihre anwältin mittels zwangssicherungshypotheken auf sein haus geltend gemacht. die summe der hypotheken beläuft sich auf circa 10.000€.

nun ist mein vater vor sechs jahren verstorben und hat mich und meinen bruder faktisch "enterbt", indem er uns testamentarisch nur den pflichtteil seines hauses zugesprochen hat (also je ein viertel). nach einsicht in den grundbuchauszug und terminen bei der bank stellte sich heraus, dass er vor seinem ableben noch hypotheken auf sein haus aufgenommen hatte und dies so hoch belastet war, dass wir beide unseren pflichtteil ausschlugen. die andere hälfte des hauses wurde von der testamentarisch festgelegten person angenommen. diese ist auch als eigentümerin (oder erbin?) im grundbuch eingetragen.

nach anwaltlicher beratung vor 5 1/2 jahren, riet man mir zur zwangsvollstreckung dieser hypotheken, allerdings mit hohem risiko für mich. diesen schritt habe ich nach vielen überlegungen nicht gewählt. denn eine daraus folgende zwangsversteigerung birgt das risiko, dass die eigentümerin einen "strohmann" einsetzt und das haus für einen "appel und ein ei" weg geht. da die bank an erster stelle steht und die summe der hypotheken, die mein vater aufgenommen hatte, knapp unter dem verkehrswert des hauses lagen, war die chance etwas von dem geld zu sehen gleich null. man riet mir einige jahre zu warten, in der hoffnung die eigentümerin habe bis dahin soviel von den hypotheken abgetragen, dass eine zwangsversteigerung für mich rentabel würde.

nun sind sechs jahre vergangen. da mir das risiko eines kaufes durch einen "strohmann" immernoch zu hoch ist, bin ich weiterhin nicht angetan von der option zwangsversteigerung. davon einmal abgesehen habe ich ja auch keinerlei informationen, wieviel sie mittlerweile abgetragen hat.

habe mittlerweile schon so viel versucht, aber selbst inkassounternehmen kaufen einem die sicherungshypotheken nicht mehr ab, weil dieser handel zu unsicher geworden ist.

gibt es noch irgendwelche anderen möglichkeiten an mein geld zu kommen? oder weiß vielleicht jemand wer mich diesbezüglich beraten könnte, außer einem anwalt? bin über jeden hilfreichen rat dankbar, in der hoffnung, doch noch an mein geld zu kommen.

danke schon einmal im voraus!

liebe grüße

Zwangsvollstreckung, Grundbuchauszug
Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung

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