Guten Tag,

Person A hat hohe schulden. Nun steht eine Vermögensauskunft an. Jedoch ist der Vater verstorben und er hat geerbt. Das Erbe beläuft sich auf zwei Immobilien also eine Wohnung und ein Laden. Dieses Erbe, den es ist der Pflichtanteil, kommt auch 4 weiteren Parteien zu teil, zwei Geschwistern und einer Mutter.

Meine frage ist, nehmen wir an die Vermögensauskunft wurde erteilt, alles Wahrheitsgemäß beantwortet. Der Gläubiger stellt fest Hopla da sind Immobilien.

Wie kann der Gläubiger den Anteil von Person A Pfänden ?

Wie ist das Prozedere