Eigentümerverhältnis des Hauses 50:50
Die Teilungsversteigerung wird durch einen Insolvenzverwalter beantragt. Der schuldenfreie Miteigentümer (Antragsgegner) hat einen Eigentümernießbrauch eingetragen. Das Nießbrauchrecht geht durch Versteigerung verloren, das habe ich auch gelesen.
Geht nun der Wert des Nießbrauches in das geringste Gebot mit ein? Und was bedeutet, was ich zum Teil gelesen habe, Kapitalstock?