Für eine Klausur habe ich ein Fallbeispiel zur Vorbereitung bekommen. Nun treten für mich folgende Fragen auf, für die mir die Antworten fehlen. (1) Ich habe einen Titel (VB) gegen meinen Schuldner. Nun hat dieser die Inso angemeldet. Meine Forderung stammt noch aus Zeiten vor der Inso-Eröffnung. Die Forderung habe ich bereits zur Inso angemeldet. Eine Vollstreckung während der Laufzeit der Inso und in der Wohlverhaltensperiode ist ja nicht möglich, aber ist eine Vollstreckung nach der Restschuldbefreiung möglich? (2) Und wie verhält es sich, wenn mein Schuldner in der Inso-Zeit neue Schulden macht? Die Forderung kann ich ja nicht mehr anmelden, aber einen Titel erwirken. Kann ich aus diesem Titel erst nach der RSB vollstrecken lassen? (3) Und wenn mein Schuldner neue Schulden in der Wohlverhaltensperiode macht, wie ist das denn dann? Vielen Dank für eure/Ihre Hilfe und bereits jetzt ein frohes Osterfest