Hallo!

habe heute eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit in der Post gehabt.

In dieser stand: " sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kfz. am Verkehr teil.

Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; 24 StVG ; 153 BKat.

Nun bin ich ein bisschen verwirrt. Anbei war dann noch ein Zeugenbefragungsbogen wo der Fahrer angegeben werden soll. Ich habe gegoogelt das bei fehlender Umweltplakette nur ein Bußgeld genommen wird aber wozu dann der Befragungsbogen?

Bekomme ich nun einen Punkt oder wie läuft das jetzt ab wenn ich mich als Fahrer bekannt gebe ?

Vielen Dank schon mal!