Hallo,

in Wuppertal gibt es stellenweise weiß-grau karierte Pflasterungen auf dem Gehweg, welche laut Verständnis der hiesigen Polizei einen Fußgängerüberweg kennzeichnen sollen. Entsprechend werden Bußgelstrafen verhängt, wenn auf einer solchen Fläche geparkt wird.

In der StVO finde ich keinen Hinweis auf eine solche Markierung.

Kann mir jemand hierzu eine Auskunft geben?


Vielen Dank!