Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

Hallo zusammen,

in meinen Vergangen fragen brauchte ich Rat wegen Mitwirkungspflicht von meinem Sohn usw. Kurz zur Geschichte: Mein Sohn ist nicht bereit seiner Belegepflicht nach zukommen zwecks Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit trotz der doppelten Fristsetzung. Er hat aktuell eine Neuberechnung über das JA veranlasst und ich auch dazu bereit war. Die Überweisung habe ich seid September als Verwendungszweck „ Zins und Tilgungsfreies Darlehen“ betitelt.

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen. Vom RA kam auch zugleich die Honorar Rechnung da ich im Verzug sei. Ich habe seinem RA eine E-Mail geschrieben das ich zu einem 2 mal eine Fristsetzung gesetzt hatte und zum anderen was daraus die Konsequenz sein wird. Ich habe auch dankend die Rechnung abgelehnt da ich nicht der Auftraggeber bin.

Ich werde gezwungen mir ein Anwalt zunehmen damit es nicht ausartet, weil die mir gedroht haben mit der Vollstreckung des Unterhaltstitel. Ich möchte vorab sagen das nichts offen ist. Das JA kann und will mir nicht helfen, also werde ich die Abänderungsklage einreichen müssen. Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Rechte, Kosten, Wirtschaft und Finanzen
Mein Vater verlangt Geld von mir?

Es geht darum Vater hat sich seit 2007 nicht um mich gekümmert, habe ihn nur mal 2009 gesehen. Und bevor irgendwelche, Leute diesen Kerl in Schutz nehmen, er hat sogar seinen Unterhalt nicht bezahlt, so haben sich 10.000 Euro Unterhaltsrückstande ergeben, ich habe einen Anwalt der dieses Geld eintreibt. Da meine Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt hat, was ja nur machbar ist, wenn kein Unterhalt reinkommt. Bekommt das Land Hessen 5400 Euro und ich auch 5000 Euro heißt das Geld wird geteilt, und due treiben das Geld für sich ein. So nun kommt es mal zum Thema. Mein Vater ist ein bodenloser Lügner, er behauptet, er hätte immer Unterhalt bezahlt, und das böse Jugendamt würde falsch berechnen, obwohl der Kerl, keine Beweise hat, das er bezahlt, nein er hat sogar überbezahlt angeblich und ich müsste ihn was zurückzahlen. Er hat nun eine Stellungnahme verfasst, ich habe ihn besucht, hab ihn überrascht und habe ihn das erste Mal seit 10 Jahren gesehen, und er hat meine Wörter im Mund umgedreht, angeblich würde ich auf meinen Unterhalt verzichten wollen, und ihm sogar Geld zurückzahlen wollen. Falsch Aussage. Meine Frage, mein Anwalt sagt das ist eine Frechheit und seine Anwältin macht das nur weil sie quasi nichts machen kann. Wie seht ihr das kann ich ihm wegen Falsch Aussage anzeigen? Ich habe seine Anwältin angerufen und gesagt, ich würde das außergerichtlich klären wollen, ohne direkt zu pfänden, ja mir liegt ein pfändbarer Titel zu. Ich bin 19 Jahre alt. Er lügt seine Anwältin an, natürlich würde er Kontakt zu mir wollen, was er aber nihht tut, ich habe nicht mal seine Nummer. Seine Frau sagt, ich darf nur Kontakt haben, wenn ich das Geld nicht fordern würde. Was stimmt mit diesen Menschen nicht, er kümmert sich jahrelang nicht um mich, und behauptet Sachen die ich nicht behauptet habe.

Recht, Unterhalt, Wirtschaft und Finanzen
Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Rechte, BAföG, Erzieher, Jobcenter, Rechtslage, Sozialassistent, Zweitausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ausziehen von Zuhause-Sorgen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe ein Problem, und zwar werde ich bald ausziehen, ich bin inzwischen schon 18 Jahre alt und war beim Jugendamt, da wir Zuhause Probleme haben, mein Bruder hat psychische Probleme (er musste schonmal zwangseingewiesen werden) und ist in Therapie, aber nichts ändert sich, er ist aggressiv und meine Eltern sind überfordert. Das Jugendamt hat auch mit den Psychologen und der Klinik gesprochen, diese haben auch die Angst die ich habe als berechtigt bestätigt.

Ich habe nämlich Angst vor meinem Bruder und das obwohl er jünger ist als ich.

Ich war beim Jugendamt und würde eine AIB bekommen und eine Wohnung, welche vom JobCenter finanziert werden würden, ausserdem würde ich den Regelsatz erhalten plus mein Kindergeld.

Nun sind meine Eltern sehr verärgert und meine Mutter versucht mir ein schlechtes Gewissen zu machen, sie meint ich würde es sowieso nicht schaffen, und das die vom JobCenter mich zwingen werden, arbeiten zu gehen.

Dabei wollte ich nachfragen: stimmt das denn? Ich bin eine sehr gute Schülerin und bin in der Oberstufe, mein Durchschnitt ist seit 4 Jahren in Folge 1,3-1,4, ich gehe ausserdem auf eine Gesamtschule und will später entweder Psychologie oder auf Lehramt studieren. Ich will ausziehen da ich Angst habe, dass sich meine Noten verschlechtern werden (wegen dem Stress Zuhause, und weil ich halt Angst habe), da ich nachts nur mit verschlossener Tür schlafe, aber ich kann auch sehr schlecht schlafen und bin sehr gestresst.

Also meine Frage: Kann ich vom JobCenter "gezwungen" werden eine Ausbildung zu machen, oder wäre das bei meinen Noten/Zielen nicht der Fall?

Ich bin sehr zielstrebig und selbstständig, da meine Eltern nicht gut Deutsch können (Migrationshintergrund), musste ich schon sehr früh lernen, selbstständig zu sein, oft muss ich auch für sie übersetzen und mitgehen zu Terminen. Ich mache auch meine eigenen Termine (seit 3 Jahren) und nehme diese steht's wahr.

Danke für's lesen, und schonmal danke für die Antworten.

Ichi

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Angst, Unterhalt, Eltern, Psychologie, Depression, Jobcenter, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Ausbildung und Studium
Mit 18 rausgeworfen, wohin dann?

Hallo,

ich bin 17 Jahre alt, werde kommendes Schuljahr mein Fachabitur (11te Klasse Gymnasium, G08) machen.

Hab derzeit heftige Ausseinandersetzungen mit meinen Eltern, es kommt leider so dass meine Eltern sehr streng religiös sind (Baptisten), ich jedoch überzeugter Atheist. Da unsere Weltansichten sich damit von Grund aus unterscheiden und sie mich als 'gescheiterten Sohn' der eh in die Hölle kommt sehen, finden sie es sei nun ihre goldene Pflicht mir mein Leben, wie es überhaupt nur geht, zu erschweren. Sie verbieten mir Kontakt zu meinem Freundeskreis, nehmen mir mit Gewalt mein Handy, PC und andere Geräte die mich mit der Außenwelt verbinden weg, verbieten es mir rauszugehen und ich zitiere: 'Du darfst uns nicht widersprechen und musst gehorchen, deine Meinung ist falsch und zählt nicht du Satansanbeter!'

Ich störte nie jemanden und ging immer meinen Pflichten nach (außer den Religiösen da ich es nicht einsehe)

Nun wird mir immer wieder gedroht vor die Tür gestellt zu werden wenn ich mich widersetze, also quasi rauswurf, mit 18 dann schon sicherlich.

Meine Frage nun, falls es soweit kommt und ich tatsächlich rausgeworfen werde, wo soll ich dann hingehen? Ich wohne nebenbei erwähnt in einem abgelegenem Kuhkaff. Zur nächsten Polizeiwache und um Unterkunft bitten oder muss ich dann tatsächlich obdachlos werden und mein Abitur abbrechen? Hartz IV wird ja nur an Arbeitslose gezahlt und nicht an Schüler da sie nicht potentiell Vollzeit arbeiten könnten oder sowas (Kenne mich mit Recht sogut wie garnicht aus, ein wenig Aufklärung wäre nett). Hab außerdem 5 jüngere Geschwister und meine Familie ist ziemlich arm und kriegt alles gezahlt vom Sozialamt also wirds nichts mit Unterhalt.

LG

Schule, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Atheismus, BAföG, Hartz IV, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium

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