Anerkennungsjahr Erzieherin - bekomme ich noch Unterhalt und Kindergeld?
Hallo :)
Ich werde ab nächstem Sommer mein Anerkennungsjahr starten (Erzieherin), weiß aber noch nicht , wie viel Gehalt ich bekommen werde. Ich gehe von circa 1.000-1.200€ Netto aus.
Mein Vater ist unterhaltspflichtig (anwaltlich festgelegt) bis zum Ende meiner Ausbildung, auch wg einer Nachzahlung an mich.
Nun wäre meine Frage, ob ich in dem Anerkennungsjahr noch Unterhalt und Kindergeld bekommen würde. Ich habe dann eine Schulbescheinigung, da ich 1-2x im Monat einen Tag zur Schule gehe und am Ende dieses Anerkennungsjahres nochmal Prüfungen schreibe.
Kurz zu meiner Person: ich wohne mit meinem Freund zusammen (keine Ehe) also eigene Wohnung, wir haben ein gemeinsames Kind im Alter von (nächstes Jahr) 5,5 Jahren.
Natürlich werde ich alles noch in Schule, Betrieb usw nachfragen. Es wäre nur beruhigend, wenn da jemand schon Erfahrungen/Fachwissen hat oder Tipps geben kann. Ich plane ein Auto zu kaufen, damit ich zeitlich flexibler bin. Das bringt ja auch einige Folgekosten mit sich :)
2 Antworten
Selbst wenn dein Vater bzw.deine Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet wären, wenn du deine Erstausbildung bzw.Studium noch nicht beendet hast, würde dir bei diesem Netto kein Unterhalt mehr zustehen.
Kinder in Ausbildung oder Studium die nicht mehr bei einem Elternteil leben stehen derzeit noch 735 € an Unterhalt pro Monat zu, selbst wenn man eine Pauschale von 100 € für berufliche Aufwendungen wegen der Ausbildung abziehen würde, liegst du mit deinem Netto noch einiges darüber.
Was die Nachzahlung von Unterhalt vom Vater angeht hat damit nichts zu tun, dass steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Kindergeld Anspruch besteht im Normalfall längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn das Anerkennungsjahr also zu deiner Ausbildung gehört, dann steht deinen Eltern / dir unter 25 auch weiter Kindergeld zu, dabei spielt die Höhe deines Einkommens keine Rolle mehr.
Die Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde bereits zum 01.01.2012 ganz abgeschafft.
Weil deine Eltern wegen der Höhe deines Einkommens keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, steht dir dann zumindest das Kindergeld zu, da könntest du dann bei der Familienkasse auch einen schriftlichen Abzweigungsantrag ( findest du im Internet zum ausdrucken ) stellen, dann würdest du es nach einer Überprüfung direkt auf dein Konto bekommen.
Mein Vater ist unterhaltspflichtig (anwaltlich festgelegt) bis zum Ende meiner Ausbildung, auch wg einer Nachzahlung an mich.
Damit ist die Frage nach dem Unterhalt doch beantwortet, oder?
Bei Kindergeld kenne ich mich leider nicht aus.
Damit ist die Frage nach dem Unterhalt doch beantwortet, oder?
Oder ! ...... Töchterchen verdient dann wie in diesem Falle ausreichend, so dass jeglicher Unterhaltsanspruch entfällt.