Volljährigen Untehalt,was muss ich beachten?

5 Antworten

Zum einen kannst du ab sofort das Geld an dein Kind auszahlen, da dieses ü18 ist. Zum anderen muß das Kind ü18 seine Ansprüche Nachweisen.

D.h. ohne Entsprechende Unterlagen was das Kind derzeit macht, Schule/Ausbildung Studium mußt du nicht zahlen. Zumal Eigenverdiens des Kindes ü18 anrechenbar ist.

Du tust gar nichts, bis das Kind- nicht die Mutter- seine Bedürftigkeit dir gegenüber nachgewiesen hat.

Teile das so deinem Kind mit.


lollo1972 
Beitragsersteller
 28.08.2019, 13:23

dankeschön ,das ist sehr hilfreich

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"Sie droht mit ihrem Anwalt wenn ich ihren Forderungen nicht nachkommen sollte .Das Jugendamt hat meinem Sohn eine Volljährigkeitsberatung angeboten,dem hat die Mutter nicht zugestimmt und dem Sohn ausgeredet."

Dann ist ihre Drohung völlig leer.

Das Jugendamt würde ausrechnen, wie viel du genau zahlen musst. Ebenso, wie viel sie zahlen muss. Denn beide Elternteile müssen zahlen. Dass sie das nicht machen will, zeigt schon, dass da etwas nicht stimmt. Wahrscheinlich verlangt sie zu viel Geld von dir.

Deshalb brauchst du auch überhaupt keine Angst haben, dass sie einen Anwalt einschaltet. Denn der macht nichts anderes, als ebenso den korrekten Preis ausrechnen und beide Seiten dazu aufzufordern, alle benötigten Dokumente offenzulegen. Das heißt, dass dann auch die Mutter kooperativ sein muss. Also wenn sie einen Anwalt einschaltet und du dann kooperativ bist, ist alles gut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Die Kindsmutter fordert nun den Tabellen Unterhalt von mir auf ihr Konto

Die Kindsmutter hat ab 18 gar nichts mehr zu fordern, da das volljährige Kind nun seine Ansprüche gegen BEIDE Elternteile selbst stellen muss. Sie muss dir ihre Einkommensnachweise vorlegen, du ihr deine und ihr gemeinsam dem Kind... Solange das Kind nicht an dich heran tritt um erstmal seine Bedürftigkeit generell nachzuweisen musst du gar nichts machen!

Du kannst somit den Unterhalt (und das solltest du auch!) erstmal einstellen (wenn es keinen Titel gibt). Wenn du weiterhin unterhaltsverpflichtet bist, dann geht das Geld ohnehin auf das Konto des Kindes und nicht mehr auf das der Mutter.

Was will sie im übrigen errechnet haben, wenn ihr deine Einkommensnachweise gar nicht vorliegen ;-)?

Wenn du ein gutes Verhältnis zum Kind hast, dann kannst du ihm auch sagen (besser schreiben), dass er dir er erstmal seine Bedürftigkeit in Form einer Schulbescheinigung (nebst letztem Zeugnis), einer Kopie des Ausbildungsvertrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen musst. Ebenso bittest du um seine Bankdaten und die Einkommensnachweise der Mutter, sowie deren letzten Steuerbescheid. Du kannst entweder deine Einkommensnachweise gleich mitschicken oder abwarten ob und was sich tut.

Der Unterhalt berechnet sich ab sofort aus dem Einkommen beider Elternteile und daher ist es umso wichtiger genau zu wissen wer was an bereinigtem Nettoeinkommen hat und man dann erst sehen kann wer was überhaupt zahlen kann und muss.

Die Vorlage der Einkommensnachweise ergibt sich im übrigen aus §1605 BGB.

In § 1605 BGB heißt es, dass Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet sind, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Auskunftspflicht_im_Unterhaltsrecht

Sollte der Sohn über das Jugendamt gehen, dann ist das auch absolut ok. Es entbindet ihn aber keineswegs von der Vorlagepflicht! Das betrifft nicht nur das Einkommen der Mutter, sondern ggf. auch eigenes Einkommen...

Was als Einkommen zählt und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Mit der Mutter musst du NULL kommunizieren. Ihr Verhalten grenzt schon an Unverschämtheit! Im übrigen: wenn du weiter direkt an sie zahlst, dann ist es so, als wenn dein Sohn nie Unterhalt von dir bekommen hätte. Setzt er dich also jetzt in Verzug, indem er deine Einkommensnachweise fordert, dann zahlst du ggf. doppelt, wenn du sie weiter mit Geld "bedienst".

Kindergeld wird übrigens ab Volljährigkeit komplett angerechnet.

Ist er noch Schüler, unverheiratet und 21 und wohnt Zuhause, dann liegt euer Selbstbehalt erstmal bei 1300,- Euro. Kann dennoch nicht der Mindestunterhalt gezahlt werden, dann wird auf 1080,- Euro herabgestuft.

Ist er kein privilegiertes Kind mehr, dann liegt der SB bei 1300 und er liegt auf Rang 4 im Unterhaltsrecht. Heißt: andere minderjährige und privilegierte Kinder sowie neue und ggf. alte Ehepartner sind vor ihm dran! Die gesteigerte Erwerbesobliegenheit entfällt.

Du musst aber immer nur so viel zahlen wie du nach deinem eigenen Einkommen zahlen müsstest. Also nicht den Teil der Mutter mit bezahlen, falls sie nicht (ausreichend) leistungsfähig ist.


Düsseldorfer Tabelle ist mehr so eine Richtlinie, nicht unbedingt gesetzlich fest. Lass dich da mal am besten von einem Anwalt beraten. Egal wie viel die Mutter verdient, das beeinflusst doch nicht deine Unterhaltspflicht?


TsukiWriter  28.08.2019, 12:14

"Egal wie viel die Mutter verdient, das beeinflusst doch nicht deine Unterhaltspflicht?"

Nein, aber es beeinflusst, wie viel er zahlen muss.

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lollo1972 
Beitragsersteller
 28.08.2019, 12:16

nein darum geht es auch gar nicht,ich bin zahlungsbereit ,

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Kessie1  28.08.2019, 13:14

Ab 18 sind BEIDE unterhaltsverpflichtet und das einkommen beeinflusst ganz erheblich die Höhe der Unterhaltszahlung und bestimmt letztendlich auch wer was zahlen muss (und kann).

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So lange sie die erforderlichen Nachweise nicht vorlegt, würde ich keinen Cent bezahlen. Du hast Anspruch darauf!

Das wird ihr auch ein Anwalt sagen.