Stromkosten zurückfordern?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Somit hatte ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch selbst nicht bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet um sich eben dort selbst für den Strom anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm. 

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin das geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung der neuen Wohnung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt fast 8 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte meine Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

Abwarten 0%
Druck machen 0%
Anwalt einschalten 0%
Energie, Vermieter, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromkosten, Nachmieter
Worauf muss ich achten, wenn ich Strom für ein Gerät benutzen möchte?

Ich will eine Nebelmaschine mit einen Stromgenerator betreiben um so mobil Nebel machen zu können.

In Physik und Mathe habe ich 6 NP mit Glück im Abi bekommen (kein Joke), konnte den Stoff nie so leicht verstehen.

Also eine Nebelmaschine habe ich schon. Einen Stromgenerator will ich jetzt kaufen, weiß aber nicht wie die technischen Daten sein müssen vom STromgenerator damit die Nebelmaschine ohne Gefahr laufen kann. Also da gibt es ja Watt, Volt und den ganzen Kram. :D

Das steht auf meiner Nebelmaschine:

  • 2,5 - 3,2 A
  • 600 - 800 W
  • 220 - 240 V 50/60 Hz
  • Fuse: F5A 250 V

Nach welchen Kriterien muss ich jetzt den Generator auswählen. Ich habe schon gemerkt, dass es gefühlt unmöglich ist einen zu finden, der exakt dieselben Daten hat.
Kann ich mir das so vorstellen, dass die Daten der nebelmaschine die vorgabe ist und dass ich dann nur noch einen generator suchen muss, der z.b. in dem Bereich 600 - 800 W ist.
Also alles in den jeweiligen Bereich ist ok, aber es darf auf keinen Fall drunter oder drüber sein oder darf der generator auch 1000 W z.b. haben?
Wäre es dann z.b. okay, wenn der generator 600 W und 240 V hat oder funktioniert die nebelmaschine bei 600 W (mindestwert) nur dann, wenn auch die Spannung 220 V (mindestwert) beträgt oder ist das einfach egal, hauptsache eben in den bereichen?
Und/oder gibt es manche werte die sogar volkommen egal sind?

(was fuse ist weiß ich net)

Mathematik, rechnen, Elektrik, Licht, Stromverbrauch, Elektrizität, Physik, Generator
Zählerstand Strom per Foto pflicht?

Ich habe kürzlich mehrmals mit der Stadtwerke telefoniert, da ich vor paar Monaten neu eingezogen bin. Die wollten den aktuellen Zählerstand und den Stand vom Einzug.

Habe ich alles getan, da ich gefragt habe, ob es möglich wäre, den Abschlag zu kürzen, da er radikal gestiegen ist und ich kaum Strom verbrauche

Ich habe mehrmals immer wieder den Zählerstand per E-Mail mittgeteilt, damit ich endlich mal eine Antwort kriege bezüglich der Kürzung vom Strom.

Mir wird immer nur gesagt, dass die Stadtwerke viele Anfragen hat und es sich so mit sehr lange verzögern kann, bis ich mal eine Antwort erhalte.

Nun, hatte ich vor kurzem das erste mal ein Telefonat, wo die Dame meinte, ich MUSS den Zählerstand per Foto machen und schicken.

Ich kann den Zählerstand mit meinen Augen ablesen, aber im Keller habe ich keine Chance mit meinem Handy und der Kamera ein gutes Foto zu schießen, wo man den Zählerstand normal ablesen kann.

Davor habe ich die Zählerstande einfach per E-Mail mittgeteilt und alles war okay.

Hängt auch von der Person ab, die man grade am Hörer hat.

Aber da wurde ich zum ersten mal quasi aufgefordert Foto zu machen. Foto vom Übergabeprotokoll möchte die Dame auch nun, den ich leider verloren habe

Frage: Ist ein Foto wirklich Pflicht? Was kann ich tun wenn ja?

Und was ist wenn ich kein Übergabeprotokoll mehr habe, da der Vermieter den Protokoll nur mir und dem vorherigen Mieter gegeben hat?

Energie, Stromanbieter, Stromverbrauch, Energieverbrauch, Nebenkostenabrechnung, Stromversorgung, Stromzähler, Zählerstand, Stadtwerke
Strompreisbremse - Anbiet kann angeblich nicht Anpassen?

Hallo zusammen,

ich habe seit Monaten folgendes Problem.

Ich bin im Januar umgezogen (von Bayern nach Sachsen) und somit hatte ich noch keinen Vorjahres Verbrauch in der neuen Wohnung gehabt. Laut dem Stromanbieter wurde mir für das Jahr rund 2.500 kwh voraus prognostiziert. Nach einer Weile hatte ich ein Schreiben erhalten per Post worin mir mitgeteilt worden ist das mein Jahresverbrach bei 1 kwh PRO JAHR vorausgesagt wurde und somit durch die Strompreisbremese diese 1 kwh vergünstigt gegengerechnet wird. Somit spare ich mir einen ganzen Cent pro Monat. Ich hatte schon mehr fachen telefonisch Kontakt und auch per Mail. Hier wird mir immer mitgeteilt das:

Am 11.04.2023 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir leider keine Anpassungen vornehmen können, da wir sonst von den Vorgaben der Gesetzgeber abweichen würden.Da uns jedoch Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde, 112,30 Euro an.Sofern Sie diesem zustimmen werden wir den Betrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben.Wir verweisen darauf, dass wir bei den Entlastungsbeträgen die Vorgaben der §§ 4, 5,6 StromPBG einhalten und insbesondere die nach § 6a Nr. 1a vorliegende Jahresverbrauchsprognose verwenden.

Auch haben Die Stadtwerke meiner Region den vorraussichtlichen Verbrauch bereits per Mail vor zwei Monaten erneut (mich in cc gesetzt) gemeldet, da es auch mal hieß das der Verbrauch nicht von mir gemeldet werden darf:

Sehr geehrte Damen und Herren,zu folgender Verbrauchsstelle ist eine Anpassung der Verbrauchsprognose zwingend erforderlich:Adresse:     +++ Marktlokation: +++ Messlokation: +++ Zählernummer: +++Zu der Lieferstelle wurde laut dem Kunden ein Durchschnittsverbrauch in Höhe von 1 Kilowattstunde angegeben. Dies ist nicht korrekt.Wir bitten Sie, den Durchschnittsverbrauch von 1 Kilowattstunde auf 2.500 Kilowattstunden anzupassen. Diese Änderung ist zur Berechnung der Strompreisbremse für den Kunden definitiv relevant.Hierzu bitten wir Sie, uns, sowie Ihrem Kunden eine entsprechende Rückmeldung zu geben, sobald die Anpassung erfolgt ist.

Hier einen Anwalt hinzuzuziehen würde mehr kosten als ich zurück bekommen würde. Aktuell habe ich einen Stormpreis von 52 Cent pro kwh und zahle rund 114€ im Monat. Laut meiner Rechnung würde ich somit eigentlich rund 300€ fürs Jahr sparen und es wird versucht mich mit 112,00 abzuspeisen.

Somit hier die Frage ob die Aussage von meinem Stromanbieter stimmt und ob ich hier noch weiter vorgehen sollte bzw. überhaupt kann?

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Energie, Stromanbieter, Stromverbrauch, Energieverbrauch, Stromkosten, Strompreis, Stromversorgung
Mit Klimaanlage heizen?

Macht es Sinn mit Klimaanlagen auf WP Technik zu heizen?

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 70er Jahre Dämmung, Pelletheizung (neu), Solaranlage aktuell 13,5 KW / PEAK wird erweitert auf bis zu 30 KW Peak + Stromspeicher.

Da Pellets auch immer teurer wird und man für Stromeinspeisung nicht mehr viel bekommt, macht es Sinn auch mit Strom zu heizen.

Natürlich bekommt man im tiefsten Winter schon wegen dem kurzen Sonnenstand und der schlechteren Ausrichtung der Anlage auf die tiefstehende Sonne nur wenig Ertrag vom Dach.

Aber im Spätherbst und frühen Frühjahr ?

Die Klimaanlage kann heizen und kühlen.

Ferner hat der Wassertank der Heizung eine Heizstab

Ist es nur wenig kalt reicht der Heizstab evt schon aus. Ist es etwas kälter wird in den wichtigsten Räumen die Klimaanlage auf wärmen gestellt. Ist es richtig kalt kommt die Pelletanlage zum Ziel.

Macht das Sinn?

So soll es sich rechnen:

  • Einspeisevergütung für die alte PV heute 130€ künftig wird diese Volleingespeist mit 14,5 cent pro KW/PEAK daher ca. 200€
  • Einspeisevergütung der neuen PV ca. 50 € (7,1cent je KW/Peak)
  • aktuell 130€ Stromkosten künftig nur noch 30 € Ensparung 100€
  • Einsparung Pellet 100€ (1200€ im Jahr)#
  • Einsparung Sprit durch eAuto ca. 200€/Monat

Summe= 650€

Umwelt, Strom, Energie, Kühlung, Heizung, Wärmepumpe, Stromverbrauch, Klimaschutz, Energieeffizienz, Heizungsanlage, Klimaanlage, Photovoltaik, Solaranlage

Meistgelesene Fragen zum Thema Stromverbrauch