Garten Stromabrechnung 2024 zu teuer trotz Deckelung für 2023?
Guten Tag, folgendes…
wir haben jetzt im Janaur unsere Gartenabrechnung bekommen. Soweit alles gut. Nur viel ich vom Glauben als ich sah mit wieviel die einzelne KWh berechnet wurde. Laut schreiben kostet die einzelne KWh unschlagbarere 0,48€!!! Wo leben wir denn? Im tiefsten Osten um die Frage zu beantworten.
doch wie war das mit der Deckelung und 0,40€/KWh?
die Rechnung wurde zwar nach der Deckelung erstellt, Janaur 2024 aber die Zählerstände wurden November/Dezember 2023 abgegeben. (Während der Deckelung) was gilt denn nun? Ich selber bin der Meinung mit Deckelung oder?
Hilfreiche Links währen toll um den Gartenchef das zu beweisen!
1 Antwort
Deinen Äußerungen entnehme ich, dass dein Strom nicht von einem öffentlichen Lieferanten geliefert wird, sondern mit Unterzählungen von eurem "Gartenchef". Rein rechtlich ist er kein Lieferant, sondern ein Weiterverteiler und für ihn gilt der Strompreisdeckel leider nicht. Allerdings muss euch der Preis vor Entnahme bekannt sein. Wenn sich der Preis ändert ist das eine Änderung des Vertrags, die einer schriftlichen Mitteilung bedarf. Gibt es die nicht, gilt der zuletzt vereinbarte Preis.
Das weiß ich leider nicht. Sowas liegt mir nicht vor. Mein Papa hatte den Garten gut 25 Jahre. Und dieser wurde 1 zu 1 übernommen (geerbt) Da gab es leider keine weiteren Unterlagen mehr. Bei ihn gab es die Jahre aber natürlich laut die alten Abrechnungen auch Erhöhungen. Und da er ein extra Ordner hatte, wo er fleißig alles gesammelt hatte, auch vor 25 Jahren die Abrechnung in DM noch. Aber schriftliche Ankündigungen sind darin keine vermerkt oder Fehlanzeige.
Solche Kleingärten sind ja meistens verpachtet. Damit kommt für die Abrechnung auch der Status einer Nebenkostenabrechnung in Frage. Da ist das anders. Allerdings darf der Verein hier dann nur die tatsächlich aufgelaufen Kosten abrechnen. Die darfst Du durch Vorlage der Abrechnungen auch kontrollieren §259 BGB. Zu der Strompreisbremse in dem Zusammenhang noch ein Hinweis: Die 40ct/kWh galten nicht für die gesamte Abnahmemenge. Bei Haushaltskunden waren das 80% der Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Ihr seit aber in Summe kein Haushaltskunde. Bei Nicht-Haushaltskunden waren das 70% des Vorjahresverbrauchs. Das bedeutet, dass 30% des Verbrauchs (wenn der Verbrauch gleich geblieben ist) nicht gedeckelt war. Im Mix kann man dann auf so eine Preis durchaus kommen.
Tausend Dank. Damit bin ich schon schlauer. Das gebe ich gerne an meinen Garten Nachbern so weiter die ebenso wie ich verwirrt waren. 🙏
Der Strom kommt tatsächlich vom örtlichen. Also Stadtwerke. Es gibt natürlich „Unterzähler“ also für jeden Garten, eigenen Zähler, falls das gemeint war.
eine schriftliche Änderung gab es nie!