Bitte helft mir, ich habe eine Strafanzeige oder Anhörung wegen Nachstellung, Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen?

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei bekommen wegen Nachstellung, Beleidigung und und unerlaubtes zugänglichmachen von Bildmaterial Ich habe letztes Jahr ein Affäre gehabt und er hat letzten Jahr Schluss gemacht. Ich habe um ihn gekämpft und ihm Liebesbriefe geschrieben. Was ich nicht wusste, war ...dass er mit mehreren Profilen aus Sexseiten angemeldet war und sich dort als DOM auslebte. Der Zeitraum den er jetzt in der Anzeige angab war der 01.8.17 bis zum 19.9.17 Als ich das erfuhr, dass er sich so auslebt, habe ich seine Frau angeschrieben und seinem Bruder aber das ist schon drei Monate her ... ich schrieb ihnen, dass ich mir große Sorgen mache. Dann schrieb ich aber nie wieder. Er war so extrem unterwegs auf diesen Seiten und gab den Frauen Handynummer Name einfach alles. Mir wurden von Frauen dann Bilder geschickt, was er den Frauen auf diesen Seiten schrieb. Sie luden sogar diese Dinge auf Fb hoch öffentlich, natürlich sind diese Profile jetzt gelöscht. Ich war so wütend und schrieb ihn über Fb Messenger an und beschimpfte ihn. Das war am 26.8. dann habe ich ihn nicht mehr angeschrieben...natürlich war es falsch ihn zu beschimpfen ... ich habe weder eine Handynummer von ihm oder seine neue Adresse. Warum zeigt er mich an ... Stalking sieht anders aus , ich habe ihn seid einem Jahr nicht gesehen. Ich habe solche Angst. Ich habe jetzt einen Anwalt genommen. Habt ihr eine Meinung

Freundschaft, Recht, Liebe und Beziehung, Stalking, Strafanzeige
Wie sieht die Rechtslage aus? Strafanzeige erstatten wegen arglistiger Täuschung/Betrug? Was als Nächstes tun?

Hallo an alle,

Danke, dass Sie lesen und sich mit meinem Fall auseinandersetzen.

Kurz in Stichpunkten:

Ebay-Privatkauf eines Elektro-Rollers, "gebraucht, aber einwandfreier, fahrbereiter Zustand". (Anzeige wurde geändert, Zeuge der ursprüngl. Anzeige vorhanden)

Roller bei Probefahrt ok, aber er hat nach eigener Aussage am Fahrzeug „herumgeschraubt und nachgebessert, da KFZ-Mechaniker“

Es handelt sich ggf. um Fernkauf, da Verkäufer Kaufgegenstand an Sitz des Käufers geliefert hat, gegen Barzahlung, 400-€.

Beim erstmaligem Gebrauch nach wenigen Metern Fahrzeug defekt, Ursache unklar. Aus dem Lenkgrad-Griff traten während der Fahrt angeschnittene Drähte hervor. (s. Foto)

Im Kaufvertrag steht: Frei von technischen Mängeln; Verkäufer betont, Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen. (s. Foto)

Schauten uns Lenkgrad nochmal genauer an, tatsächlich abgetrennte Drähte zu sehen. Verkäufer kam vorbei und schaute sich Fahrzeug an, nachdem wir Defekt mitteilten.

Verkäufer meinte, das "wäre vorher schon so gewesen und hätte nichts zu sagen“. Dabei steckte er schnell die Drähte wieder in den Lenkgrad-Griff.

Er ist nicht bereit, Reparatur zu zahlen, Fahrzeug zurück zu nehmen und uns wenigstens einen Teilbetrag zu erstatten.

Was können und sollten wir tun? Es sind nun bald 2 Wochen nach Abschluss Kaufvertrag vergangen. Wie sieht Rechtslage aus, liegt arglistige Täuschung od. Betrug vor? Sollten wir Strafanzeige bei der Polizei erstatten?

Ich habe die Idee, jetzt noch wenigstens den Kaufvertrag anzufechten, zur Rücknahme aufzufordern und mit Strafanzeige /Anwalt zu drohen. Alles per Einschreiben mit Rückschein.

Ebay hilft uns absolut nicht weiter, sehr ärgerlich! Haben auch keine Rechtsschutzversicherung, nur auf mein Auto.

Ich danke für jede hilfreiche Antwort von ganzem Herzen!!!

Sandra Borger.

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Akteneinsicht beantragen, Akten sind Versand, privatinsolvenz, Betrug?

Hallo zusammen! Wenn man eine Betrugs Anzeige durch einen gläubiger nach eröffnung Der Privatinsolvenz bekommt, der Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt und die Staatsanwaltschaft nach ca 2 Monaten eine Mitteilung an den rechtsanwalt schickt mit dem vermerkt "Akte ist Versand" Was bedeutet dies? Wird da noch ermittelt? Obwohl man die "Tat" bei der Polizei zugegeben hat? Die Polizei meinte Ermittlungen wären für ihn abgeschlossen (für ihn sei die Sache erledigt) er schickt die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft! Falls diese eventuell noch Rückfragen haben, würde sich die Staatsanwaltschaft noch mal melden, Also müssen diese ja eigentlich zu ende ermittelt haben, zumal ein "Geständnis" vorliegt! Oder kann es wirklich sein das die Akte vor Akteneinsicht zum zuständigen Gericht geschickt wird für die, beiordnung des Pflichtverteidigers? Lässt ein staatsanwalt sich die insolvenzakte eigentlich auch vom insolvenz gericht zu kommen?
Wenn ja, ist es möglich das er, wenn er der Meinung ist in der insolvenzakte "Betrügerische" Handlungen zu vermuten, diese mit anklagen könnte, obwol kein gläubiger eine strafanzeige gestellt hat? Falls ja sollte man doch eigentlich noch mal eine Anhörung der Polizei bekommen um sich als beschuldigte diesbezüglich äußern zu können oder wäre dies dann ein Überraschung's Effekt falls Anklage erhoben wird? Eine andere Möglichkeit wäre, ein andere rechtsanwalt hat sich die Akte bestellt, vor drei Monaten allerdings kann ich mir nicht vorstellen das der vermerkt "Akte ist versand" sich darauf bezieht das sich die Akte seid fast drei Monaten auf den Weg dorthin macht! Der Schaden wurde bezahlt strafanzeige wurde vom gläubiger bei der staatsanwaltSchaft per fax zurück gezogen (eine strafanzeige kann man nicht zurück ziehen) das weiß ich. Vielleicht hat es auch alles so lange gedauert weil es eventuell wichtigere Fälle zu bearbeiten gibt! Oder wird alles nach Datum bearbeitet und nicht nach Dringlichkeit?

Liebe grüße an alle und ein schönes Wochenende!

Geld, Schulden, Polizei, Recht, Gericht, Justiz, Privatinsolvenz, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige
Vom detektiv erwischt aber nicht angehalten?

Hallo ihr lieben,

Da ich schon mal so dumm war und was geklaut hatte aus einem laden hatte mich heute meine beste Freundin angerufen und was gebeichtet.... sie hat angeblich in einem klamotten Geschäft ein hemd oder so geklaut. Sie ging erstmal in den laden und direkt zur Kasse um sachen zurück zu geben die sie letzte Woche gekauft hatte. Beim Umtausch musste sie einen beleg mit name und Anschrift ausfüllen. Sie hat jedoch den namen vin einer alten bekannten drauf geschrieben die aber jetzt in einer anderen Stadt wohnt.danach ging sie in den laden um nach neuen klamotten zu suche. Sie nahm mehrere Sachen mit in die Umkleidekabine und entfernte dort das piepsding(ein teil nur). Das steckte sie in eine Hosentasche die sie mit in der umkleide hatte. Sie ging raus und hang die restlichen Sachen an irgendeine stange vor der umkleide zwischen anderen sachen. Dann ging sie zu einer Verkäuferin und hat so getan als ob sie eine frage zu einer Hose hätte. Die Verkäuferin ging hoch ins lager um nach weiteren Größen zu suchen. In der Zwischenzeit hat sie gewartet... dann hat sie plötzlich gesehen dass ein mann mit der Verkäuferin(die Verkäuferin die an der kasse die sachen umgetauscht hat)zur kasse gingen. Auf dem weg hat der mann sie auch kurz angeguckt. Sie kamen von oben runter. Direkt an der Seite der kasse gab die kassiererin dem mann einen ordner und er hat direkt etwas aufgeschrieben. Dann kam aucg schon die andere Verkäuferin vom lager und sagte dass sie die hose nicht mehr haben. Als meine freundin wieder den mann gesucht hat war er nicht an dee kasse. Sie fragt sich ob es der detektiv war und er sie beobachtet hat. Und vielleicht hat er von der Verkäuferin die daten von ihr aufgeschrieben die sie ja wegen dem Umtausch abgegeben hatte. Und sie fragt sich jetzt wo er plötzlich aber war und vll. Ist er zu dieser Stange gegangen danach um nach beweisen zu suchen oder so? Also in der einen Hose steckte ja dieses piepsding und das wäre ein beweis. Aber hätte der detektiv bei verdacht sie nicht sofort angehalten? Was ist wenn er der polizei die daten gibt aber sie dann merken dass es die falsche Person ist. Würden die eine kameraüberführung machen? Ich finds komisch dass er sie nicht an der Tür angehalten hat.... oder dachte er "ach ihre Daten stehen ja svhon auf dem kassenbeleg vom Umtausch"? Oder war er noch auf der suche navh nem Beweis und es war zu spät weil sie dann weg war? Habe zwar leider svhonmal geklaut aber konnte ihr nicht großartig helfen..... was denkt ihr?

Betrug, Polizei, Gesetz, Detektiv, Diebstahl, Geschäft, Strafanzeige, Verkauf, Strafantrag
Was passiert nach einer Strafanzeige wegen Betruges/Heiratsschwindler?

Hallo ihr Lieben Ich habe eine Frage zum Thema Strafrecht. Folgendes ist letztes Jahr passiert .... ich bin einem Betrüger/Heiratschwindler auf den Leim gegangen , und er hst mich um ca 2400 Euro betrogen. Anzeige bei der Polizei wurde daraufhin im Juli 2015 gemacht. Leider ist dieser Mensch ein bekannter Betrüger und hat aktuell 46 Strafanzeigen am Hals. Im August wurde er für 5 monate inhaftiert , da er gegen eine Bewährung verstossen hatte . Im Februar 2016 schrieb ich ihn erneut an, was mit der Rückzahlung wäre,da er mir davor eine annerkennung seiner schuld plus ratenzahlung unterschrieben hatte . Dann ging er leider ins Gefängnis. Im februar zeigte er sich gestandig und überweiste drei monare lang 150 euro . Dann versprach er , die Restsumme bis 31.8. komplett zu bezahlen. Geld kam keins, dafür schreibt er mir , er hätte ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen und die Daten waren angeblich alle falsch. Das Schreiben will er auf biegen und brechen nicht zeigen, sondern versucht mich einzuschüchtern indem er mir erzählt, er hätte einen Termin mit dem Richter und dem Staatsanwalt gehabt . Zum Gespräch ! Ist ja ganz was neues, das Täter jetzt Vorgespräche haben und ich als das Opfer noch nicht mal Bescheid bekomme. Kann mir hierzu vielleicht einer was erzählen, wie sowas weitergeht nach so einer Anzeige und ob ich mir das gefallen lassen muss? Er droht mir jetzt damit, das ich Post vom Gericht und der Staatsanwaltschaft bekomme, da ich ihm mit Anwalt und einer erneuten Anzeige gedroht habe

Betrug, Strafanzeige
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

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Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

Vermieter, Drohung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Nötigung, Strafanzeige, Wohnungseigentum, hausgeld, Hausgeldabrechnung
Strafanzeige und Wohnungsverweisung mit 10 tägigem Rückkehrverbot zurücknehmen?

Wir waren auf einer Feier und es kam auf dem Heimweg zu einem verbalen Streit. Wir waren beide alkoholisiert. Beim Eintreten in die Wohnung bin ich heftig auf die Treppe gestürzt. Meinem Partner gelang es unter Kraftaufwand schließlich mich in die Wohnung zu bugsieren.(ich habe mich sehr gewehrt) In der Wohnung angekommen verspürte ich starke Schmerzen im Rücken beim Ausziehen und wollte ärztliche Hilfe. Mein Partner hat es als hysterisch abgetan.Daraufhin bin ich fast unbekleidet aus die Straße gelaufen und habe vom Handy die Feuerwehr gerufen. Diese traf wohl kurz später ein die Polizei war auch direkt da. Im Krankenhaus wurde eine starke Rippenprellung sowie Abschürfungen an den Knien festgestellt.Mein Partner wurde von der Polizei der Wohnung verwiesen und erhielt ein 10tägiges Rückkehrverbot. Nach einem Tag durfte ich das Krankenhaus verlassen. Ich habe viel über diesen Vorfall nachgedacht und bin mittlerweile der Überzeugung dass mein Partner mir wirklich nur helfen wollte und mich nicht geschupst hat.(steht in der Dokumentation die ich heute erhalten habe)Ich bin früher Opfer häuslicher Gewalt gewesen und als mein Partner mich in die Wohnung geschleift hat (sehr peinlich) habe ich seine Griffe als Tätlichkeit empfunden!!Im Krankenhaus habe ich der Sozialberatung direkt gesagt dass mein Partner mich nicht geschlagen oder geschubst hat. Ich habe auch heute bei der Polizei angerufen und gebeten das Rückkehrverbot aufzuheben da ich in meinem alkoholisierten Zustand wohl Wahrnehmungsstörungen hatte...(bedingt durch die früheren Erfahrungen)Leider konnte ich den zuständigen Sachbearbeiter heute nicht mehr erreichen. Was kann ich sonst noch tun? Persönlich zur zu meinem Sachbearbeiter bei der Polizei gehen? Ich habe nicht meinen Partner zu Unrecht beschuldigt in meinem Kontrollverlust!! Mir ist die ganze Sache überaus unangenehm weil ich durch meine falsche Wahrnehmung meinen Partner in ein falsches Licht gestellt habe und das hat er nicht verdient!! Wir hatten beide getrunken und ich habe die Kontrolle verloren

In der Dokumentation steht übrigens auch dass wir vorher nie körperliche Auseinandersetzungen hatte und es sei davon auszugehen dass man sich nach Ausnüchterung wieder versöhnt!! Ich hatte 1,4 und mein Partner 0,7 Promille

Strafanzeige
Lohnt es sich eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung und Bedrohung auf Facebook zu stellen?

Hallo Liebe GuteFrage Community,

hatte gerade einen langen Text verfasst, leider hat das irgendwie zu lange gedauert mit dem Laden. Von daher die abgekürzte Version.

Ich habe gestern eine Nachricht auf Facebook bekommen, in der ich beleidigt und bedroht worden bin. Der Wortlaut im Text war ungefähr so:" Rede nie wieder über mich sonst verprügel ich dich, wenn ich dich in der Stadt sehe und deine Jehova Familie kann dich dann im Krankenhaus besuchen und pass auf wie du über Freunde von mir redest. Du Hre. Deine Mutter hat gelbe Zähne" etc. . Auf einer Skala von 1 - 10 war Hre die "schlimmste" Beleidigung in der Nachricht.

Die Nachricht stammt von einem Fakeaccount (jedoch muss dich Person mich persönlich kennnen. Da noch andere Dinge drin standen, die nur Leute wissen können, die mich und meine Family zumindest mal gesehen habe. ABER ich habe keine Vermutung). Der Fakeaccount ist mittlerweile gesperrt.

Nun zu meinen zwei Fragen: Lohnt es sich eine Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen Beleidigung und Bedrohung zu stellen?

Bzw. Weiß jemand wie schnell die Polizei/Staatsanwaltschaft/Facebook da arbeiten. Weil IP Adressen bleiben ja nicht für immer gespeichert. Bei NetCologne z.B kann die IP Adresse nur 4 Tage einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden (und allgemein sind es 7 Tage, danach wird es gelöscht).

Ich denke mal das mein Fall nicht so hochangesehen werden wurde und deswegen das "QuickFreeze" Gesetz, nicht benutzt wird, sprich, alles geht dann den normalen langsamen bürokratischen Weg: Anzeige, Staatsanwaltschaft, Gerichtsbeschluss zur herausgabe der IP, Anfrage bei Facebook, Anfrage beim Provider und da ist es wahrscheinlich schon zu spät oder? Und selbst wenn jeder Schritt nur einen Tag dauert, weiß man nicht wie lange Facebook braucht um die IP rauszugeben.

Hat vllt. jemand wirklich Ahnung oder arbeitet bei einer der Institutionen so das er mir über die Bearbeitunsgdauer was sagen kann? Oder vllt. hatte jmd. schon eine ähnliche Situation und kann mir den Ausgang nennen?

Danke

LG

BuzzFeed

Facebook, IP, Adresse, Strafanzeige, Fakeprofil
Ist es möglich, eine Strafanzeige in einem anderen Bundesland zu stellen

Ich werde jetzt demnächst wegen Montur weit entfernt von meinem jetzigen Wohnort in einem anderen Bundesland arbeiten. Jetzt habe ich das Problem, daß ich ab Mitte nächsten Monats eine Strafanzeige gegen eine Person stellen möchte.

Ich werde längere Zeit in der Stadt, wo mein neuer Arbeitseinsatz ist, bleiben, weil mir dort vom Arbeitgeber eine Dienstunterkunft gestellt wird.

Kann ich von dort aus an die dortige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafanzeige stellen? Gegen die Person, die sich noch an meinem jetzigen Wohnort befindet? Oder ist das unzulässig?

Bitte ratet mir nicht bloß: "Zeigen Sie den Mann doch einfach an ihrem Wohnort an!" Die Person, die ich anzeigen möchte, hat Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt begangen. Und mein Wohnort selbst würde das bearbeiten: Ich warte jetzt noch auf eine Reaktion auf meine Strafanzeigen vom Juli 2013, die ich zum Einen wegen Prozessbetrug, und zum anderen gegen den Polizisten, der eine zwanzigseitige Akte diesbezüglich einfach unterschlagen hatte, anstatt sie der Staatsanwaltschaft auszuhändigen eingereicht hatte: Die Staatsanwaltschaft schaltet sich einfach stur, sie MÖCHTE solche Fälle nicht bearbeiten, und legt daher solche Sachen trotz schriftlicher Beweise etc. einfach in eine Warteschleife.

Wie gesagt: Wenn ich mich längere Zeit, also wenigstens mehrere Wochen am Stück, in einem anderen Bundesland als meinem Wohnort aufhalte, zum Beispiel aus Berufsgründen, kann ich Strafanzeigen oder Klagen dann auch bei den dörtigen Behörden stellen? Oder müsste ich das wirklich an meinem Wohnort tun, zumal dieser Wohnort sich als so korrupt erwiesen hatte?

Klage, Strafanzeige
Strafanzeige wegen Internetbetrugs trotz Rückerstattung

Hallo zusammen,

Folgendes: Ich musste über Kleinanzeigen einen Verkauf den ich gemacht habe im Wert von 250,00 Euro leider Rückgängig machen, da mein Mann die Ware parallel ebenfalls verkauft hat und der Käufer es sofort abgeholt hat. (Ich war zu dem Zeitpunkt nicht da ). Als ich dann die Ware fertig machen wollte zum versenden hat mein Mann mir erzählt er hatte es schon Verkauf. Also habe ich sofort am nächsten Tag der Käufer in der ich die Ware zugesagt hatte geschrieben und mich dafür entschuldigt. Da sie per paypal bezahlt hatte, sagte ich ihr sie soll den fall bitte melden. Oder ich sende ihr das Geld. Sie beleerte mich erstmal das es falsch war die Kette anderweitig zu verkaufen aber sagte ich soll ihr das Geld senden. Als ich dies machen wollte, sagte mir PayPal das ist nicht möglich da ich ein gewisses sendelimit habe. Also sagte ich der Dame sie soll den fall melden bzw kauferschutz beantragen. An der Hotline von PayPal sagte man mir ich soll dem ganzen einfach nicht widersprechen wenn ich es ja erstatten will und der Rest klärt PayPal. Nun bekam ich eine Email von der Dame die sagt sie will Strafanzeige wegen internetbetrugs erstellen. Was ich nun nicht verstehen kann da ich von vorne rein gesagt habe das ich es erstatten will aber nun wegen PayPal einfach dauert. Da diese den fall ja jetzt übernehmen. Im Schriftverkehr ist das auch immer zu lesen. Nie habe ich gesagt das ich es nicht tun will. Habe mich erneut darauf hin entschuldigt und auch gesagt das es nie Absicht war zu betrügen sonst hätte ich ja auch selber nie PayPal vorgeschlagen als zahlungsmethode. Ich bin jetzt sehr aufgewühlt und hoffe das die Dame es sich nochmal überlegt. Meine Frage daher, darf Sie das überhaupt anzeigen? Wenn ja, was dann? Bitte helft mir. Danke

PayPal, Strafanzeige
Brauche Hilfe wegen angeblichem Warenbetrug

Hallo, ich wurde vor kurzem von der Polizei angerufen und die teilten mir mit, dass ich angezeigt wurde wegen Warenbetrug. Jetzt soll ich morgen vorbei kommen und mich dazu äußern. Hab auch vor hinzugehen und eine Aussage zu machen, denn meines Wissens habe ich keinen Warenbetrug begangen.

Ich erklär mal kurz was war:

Also ich hab vor ein paar Monaten eine Handtasche über ebay verkauft. Warenwert 40€. In der Artikelbeschreibung stand neu-ohne Etikett. Was sie auch war (hatte sie damals geschenkt bekommen, sie war abgrundtief hässlich, also gar nicht mein Geschmack und deshalb neu und unbenutzt) Bevor ich sie eingestellt habe, war sie im Keller. Etwas eingestaubt, aber nicht verdreckt ö.ä. Ich habe in dem Zustand Fotos gemacht und die Auktion gestartet und eine Dame hat sie dann auch ersteigert und einen Tag später, dass Geld überwiesen. Dann hab ich die Tasche genommen, mit einem Lappen von bisschen Staub befreit und mit meinem Freund zusammen verpackt und verschickt.

So ca. 1-2 Tage nach dem die Dame die Tasche erhalten hat, bekam ich eine Nachricht, dass sie unzufrieden ist. Die Tasche hätte diverse Flecken und Gebrauchsspuren/Abnutzungen? Und sie möchte, dass ich sie wieder zurück nehme + Hin- und Rückversand. Da wir die Tasche aber ein paar Tage zuvor noch in den Händen hatten, wussten wir dass das nicht sein kann. Also hab ich auf ihre Nachricht nicht geantwortet, weil ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Sie hat dann einen Fall in ebay eröffnet. Die wollten, dass ich ihr die Kosten erstatte und ebay schreibt ihr dann, dass sie mir die Tasche zurücksenden soll, sobald sie ihr Geld erhalten hat. Auf diese Forderung bin ich natürlich auch nicht eingegangen.

Ich hörte dann auch nichts mehr von ihr... bis vor ein paar Tagen.

Jetzt zu meinen Fragen: - Wer liegt in der Beweislast? Muss ich beweisen, dass ich die Ware in einwandfreiem Zustand verschickt habe? Oder die Käuferin? - Sollte ich, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, eine Aussage bei der Polizei machen? Oder ist das eher abzuraten? - Wie geht es dann weiter, nach dem ich meine Aussage gemacht habe? - Ist es wahrscheinlich, dass sie damit durchkommt und ich eine Strafe erhalte oder eher, dass das Verfahren eingestellt wird? - Mit welcher Strafe ist zu rechnen? (Bin 25, nicht vorbestraft)

Ich habe wirklich niemanden vorsätzlich betrogen... Meine ganzen anderen ebay Bewertungen sind auch alle positiv. Hat das irgendeinen Einfluss?

Bitte um schnelle und hilfreiche Antworten. Viele Grüße memories

Betrug, Polizei, Anwalt, Gericht, Jura, Strafanzeige, Strafe, Warenbetrug, Beweispflicht
Wenn eine Anzeige wegen Betruges abgelehnt wird, wird diese nach Ablehnung vermerkt?

Ich habe über Ebay privat einen Drucker verkauft. In meiner Artikelbeschreibung habe ich hingewiesen, dass bis auf Schwarz die Toner ausgetauscht wurde. Der Käufer hat sofort einen Fall über Ebay eröffnet, weil der Drucker kaum noch Schwarz druckte. Der Artikel würde erheblich der Beschreibung abweichen! Er wollte darauf den Kaufbetrag von 55,00 Euro erstattet haben.

Ich habe den Käufer darauf nochmals hingewiesen, dass der Käufer den schwarzenToner austauschen solle. Obwohl ich keine Probleme mit den Drucker hatte, habe ich den Käufer eine Teilrückerstattung von 10,00 Euro angeboten. Diese wurden vom Käufer auch angenommen und nach Erstattung (automatisch vom Pay Pal-Konto = Bezahlung über Pay Pal) wurde danach der Fall automatisch geschlossen.

Einige Zeit später mailte mir wieder der Käufer, dass der Drucker jetzt das Schwarz richtig druckt, aber nun der unbeschreibbare Bereich Weiß bliebe, und fragte was er tun könne. Darauf gab ich den Käufer gutgemeinte Ratschläge. Dies hat aber scheinbar den Käufer nicht gefallen.

Nachdem ich einige Zeit nichts vom Käufer hörte, schrieb er mir ganz erbost und droht, dass er Ende dieser Woche zur Anwälting geht und eine Anzeige wegen Betruges bei der der Polizei machen möchte.

  1. Sollte ich eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei bekommen, sollte ich eine Anzeige machen oder verweigern?

  2. Was passiert genau nach so einer Anzeige?

  3. Wird die Anzeige in meinen polizeilichen Führungszeugnis, o.ä. vermerkt?

  4. Was passiert, wenn die Anzeige fallen gelassen wird? Bleibt dann die Anzeige in meiner Akte, o.ä. vermerkt?

  5. Ist es sinnvoll danach eine Anzeige wegen falscher Nachrede und Verleugnung zu machen?

  6. Wie würde eine solche Anzeige ablaufen?

  7. Nutzt mir eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleugnung überhaupt was?

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Anzeige wegen Betrugs, Onlinehändler zahlt Geld nicht zurück

Hallo zusammen, lohnt es sich, oder ist es überhaupt möglich in dem Fall Strafanzeige zu stellen?

Fall: meine Freundin möchte mir zum Geburtstag eine Uhr, von einem Onlineschmuckhändler .....24.de schenken, die Uhr ist auf der Internetseite mit einer Lieferzeit von 5 Tagen angegeben, bis zu meinem Geburtstag sind es noch fast 10 Tage. nach 5 Tagen erscheint die Uhr nicht, auf Nachfrage wird sie vertröstet und das noch weitere 3 Monate nach Geldeingang. Es wurde Wahre mit einer kurzen Lieferzeit angegeben, die der Händler überhaupt nicht besaß, also forderte meine Freundin die Stornierung mit Rückzahlung wegen nicht erbrachter Leistung. Der Händler stimmt zu, spricht die Stornierung aus und fügte an auf die Rückzahlung müsse eine Bearbeitungszeit von bis zu 22 Tagen beachtet werden. Nach Ablaufen der Frist, fragt meine Freundin nach, was mit der Rückzahlung ist, die Antwort der Firma war "es tut ihnen leid, die Buchhaltung kümmert sich drum es dauert maximal 4 Wochen. Es passierte wieder nichts und selbst drohen mit rechtlichen Schritten ließ die Zuständigen für weitere 5 Monate nicht reagieren. Jetzt habe ich den Kontakt nochmal aufgenommen, mit der Aussage eine Strafanzeige zu stellen und sämtliche Beschwerde Foren von der Vorgehensweise dieser Firma zu unterrichten . Ich habe eine Frist von ca. 7 Tagen gesetzt. Der Antwort besagte, es wird der Buchhaltung mit absoluter priorität gemeldet, das Geld ist zu ablauf der Frist überwiesen. Doch es kam nicht und es kam auch ertmal keine Mail die es klären würde.

Kann man in dem Fall Strafanzeige wegen Betrugs stellen? Oder gibt es einen noch besseren Weg?

Recht, Online-betrug, Strafanzeige
Ebay - Betrug - Keine Ware erhalten - Strafanzeige bei Polizei gestellt - Eure Erfahrungen

Hallo gutefrage Community,

Ich habe vor ca.4 Wochen bei Ebay ein Smartphone für 350€ ersteigert ! Der Verkäufer hat mir bis Heute weder die Ware zugeschickt noch auf meine E-Mails geantwortet ! Ware mit DHL Paket (versichert) ersteigert, Verkäufer hatte 1 Positive Bewertung !

Ein Fall bei Ebay wegen nicht Erhalten der Ware habe ich eröffnet, dieser wurde jetzt von Ebay geschlossen (10 Tage) ! Da der Artikel nicht per PayPal bezahlt wurde (Verkäufer hat es nicht angeboten) , habe ich kein Anrecht auf Käuferschutz ! Wie heißt es so schön bei der Ebay Werbung (sicher etc.) na toll ... Ich kann einige Leute verstehen die kein PayPal anbieten, es fallen gebühren für PayPal an + Ebay Gebühren, kommt auf die Summe an dann sind das schon ganz schön hohe gebühren die man als Verkäufer bezahlen muss !

Naja kommen wir zurück zum Thema :

Die Adresse vom Verkäufer habe ich ausgedruckt und der Polizei ausgehändigt + sämtliche unterlagen die die Polizei benötigte !

Laut Polizei stehen die Chancen das ich mein Geld zurück bekomme gut, keine Ahnung warum er mir das gesagt hat, vielleicht um mich zu beruhigen :) !

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen !?

Und bitte Leute verschont mich damit : selber schuld Verkäufer hatte nur 1 Bewertung, Pech nicht mit PayPal bezahlt etc. , danke !

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