Hund hat gebissen,bis wann kann ich die erstattete Strafanzeige zurück ziehen?

9 Antworten

du hast es seiner Haftpflichtversicherung geschickt damit diese für die Schäden aufkommt. Was hat die Polizei damit zu tun? In Deutschland kann man keine Anzeige zurückziehen. Das geht nur im Film wenn dort ein Formular zerrissen wird und die Anzeige sich erledigt hat.


samba14 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 13:10

Ja,seine Versicherung hat sich bei mir durch Formulare gemeldet,und die Strafanzeige wurde gegen den Hundehalter erstattet um genau sowas in Zukunft zu vermeiden. Nun weiß ich nicht weiter.

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am besten nimmst du dir einen anwalt. es steht dir auch ein schmerzensgeld zu und die gegnerische versicherung muß bei eindeutiger schuldlage die kosten übernehmen. dukannst dich aber auch bei der polizei erkundigen ob du eine strafanzeige zurück ziehen kannst,

Eine Strafanzeige kannst Du nicht zurückziehen.

Ganz unabhängig davon: Wenn ein Hund einen Menschen beißt finde ich es ausgesprochen sinnvoll, dass die Behörden ein Auge auf Hund, Halter und Haltungsbedingungen werfen. Sofern der Halter sich nichts vorzuwerfen hat, muss er sich auch nicht vor den Konsequenzen der Anzeige fürchten. Wenn von dem Hund eine Gefahr ausgeht oder er in den falschen Händen ist, ist es im Sinne aller anderen, die Kontakt zu ihm haben, wenn gehandelt wird.

Ich würde mich auf gar keinen Fall von dem Halter unter Druck setzen lassen!

In Deutschland kann man eine Anzeige gar nicht zurückziehen.

Wenn Sie einmal läuft dann entscheiden die Instanzen. 

Letztlich werden alle Behörden, die bis zur Anklage am Strafverfahren beteiligt sind, grundsätzlich (grds.) für die Staatsanwaltschaft tätig. Und diese “hat” nun nach § 160 Absatz (Abs.) 1 StPO den Sachverhalt zu erforschen, um entscheiden zu können, ob öffentliche Klage (also die Anklage) erhoben werden soll.

Hier ist zunächst der Wille des Anzeigenden oder auch des Verletzten egal. Die Behörde muss von sich aus tätig werden und bleiben.

Ich nehme an das Du mit Deiner Bisswunde beim Arzt warst, um sie behandeln zu lassen. Dieser war bereits verpflichtet gewesen, den Vorfall zu melden, da Bissverletzungen meldepflichtig sind..also wäre dieser Fall bei den Behörden unabhängig von Deiner Anzeige, bereits registriert..

Diese Hund war vermutlich bereits einmal auffällig, da sein Besitzer Dich bittet, die Anzeige zurückzuziehen.. Beim 1. Mal passiert nämlich noch nicht viel.

Ich würde diese Anzeige nicht zurückziehen. Meiner Meinung nach gehören Hund und Besitzer unter Kontrolle......bevor noch mehr passiert.