Ich bin in einem Fall der Geschädigte.Die Polizei hat nur einen Teil meines Strafantrages aufgenommen und das an die Kriminakpolizei gesendte, Der zuständige Kripobeamte hat bei der Strafsache, u.a. Körperverletzung und Freiheitsberaubung, den Beschuldigten die Möglichkeit gegeben sich zur Strafsache zu äussern. Ich, die Geschädigte, wurde nicht von der Kripo vernommen.Die Kripo hat die Akte schon zur Staatsanwaltschaft geschickt. Diese Tatsache habe ich erst durch Nachfragen erfahren. Was jetzt von der Staatsanwaltschaft unternommen wurde weiß ich nicht. Die Strafanzeige wurde von mir am 27.02.2013 bei der am Wohnort zuständigen Polizei gestellt. Da ich Grundsicherung erhalte, wegen Schwerbehinderung, kann ich mir keinen Anwalt leisten. Meine Frage ist, kann ich neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten ihn auch Stafrechtlich vorgehen. Zivilrechtlich ist aus o.g. Gründen nicht möglich. Ist der Kripobeamte verpflichtet den Geschädigten,mich,zu vernehmen?
Vernehmung des Geschädigten
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