Ich werde jetzt demnächst wegen Montur weit entfernt von meinem jetzigen Wohnort in einem anderen Bundesland arbeiten. Jetzt habe ich das Problem, daß ich ab Mitte nächsten Monats eine Strafanzeige gegen eine Person stellen möchte.

Ich werde längere Zeit in der Stadt, wo mein neuer Arbeitseinsatz ist, bleiben, weil mir dort vom Arbeitgeber eine Dienstunterkunft gestellt wird.

Kann ich von dort aus an die dortige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafanzeige stellen? Gegen die Person, die sich noch an meinem jetzigen Wohnort befindet? Oder ist das unzulässig?

Bitte ratet mir nicht bloß: "Zeigen Sie den Mann doch einfach an ihrem Wohnort an!" Die Person, die ich anzeigen möchte, hat Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt begangen. Und mein Wohnort selbst würde das bearbeiten: Ich warte jetzt noch auf eine Reaktion auf meine Strafanzeigen vom Juli 2013, die ich zum Einen wegen Prozessbetrug, und zum anderen gegen den Polizisten, der eine zwanzigseitige Akte diesbezüglich einfach unterschlagen hatte, anstatt sie der Staatsanwaltschaft auszuhändigen eingereicht hatte: Die Staatsanwaltschaft schaltet sich einfach stur, sie MÖCHTE solche Fälle nicht bearbeiten, und legt daher solche Sachen trotz schriftlicher Beweise etc. einfach in eine Warteschleife.

Wie gesagt: Wenn ich mich längere Zeit, also wenigstens mehrere Wochen am Stück, in einem anderen Bundesland als meinem Wohnort aufhalte, zum Beispiel aus Berufsgründen, kann ich Strafanzeigen oder Klagen dann auch bei den dörtigen Behörden stellen? Oder müsste ich das wirklich an meinem Wohnort tun, zumal dieser Wohnort sich als so korrupt erwiesen hatte?