Wenn ich jemanden Anzeige, erfährt derjenige meine Adresse?

6 Antworten

Deine Personalien werden von der Polizei nicht weitergegeben, das nutzt Dir aber nichts.

Wenn er selbst, oder über einen Anwalt Akteneinsicht bekommt erfährt es. Selbst wenn er das nicht tut und der Staatsanwalt erhebt Anklage, steht Deine Anschrift in der Anklageschrift wenn Du als Zeuge geladen wirst.

Allerspätestens bei der Hauptverhandlung erfährt er es, Du mußt nämlich das bestätigen was der Richter Dir am Anfang vorliest.

Daß Deine Daten nicht bekannt werden ist so gut wie unmöglich, denn diese Transparenz gehört einfach zu einem rechtsstaatlichen Verfahren. Ausnahmen davon sind nur in eng begrenzten Fällen (Organisierte Kriminalität, Internationaler Terrorismus etc.) möglich.


Marco13145  20.07.2024, 10:27

Ist schlichtweg falsch, nur die Behörden erhalten Zugriff auf Adresse etc. Keinesfalls bekommt der Ersteller der anzeige oder der Rechtsanwalt Auskunft.

Artus01  20.07.2024, 15:41
@Marco13145

Du schreibst schlicht Unsinn!

Zunächst mal bekommt er über AkteneinsichT, die er übrigens auch selbst beantragen kann und die ihm nach § 147 StPO nicht verwehrt werden kann.

Die nächste Möglichkeit ist die Anklageschrift. Auch wenn dort nur Name und Wohnort aufgeführt sind, so reicht das bei einer Anfrage am Einwohnermeldeamt aus, sofern für die Person kein Sperrvermerk vorliegt. Das gibt es aber nur selten, z. B. bei vorliegen von § 68 StPO. Lediglich für z. B. Polizeibeamte steht in der Anklageschrift: Zu laden über den Polizeipräsidenten der Stadt XXXXX.

Ganz sicher erfährt er aber alles nötige zu Beginn der Hauptverhandlung wenn die entsprechede Person die erste Aussage macht. Er muss nämlich zu Person aussagen und es werden dabei zunächst die persönlichen Daten abgefragt.

Marco13145  21.07.2024, 15:04
@Artus01

Hör auf mit deiner hobbyjutisterei. Bei einer Akteneinsicht steht keine Adresse etc. Drinnen, sondern nur der ermuttlungsstand. Eine Anklageschrift kann er selber nicht machen, nur das Gericht.

Artus01  21.07.2024, 16:01
@Marco13145
Hör auf mit deiner hobbyjutisterei.

Das solltest Du besser tun.

Bei einer Akteneinsicht steht keine Adresse etc. Drinnen, sondern nur der ermuttlungsstand.

Nein, der verteidiger erhält die Komplette Ermittlungsakte von der STA übersandt, vor allem dann wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Beschuldigte selbst kann die Akte nur einsehen. alledings macht sich kein Staatsanwalt die Mühe diese vorher auseinanderzufleddern, was ohnehin rechtlich zweifelhaft wäre.

Eine Anklageschrift kann er selber nicht machen, nur das Gericht.

Das ist ebenfalls falsch, kein Gericht klagt an, das ist allein Sache des Staatsanwalts (§ 152, Abs. 1 nebst §170,Abs. 1, StPO). In unserem Rechtssysthem urteilt ein Gericht nur, es prüft lediglich vorher ob es die Anklage zulässt. Und selbstverständlich erhält der Angeklagte davon eine Kopie, das steht ihm zu.

Dazu bleibt dann immer am Ende noch die Hauptverhandlung.

Mach Dich einfach mal schlau wie Strafprozesse in Deutschlad abzulaufen haben und verbreite hier nicht Dein Halbwissen.

Marco13145  21.07.2024, 23:35
@Artus01

Ich denke, dass ich als Jura Student mehr weiss als su jemals wissen wirst. Gerne kannst du es in der Realität ausprobieren, du wirst sehen, dass du keine Daten bekommen wirst und nein, Rechtsanwälte bekommen diese auch nicht.

Marco13145  21.07.2024, 23:40
@Artus01

P.S da ich mich schon als Student in dem jeweiligen Bereich geortet habe, und da diese Art von Lüge ggf. Ebenfalls Konsequenzen haben kann (da ich nicht lüge gibts keine), kannst mich gerne anzeigen, ich will sehen was du bekommst^^

Marco13145  22.07.2024, 00:06
@Artus01

Nachtrag: Hab die Frage falsch interpretiert, ja der anzeigenersteller kann unter Umständen auftauchen, auch seine Adresse etc. Jedoch bekommt der Betroffene diese nicht.

Z.b Person A fügt Person B eine kieferruptur zu, Person B bekommt keine Daten von Person A, Person A kann aber sehen, dass Person B geklagt hat.

Artus01  22.07.2024, 15:59
@Marco13145

Tja mein Bester. Das du nun mit solchem Geschreibsel kommst wundert mich nicht weiter, denn ich habe mir gestern die Mühe gemacht mal Dein Profil anzusehen, viel sinnvolles ist da nicht zu entdecken.

Weiterhin viel Spass an der "You-Tube-University".

Marco13145  22.07.2024, 20:02
@Artus01

Dann hau mal raus, was nicht sinnvoll wäre. Bin gespannt.

Artus01  22.07.2024, 20:07
@Marco13145

Die Sache ist für mich komplett erledigt. Was du alles verzapft hast kann hier jeder selbst nachlesen.

Einen schönen Tag noch.

Marco13145  22.07.2024, 22:31
@Artus01

Ich hab selbst gesagt, dass ich mich verlesen hatte und jetzt? Passiert mir im Jura Studium des öfteren, hat nichts großartiges zu bedeuten.

Artus01  23.07.2024, 14:28
@Marco13145

Du magst dich verlesen haben, deine Äusserung in dem Kommentar ist allerdings ebenfalls nicht richtig.

Wie es richtig ist habe ich dir mit den Hinweisen auf einschlägigen §§ zu erklären. Du bist jedoch nicht darauf eingegengen und hast lediglich von "Juristen" gesprochen und von einem Jurastudium das ich dir nicht abnehme.

Und nun reicht es mir endgültig !

Marco13145  06.08.2024, 20:16
@Artus01

Du musst mir keinesfalls ein Jura Studium abnehmen, was du mir annimmst ist komplett irrelevant. Nur Fakten zählen. Und nein, der Paragraoh alleine ist nicht immer gültig. Es gibt zahlreiche andere Paragraphen die dazu führen, dass persönliche Daten nicht weiter gereicht werden.

Ich will nur vermeiden, dass wenn ich jetzt eine Anzeige stelle und er den Brief bekommt das da drin steht "Sie wurden von XYZ Wohnhaft in....." angezeigt. Kein Bock das der mir dann die Hütte zerlegt.Also er kann ja gerne wissen das ICH es bin (Also Namentlich OK) Aber ich weiß das er meine Adresse nicht kennt und das soll auch so bleiben. Darum geht es mir.

Ich mache mir die Hoffnung das er
eingeschüchtert wird wenn ich wirklich zur Polizei gehe und es ernst meine. Ich
hoffe das genügt, dass er mich dann in Ruhe lässtt. Vielleicht geht es nichtmals
bis vor Gericht.


Jetzt wird es lustig .

Erstmal geht das auch anonym, kein Problem nur da ist es eine Frage der Beweislast ,

Du musst dann so viele stichhaltige Beweise haben , ohne dich als Zeugen damit etwas ermittelt wird.

Dann kommt es darauf an , welcher Sachverhalt , Straftat ...

Möglich ist es , meist nicht wirkungsvoll 

Ja, denn wenn es vor Gericht kommt, musst du deine Personalien angeben. Sprich Name, Geburtsdatum, Wohnort, Schüler/Job, ...

In der Phase, in der die Polizei anfängt Ermittlungen anzustellen, werden dem Verdächtigen keine Personalien von der anzeigenden Person / dem Zeugen mitgeteilt.

Erst in einem Gerichtsverfahren muss man als Zeuge seine Personalien öffentlich bekanntgeben. In aller Regel bekommt der Angeklagte auch die Zeugen zu sehen und hört ihre Personalien mit. Auch der Anwalt des Angeklagten hat Akteneinsicht.

Über die Rolle von Zeugen kannst du dich näher informieren unter:

https://www.justiz.sachsen.de/lgdd/content/568.htm

Hier steht u.a.:

"Besteht Anlass zur Besorgnis, dass durch die Angabe der  Adresse Sie
oder eine andere Person (z.B. ein Familienangehöriger) gefährdet werden
könnten, so kann Ihre Adresse geheim gehalten werden; dies sollten Sie
rechtzeitig den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht mitteilen."

In ganz gravierenden Fällen kann man auch in ein Zeugenschutzprogramm kommen und eine neue Identität bekommen.

Ich finde, es ist ein Gebot der Fairness, dass ein Bürger nicht einfach anonym angeschuldigt, angeklagt und verurteilt werden kann, ohne je zu wissen, von welcher Seite die Behauptungen und Anschuldigungen kommen.

Durch eine Zeugenaussage vor Gericht kann man das Leben eines anderen Menschen zerstören. Daher sollte man sich gut überlegen, nach bestem Wissen und Gewissen nur die Wahrheit und die ganze Wahrheit zu sagen und zu seinem Wort zu stehen.


BBC888 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 07:54

Ich will nur vermeiden, dass wenn ich jetzt eine
Anzeige stelle und er den Brief bekommt das da drin steht "Sie wurden von
XYZ Wohnhaft in....." angezeigt. Kein Bock das der mir dann die Hütte
zerlegt. Also er kann ja gerne wissen das ICH es bin (Also Namentlich OK) Aber
ich weiß das er meine Adresse nicht kennt und das soll auch so bleiben. Darum
geht es mir.

Ich mache mir die Hoffnung das er eingeschüchtert wird wenn ich wirklich zur Polizei gehe und es ernst meine. Ich hoffe das genügt, dass er mich dann in Ruhe lässt. Vielleicht geht es nichtmals bis vor Gericht.

Paguangare  12.07.2017, 08:05
@BBC888

Wenn es um eine Tat geht, die der Täter gegen dich verübt hat, dann wird er doch schon wissen, worum und um wen es geht.