Wenn ich jemanden Anzeige, erfährt derjenige meine Adresse?
6 Antworten
Man kann bei einer Anzeige anonym bleiben. Ich persönlich halte von diesem anonymen Denunziantentum nichts. Wenn ich jemanden anschwärze, dann stehe ich dazu oder lasse es. Alles andere wäre feige in meinen Augen. Aber das ist lediglich meine persönliche Überzeugung.
Wenn ich angeschwärzt werde, möchte ich gerne wissen, gegen wen ich mich zu verteidigen habe.
Deine Personalien werden von der Polizei nicht weitergegeben, das nutzt Dir aber nichts.
Wenn er selbst, oder über einen Anwalt Akteneinsicht bekommt erfährt es. Selbst wenn er das nicht tut und der Staatsanwalt erhebt Anklage, steht Deine Anschrift in der Anklageschrift wenn Du als Zeuge geladen wirst.
Allerspätestens bei der Hauptverhandlung erfährt er es, Du mußt nämlich das bestätigen was der Richter Dir am Anfang vorliest.
Daß Deine Daten nicht bekannt werden ist so gut wie unmöglich, denn diese Transparenz gehört einfach zu einem rechtsstaatlichen Verfahren. Ausnahmen davon sind nur in eng begrenzten Fällen (Organisierte Kriminalität, Internationaler Terrorismus etc.) möglich.
Du schreibst schlicht Unsinn!
Zunächst mal bekommt er über AkteneinsichT, die er übrigens auch selbst beantragen kann und die ihm nach § 147 StPO nicht verwehrt werden kann.
Die nächste Möglichkeit ist die Anklageschrift. Auch wenn dort nur Name und Wohnort aufgeführt sind, so reicht das bei einer Anfrage am Einwohnermeldeamt aus, sofern für die Person kein Sperrvermerk vorliegt. Das gibt es aber nur selten, z. B. bei vorliegen von § 68 StPO. Lediglich für z. B. Polizeibeamte steht in der Anklageschrift: Zu laden über den Polizeipräsidenten der Stadt XXXXX.
Ganz sicher erfährt er aber alles nötige zu Beginn der Hauptverhandlung wenn die entsprechede Person die erste Aussage macht. Er muss nämlich zu Person aussagen und es werden dabei zunächst die persönlichen Daten abgefragt.
Hör auf mit deiner hobbyjutisterei. Bei einer Akteneinsicht steht keine Adresse etc. Drinnen, sondern nur der ermuttlungsstand. Eine Anklageschrift kann er selber nicht machen, nur das Gericht.
Hör auf mit deiner hobbyjutisterei.
Das solltest Du besser tun.
Bei einer Akteneinsicht steht keine Adresse etc. Drinnen, sondern nur der ermuttlungsstand.
Nein, der verteidiger erhält die Komplette Ermittlungsakte von der STA übersandt, vor allem dann wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Beschuldigte selbst kann die Akte nur einsehen. alledings macht sich kein Staatsanwalt die Mühe diese vorher auseinanderzufleddern, was ohnehin rechtlich zweifelhaft wäre.
Eine Anklageschrift kann er selber nicht machen, nur das Gericht.
Das ist ebenfalls falsch, kein Gericht klagt an, das ist allein Sache des Staatsanwalts (§ 152, Abs. 1 nebst §170,Abs. 1, StPO). In unserem Rechtssysthem urteilt ein Gericht nur, es prüft lediglich vorher ob es die Anklage zulässt. Und selbstverständlich erhält der Angeklagte davon eine Kopie, das steht ihm zu.
Dazu bleibt dann immer am Ende noch die Hauptverhandlung.
Mach Dich einfach mal schlau wie Strafprozesse in Deutschlad abzulaufen haben und verbreite hier nicht Dein Halbwissen.
Ich denke, dass ich als Jura Student mehr weiss als su jemals wissen wirst. Gerne kannst du es in der Realität ausprobieren, du wirst sehen, dass du keine Daten bekommen wirst und nein, Rechtsanwälte bekommen diese auch nicht.
P.S da ich mich schon als Student in dem jeweiligen Bereich geortet habe, und da diese Art von Lüge ggf. Ebenfalls Konsequenzen haben kann (da ich nicht lüge gibts keine), kannst mich gerne anzeigen, ich will sehen was du bekommst^^
Nachtrag: Hab die Frage falsch interpretiert, ja der anzeigenersteller kann unter Umständen auftauchen, auch seine Adresse etc. Jedoch bekommt der Betroffene diese nicht.
Z.b Person A fügt Person B eine kieferruptur zu, Person B bekommt keine Daten von Person A, Person A kann aber sehen, dass Person B geklagt hat.
Tja mein Bester. Das du nun mit solchem Geschreibsel kommst wundert mich nicht weiter, denn ich habe mir gestern die Mühe gemacht mal Dein Profil anzusehen, viel sinnvolles ist da nicht zu entdecken.
Weiterhin viel Spass an der "You-Tube-University".
Die Sache ist für mich komplett erledigt. Was du alles verzapft hast kann hier jeder selbst nachlesen.
Einen schönen Tag noch.
Ich hab selbst gesagt, dass ich mich verlesen hatte und jetzt? Passiert mir im Jura Studium des öfteren, hat nichts großartiges zu bedeuten.
Du magst dich verlesen haben, deine Äusserung in dem Kommentar ist allerdings ebenfalls nicht richtig.
Wie es richtig ist habe ich dir mit den Hinweisen auf einschlägigen §§ zu erklären. Du bist jedoch nicht darauf eingegengen und hast lediglich von "Juristen" gesprochen und von einem Jurastudium das ich dir nicht abnehme.
Und nun reicht es mir endgültig !
Du musst mir keinesfalls ein Jura Studium abnehmen, was du mir annimmst ist komplett irrelevant. Nur Fakten zählen. Und nein, der Paragraoh alleine ist nicht immer gültig. Es gibt zahlreiche andere Paragraphen die dazu führen, dass persönliche Daten nicht weiter gereicht werden.
Verstehe ich das richtig: Der Geschädigte/ das Opfer (B) hat keinen Anspruch auf Informationen über den Täter (A), der Täter (A) aber hat Anspruch auf Informationen über das Opfer (B)?
Natürlich bekommt das Opfer auch Informationen zum Täter, das fängt schon bei den Vernehmungen an. Später auch bei der Gerichtsverhandlung zu der er ja in der Regel als Zeuge geladen wird. Sämtliche Informationen erhält er wenn er als Nebenkläger vor Gericht auftritt, dazu sollte er aber einen Anwalt konsultieren.
Aus Erfahrungen kann ich sagen: Sobald der Strafverteidiger, also der Rechtsanwalt des Beschuldigten Akteneinsicht beantragt, erhält dieser auch die uneingeschränkte Akte. Ebenfalls deine Daten, die du bei der Anzeige angegeben hast. Also auch deine Anschrift.
Der Beschuldigte hat das Recht auf eine Kopie dieser Akte. Entsprechend hat dieser dann auch Zugang auf deine Daten.
Erst wenn „was passiert“ oder vom Beschuldigten eine Gefahr ausgehen kann, kannst du eine einstweilige Verfügung beantragen und eben auch beantragen, dass dieser deine Daten nicht erhält. Vorher passiert da gar nichts. Traurig, aber wahr.
Selbst wenn du dann umziehst, bist du verpflichtet diese aktualisierten Daten ebenfalls preiszugeben. Auch das kommt in die Akte.
War auch das letzte Mal, dass ich eine Anzeige erstattet habe.
Ich will nur vermeiden, dass wenn ich jetzt eine Anzeige stelle und er den Brief bekommt das da drin steht "Sie wurden von XYZ Wohnhaft in....." angezeigt. Kein Bock das der mir dann die Hütte zerlegt.Also er kann ja gerne wissen das ICH es bin (Also Namentlich OK) Aber ich weiß das er meine Adresse nicht kennt und das soll auch so bleiben. Darum geht es mir.
Ich mache mir die Hoffnung das er
eingeschüchtert wird wenn ich wirklich zur Polizei gehe und es ernst meine. Ich
hoffe das genügt, dass er mich dann in Ruhe lässtt. Vielleicht geht es nichtmals
bis vor Gericht.
Ich habe hier gerade ebenfalls einen Betrug am Laufen und will nicht, daß der oder die Täter meine genauen Kontaktdaten bekommen, weil ich diese angezeigt habe. Das könnte irgendein krimineller Ring sein oder sowas und ich will nicht, daß die mir vor dem Haus auflauern und mich fertigmachen.
Gut zu wissen, daß die Täter die Adresse der Geschädigten einsehen können, sobald sie angezeigt werden. Das bedeutet für mich: keine Anzeige stellen - auch in Zukunft.
Und da wundern sich die Politiker und das Rechtssystem über steigende Kriminalitätsraten in Deutschland?
Es sollte umgekehrt sein, daß die Täter nichts über die Opfer erfahren, und die Opfer alles über die Täter - oder beide nichts übereinander.
Alles andere ist doch nicht nachvollziehbar und fahrlässig.
Also nichts zu tun ist so ziemlich das Schlechteste, was man machen kann. Es gibt Möglichkeiten, wie man als Zeuge geschützt werden kann. Am bekanntesten ist wohl die anonyme Anzeige. Die ist manchmal allerdings problematisch, da die Staatsanwaltschaft/Polizei womöglich keine Rückfragen stellen kann. Eine Alternative ist, dass man die Adresse geheim hält oder eine dritte Adresse (z. B. Anwalt) als Kontaktmöglichkeit angibt. Wichtig ist, dass man sich zunächst einfach mal an die Polizei wendet und nach Möglichkeiten erfragt, anstatt einfach nichts zu tun.
Es ist romantisiert und realitätsfern, seine eigene Sicherheit in die Hände fremder Menschen zu geben und zu glauben, das würde funktionieren.
In der Realität gibt's z.B. Menschen, die trotz Zeugenschutzprogramm gefunden und getötet werden, weil die Möglichkeiten des Schutzes eben begrenzt sind.
Oder Menschen, die trotz Adresssperre aufgrund z.B. wegen Geschlechtsangleichung oder Stalking, sämtliche Daten an die gesamte Verwandtschaft (viele fremde, unbekannte Menschen) namentlich mit allen Kontaktdaten benannt wurden. Das sind keine Einzelfälle. Es gibt immer jemanden im Amt, der seinen oder ihren Kopf größtenteils zum Frisieren benutzt, der/die politisch "anders gestellt" ist, der/die unachtsam ist oder der/die unwissend ist, dem/der das einfach egal ist und der/die einfach Feierabend/Pause machen möchte, der/die nicht darüber nachdenkt oder keine Ahnung hat, usw.
In Ämtern sitzen i.d.R. keine klügeren, weitsichtigeren oder sorgfältigeren Menschen als in anderen Berufen. Etwas anders anzunehmen wäre naiv.
Daher ist es legitim, sich selbst schützen zu wollen - lt Grundgesetz ist das "jedermans" /-frau Recht und das nicht ohne Grund.
Sicher ist das schlimm, Verbrechen nicht anzuzeigen. Möglicherweise ist das fahrlässig und gefährdet andere und sich selbst. Andererseits sind die Polizei, Rechtsanwälte, Richter, Ämter, etc. nicht fairer, achtsamer, rechenschaffener oder fähigere Menschen.
"Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe". Die Redewendung stimmt leider und ist mehr die Regel als eine Ausnahme.
Mach den Praxistest, wenn du das anders siehst. Sprich mit Betroffenen, setz dich in freie Verhandlungen ins Gericht, besuch Obdachlosenzentren, frag Menschen von der Tafel und Beziehende des Existenzminimums, Mitglieder des Mieterschutzbunds und des VdK, usw. Mach das eine Weile, dann wird klar, daß der Alltag nicht so geregelt läuft, wie er uns durch die Medien, durch ein unbetroffenes Umfeld und durch die Regierung weißgemacht wird.
Es ist nicht naiv, sondern die Realität. Es funktioniert nicht immer, ja. Denn absolute Sicherheit kann nicht immer garantiert werden. Es funktioniert aber häufig. Und die Lösung kann ja wohl kaum sein, aus Angst Unrecht gewähren zu lassen. Damit gibt man jenen, die Unrecht tun, nur weitere Waffen in die Hand.
Was haben Grundrechte bitte damit zu tun?
Zu Ihrem letzten Absatz kann ich guten Gewissens sagen, dass ich selbst genug Erfahrung mit Menschen hatte, die aus prekären Situationen stammen. Ich selbst nämlich auch. Und was ich sage ist eben Ausfluss meiner Erfahrung.
Jetzt wird es lustig .
Erstmal geht das auch anonym, kein Problem nur da ist es eine Frage der Beweislast ,
Du musst dann so viele stichhaltige Beweise haben , ohne dich als Zeugen damit etwas ermittelt wird.
Dann kommt es darauf an , welcher Sachverhalt , Straftat ...
Möglich ist es , meist nicht wirkungsvoll
Ja, denn wenn es vor Gericht kommt, musst du deine Personalien angeben. Sprich Name, Geburtsdatum, Wohnort, Schüler/Job, ...
Ist schlichtweg falsch, nur die Behörden erhalten Zugriff auf Adresse etc. Keinesfalls bekommt der Ersteller der anzeige oder der Rechtsanwalt Auskunft.