Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen von Bildmaterial sind Antragsdelikte, habe ich gelesen und müssen per Strafantrag vom Opfer gestellt werden, sonst wird die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln, sie weisen das Opfer nach dem Ermittlungsverfahren darauf hin ... Bei Nachstellung weiß ich, dass das kein Antragsdelikt ist und ohne Strafantrag von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden kann. Verstehe ich das alles so richtig. Ich habe ja die Vorladung von der Polizei bekommen, dass gegen mich als Beschuldigte ermittelt wird... mich würde jetzt halt interessieren, ob das Opfer halt gleichzeitig auch Strafantrag gestellt hat.
Woran kann ich an der Voladung erkennen, ob nur Strafanzeige gestellt ist?
Strafanzeige,
Strafantrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.