Wann Steinschlag melden von Haftpflicht > Teilkasko?

Letzte Woche Montag ist es nach 5 Jahren das 1. mal passiert.
KNALL .... Da war er... der 1. Steinschlag in der Windschutzscheibe. Ausgelöst durch einen Poln... Transporter. Also was mache ich, ich gehe zur Carglass und lasse mich beraten. 120 € wollen sie gerne dafür haben WEIL... ich nur Haftpflicht versichert war.
Wäre ich Teilkasko versichert, dann hätte die DEVK das übernommen.

So nebenbei: Carglass & die DEVK sind Partner - für die die es noch nicht wussten.

Am selben Tag habe ich dann bei meiner Versicherung angerufen um zu erfragen was mich den Teilkasko kosten würde. Aktuell zahlte ich 42 €, Teilkasko würde mich knapp 5 € mehr kosten. WOW dachte ich mir nur, habe jedenfalls auf Teilkasko umstellen lassen & die nette Dame meinte ab morgen wäre sie dann gültig. Also letzte Woche Freitag & die neuen Unterlagen kommen dann per Post.

Ab wann sollte man den Schaden aber nun melden?
Mein Stiefvater meinte es sollte schon einige Zeit vergehen ehe man dies der Versicherung meldet, vor allem nach so kurzer Umstellung des Schutzes.
Er rät mir bis November zu warten, FRÜHSTENS ende Oktober.

Wenn die Scheibe aber reißt, dann würde mich der Spaß keine 0 € mehr kosten sondern 150 € SB. Die Scheibe kostet ca. 6 bis 700 €.

Auf die Frage warum ich von Anfang an keine Teilkasko hatte... naja weil man mir damals sagte es würde ca. 10 € mehr kosten aber sich bei so einem alten Auto (BJ 2001) kaum lohnt. Man sieht es ja jetzt.

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Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg

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