Steinschlag mit Hertz mietwagen?
Ich hab ein Hertz Auto gemietet für einen Tag und habe einen Stein an die windschutzscheibe bekommen, nun ist da ein riss. Ich habe keine komplettversicherung oder irgendwas abgeschlossen. Wie teuer wird das? Muss ich das zahlen?
3 Antworten
Glasschäden fallen unter Teilkasko. Die dürfte der Wagen zwar haben, aber wenn du keinen Ausschluss der Selbstbeteiligung vereinbart hast, wirst du diese zahlen müssen. Und die SB kann durchaus höher sein als die Schadenssumme. Ein Austausch der Windschutzscheibe kostet je nach Ausstattung zwischen € 500.-- und über € 1.000.--
Nein, ein Steinschlag fällt nicht unter der Verantwortung des Mieters. Es ist ein unabwenbares Ereignis. Somit ist es irrelevant, ob das Auto Teilkasko hat oder nicht. Der Mieter muss nichts bezahlen. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil.
Das ist Falsch. Unvorhersehbare Schäden die noch dazu unverschuldet sind, dürfen nicht auf die Mieter eines Fahrzeuges umgelegt werden. Rechtssprechung dazu ergooglen.
Ich hatte den selben Fall. Zwei mal einen Steinschlag, da ich sehr oft Autos miete. Ich habe nie gezahlt. Direkt mit Anwalt gedroht und die Unternehmen haben mich nie verklagen wollen. Die haben ihre Forderungen direkt eingestellt. Der Mieter haftet niemals für Sachen die er nicht zu Verantworten hat. Das kann man auch nicht mit AGBs aushebeln, da es gegen BGB verstoßen würde und somit nichtig wäre. Ich habe das alles von meinem Anwalt erfahren und so durchgesetzt.
Wenn du den Schaden nicht verschuldet hast, und davon ist hier wohl auszugehen, dann musst du für den Glasbruchschaden auch nichts zu bezahlen. Sieh u.a. https://www.transparent-beraten.de/schadensfall-lexikon/mietwagen-scheibe-kaputt/#Wer-haftet-f%C3%BCr-kaputte-Mietwagenscheibe?, https://www.mietwagen-talk.de/forum/thread/151-glasbruch-oder-steinschlag-am-mietwagen/.
Das ist in der Regel von Voll- oder Teilkasko abgedeckt. Wenn Du bewusst beides nicht abgeschlossen hast, dann schau mal ob Deine eigene Kfz Versicherung auch Mietwagen abdeckt. Ansonsten wird der Vermieter sicherlich nicht bereit sein, auf dem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben.