Hallo liebe GuteFragen Userinnen und User,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage :

Im Januar diesen Jahres habe ich mit meinem Auto einen Steinschlag erlitten. Daraufhin habe ich es in die Werkstatt zu einem renommierten Scheibenreparaturdienst gebracht, die den Schaden mithilfe eines bestimmten Harzes reparieren konnten. Die Aufschlagsstelle war nach wie vor sichtbar, aber man versicherte mir, dass außer dem optischen Mangel keinerlei Gefahr mehr von diesem Steinschlag ausgehen würde. Gestern habe ich dann bemerkt, dass von der Steinschlagsstelle ein neuer Riss ca 5-6 cm ausgeht. Heute war ich wieder in der Werkstatt und man sagte mir, dass nun die Scheibe ausgetauscht werden müsste und mich das 150 Euro Selbstbeteiligung kosten soll.

Frage: Kann ich das Unternehmen dabei irgendwie in die Pflicht nehmen, da der Schaden wiedergekehrt ist, also offensichtlich nicht sauber gearbeitet wurde ? In den AGB stand, dass auf die erbrachten Leistungen " lebenslange " bzw. bis zum Verkauf des Autos eine Garantie besteht.

Vielen Dank für eure Informationen