Wann Steinschlag melden von Haftpflicht > Teilkasko?
Letzte Woche Montag ist es nach 5 Jahren das 1. mal passiert.
KNALL .... Da war er... der 1. Steinschlag in der Windschutzscheibe. Ausgelöst durch einen Poln... Transporter. Also was mache ich, ich gehe zur Carglass und lasse mich beraten. 120 € wollen sie gerne dafür haben WEIL... ich nur Haftpflicht versichert war.
Wäre ich Teilkasko versichert, dann hätte die DEVK das übernommen.
So nebenbei: Carglass & die DEVK sind Partner - für die die es noch nicht wussten.
Am selben Tag habe ich dann bei meiner Versicherung angerufen um zu erfragen was mich den Teilkasko kosten würde. Aktuell zahlte ich 42 €, Teilkasko würde mich knapp 5 € mehr kosten. WOW dachte ich mir nur, habe jedenfalls auf Teilkasko umstellen lassen & die nette Dame meinte ab morgen wäre sie dann gültig. Also letzte Woche Freitag & die neuen Unterlagen kommen dann per Post.
Ab wann sollte man den Schaden aber nun melden?
Mein Stiefvater meinte es sollte schon einige Zeit vergehen ehe man dies der Versicherung meldet, vor allem nach so kurzer Umstellung des Schutzes.
Er rät mir bis November zu warten, FRÜHSTENS ende Oktober.
Wenn die Scheibe aber reißt, dann würde mich der Spaß keine 0 € mehr kosten sondern 150 € SB. Die Scheibe kostet ca. 6 bis 700 €.
Auf die Frage warum ich von Anfang an keine Teilkasko hatte... naja weil man mir damals sagte es würde ca. 10 € mehr kosten aber sich bei so einem alten Auto (BJ 2001) kaum lohnt. Man sieht es ja jetzt.
13 Antworten
Daß Du hier einen klassischen Versicherungsbetrug beabsichtigst, ist Dir schon klar, oder?
Eintritt des Schadens vor Versicherungsbeginn.
Das ist mir bewusst, aber anders ist es nicht machbar.
Und wo kein Richter, da kein Henker
und was willst du nun hören?
Versicherungsbetrug ist auch Betrug:
§ 263 StGB
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
vor allem nachdem du das hier nun öffentlich gepostet hast und die DEVK hier auch mitliest, würde ich Dir tunlichst abraten den Gedanken weiter zu verfolgen
in Deinem eigenen Interesse.... überhaupt nicht !
Und das nicht nur weil die DEVK hier mitliest: https://www.gutefrage.net/nutzer/DEVKde
in meinem Interesse ist es den Steinschlag zu entfernen weil es sonst teurer für die Versicherung wird. Und dass die DEVK hier mitliest weiß ich, bringt aber nicht viel weil es keine Daten zu meiner Person oder sonstige Hinweise zum meiner Versicherung gibt die ich dort habe. Die Info alleine dass ich bei der DEVK versichert bin bringt diesen nichts.
Wenn man mir keinen groben Zeitraum geben will, dann sollte man auch nicht antworten oder versuchen den Samariter zu spielen. Unterm Strich gesehen geht es hier für manche vll. um einen Kleckerbetrag, für jemanden in meiner Lage lebe ich von so viel Geld mehrere Wochen.
Die Info alleine dass ich bei der DEVK versichert bin bringt diesen nichts.
Ich fasse mal zusammen:
Es geht oder ging um einen Opel Astra G CC 1.2 (Bj. 2001) mit fast 99k auf der Uhr.
Du hast vor wenigen Tagen die TK zusätzlich beantragt
Du bist innerhalb des letzten Jahres zurück nach Hamburg gezogen.
Ich bin weder Ermittler noch arbeite ich bei oder für die DEVK, aber ich denke diese Informationen reichen bereits aus, dich spätestens bei der Schadensmeldung dingfest zu machen. Ein fast 20 JAhre alter Astra, der bei der DEVK versichert ist einen Glasschaden, erst seit kurzem Teilkaskoschutz hat und dessen Halter seit kurzem in Hamburg wohnt ist schließlich nicht mehr ein ganz so alltäglich, den Feuerwehrmann hast bestimmt auch noch irgendwo mit angegeben haben. Alles in allem dürfte es der DEVK äußerst leicht fallen Dich dingfest zu machen.
Wie du schon sagst, du bist kein Ermittler.
Denn deine Angaben & Vermutungen sind schon sehr veraltet & ich wohne auch nicht in Hamburg (und das seit weit über 6 Jahre nicht mehr) geschweige stimmen Angaben zum Fahrzeug die du angibst um welches es geht. Zumal ich dieses Fahrzeug auch nicht mehr besitze.
Merkst Du eigentlich, dass du dich immer weiter reinreitest?
Die Versicherungen sind auch über Deine Fahrzeughistorie und Deine Adresshistorie informiert. Wann das Fahrzeug aktuell war steht ebenfalls in Deiner Historie hier bei GF
Was du vor hast ist Versicherungsbetrug. Die Strafe dafür ist enorm.
Und in deinem Fall ist das ganze nachweisbar, weil du ja bereits bei Carglass mit dem Schaden vorstellig wurdest.
Ich meine ob sich Verbrechen lohnt oder nicht, darüber kann man streiten, aber für 120€ ein Verbrechen begehen, wenn es absolut möglich ist, dass man erwischt wird ?
Das ist einfach nur bescheuert …
Was du vor hast ist Versicherungsbetrug. Die Strafe dafür ist enorm.
Das ist mir bewusst, aber anders ist es nicht machbar.
Und wo kein Richter, da kein Henker
Und in deinem Fall ist das ganze nachweisbar, weil du ja bereits bei Carglass mit dem Schaden vorstellig wurdest.
In diesem Fall nein, da keine Meldung erfolgt ist sondern nur eine Begutachtung eines Mitarbeiters. Es wurden keine Daten etc. aufgenommen.
Ich meine ob sich Verbrechen lohnt oder nicht, darüber kann man streiten, aber für 120€ ein Verbrechen begehen, wenn es absolut möglich ist, dass man erwischt wird ?
Wenn man das Geld nun mal nicht hat um mal eben 120 € zu bezahlen.
Also... wann sollte der Schaden frühstens gemeldet werden?
Nur mal so zum nachdenken, weil du ja so sicher bist, dass dein Betrug nicht auffliegt.
- Würde ich dich kennen, würde ich es hier mit einem Link auf deine Frage der DEVK melden. Vielleicht kennt dich hier jemand?
- Die Versicherung hat ihre Leute, die nicht gerade unerfahren sind, Versicherungsbetrüger ausfindig zu machen.
- Du schreibst sie sind Partner und somit legen die sicher viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit. Du bist der Werkstatt als Kunde eher unwichtig, die sind nicht auf dich angewiesen. Die Versicherung ist aber über jeden Tipp dankbar, einen Versicherungsbetrüger auffliegen zu lassen. Als Werkstattleiter würde ich das der Versicherung mitteilen, wenn ein Betrugsverdacht im Raume steht. Der Mitarbeiter der solch "einen Wink mit dem Zaunpfahl" gibt, würde einige Worte von mir zu hören bekommen, inkl. einer Abmahnung.
Das ist Versicherungsbetrug und kann auffliegen wenn die DEVK womöglich deine Anfrage im System eingetragen hat - bisschen über den Tellerrand denken hilft.
Richtig, wenn die Daten im System wären.
Da wurde aber nix bei Carglass im System eingetragen etc. weil ein Mitarbeiter sich das nur angeschaut hatte bzw. mit nach draußen kam & mir das mitteilte bzw. ich mit dem Gesprochen habe. Er selber hatte den "Wink mit dem Zaunpfahl" gegeben.
Bei meinem Telefonat mit der DEVK wurde selbstverständlich keine Meldung gemacht oder der Steinschlag erwähnt. Ich wollte mich nur erkundigen was die Teilkasko kostet & habe diese umgestellt.
Also... wann sollte der Schaden frühstens gemeldet werden?