Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderung der FDP, das Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge zu streichen?

Zugegeben, der eigentliche Vorstoß kam bereits vor einer Weile von der Union. Doch durch die eindeutige Positionierung der FDP rückt die Thematik nun wieder mehr ins Zentrum der Diskussionen. Anders als andere Flüchtlinge bekommen Ukrainer in Deutschland nämlich Bürgergeld – wenn es nach der FDP geht, soll das künftig wegfallen. 

Deshalb bekommen ukrainische Flüchtlinge derzeit Bürgergeld 

Martin Rosemann, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erläutert, dass durch den Bezug von Bürgergeld die Arbeitsaufnahme keinesfalls verhindert würde. Vielmehr würde durch das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter überhaupt erst möglich gemacht werden, dass ukrainische Flüchtlinge Zugang zu einer arbeitsmarktpolitischen Unterstützung hätten. 

Ukrainische Geflüchtete haben seit April 2022 einen Sonderstatus – in ihrem Fall wird ein „Rechtskreiswechsel“ vorgenommen. Somit ändern sich die Verfahren weg vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zu den Strukturen des Sozialgesetzbuches. Geflüchteten aus der Ukraine wird entsprechend befristet ein Aufenthaltstitel erteilt, sie müssen zuvor kein Asylverfahren durchlaufen. Der Grund dafür ist der Massenzustrom, bürokratisch wäre die Bearbeitung vieler zeitgleich eintreffender Asylverfahren ukrainischer Flüchtlinge kaum möglich gewesen. 

Massive Kritik und der Vorwurf von „Ungleichbehandlung“ 

Michael Stübgen (CDU), Brandenburgs Innenminister, spricht sich für ein Umdenken aus. Die Bürgergeldzahlungen an ukrainische Flüchtlinge hält er generell für falsch. Die sofortige Auszahlung habe sich in seinen Augen als „grundsätzlicher Fehler erwiesen“. Zu dieser Schlussfolgerung kommt er, so führt er seine Argumentation weiter aus, da die Beschäftigungsquote von Ukrainern verschwindend gering sei. Das Bürgergeld bremse also die Arbeitsaufnahme aus. Auch Thorsten Frei (ebenfalls CDU), welcher der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag ist, fordert ein Ende der Bürgergeldzahlungen. Sie setzen seines Erachtens nach falsche Anreise und es sei nicht zu unterstützen, dass sich wehrfähige Ukrainer in Deutschland weckducken würden. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stimmt dem zu. Für ihn müsse ebenfalls etwas dagegen unternommen werden, dass mehrere zehntausend Männer, die in der Ukraine der Wehrpflicht unterliegen, in Deutschland Bürgergeld beziehen – besonders, da auch hierzulande über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert wird. 

Auch der Deutsche Landkreistag hatte sich bereits für ein Ende des schnellen Bürgergeld-Bezugs ausgesprochen. Es käme dadurch zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu Gruppen anderer Geflüchteter. 

SPD und Grüne weisen die Forderungen bisher zurück.

Unsere Fragen an Euch: 

  • Was denkt Ihr über die Bürgergeldzahlungen an ukrainische Geflüchtete?
  • Wie steht Ihr zu dem Argument mit der Wehrpflicht? 
  • Sollte unterschieden werden in wehrpflichtig und nicht-wehrpflichtig? 
  • Denkt Ihr, dass der Bezug von Bürgergeld den Prozess der Jobsuche und auch die Motivation tatsächlich verlangsamt? 

Quellen: 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-ukraine-fluechtlinge-104.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-ukraine-fluechtlinge-100.html

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Ukrainer sollten kein Bürgergeld mehr bekommen, weil ... 75%
Ukrainer sollten weiterhin Bürgergeld beziehen, denn ... 17%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 8%
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Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

Hallo,

Zu meiner Person, ich bin 26 Jahre jung und alleinerziehend von einem 4 jährigen Sohn. Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mich bewerben musste weil ich ein Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit erhalten habe.

Leider gefällt es mir absolut nicht da. Alles ist total dreckig und veraltet dort. Und der Arbeitgeber schien mir auch recht dubios aber dazu später mehr.

Nun ist es so, ich möchte dort nicht anfangen. Zudem hatte ich heute das Gespräch und soll Montag schon anfangen ohne ein Arbeitsvertrag gesehen bzw unterschrieben zu haben.

Ich weiß weder wieviel Geld ich bekomme, noch wie lange die Probezeit ist und ob befristet oder unbefristet.

Die arbeiten sollen dort von 8 bis 17 Uhr gehen. Ich meinte zu ihn dass das nicht ginge aufgrundessen, dass die Kita nur bis 17 Uhr auf hat. Denn sagte er, ja denn arbeiten sie eben bis 16:30 Uhr. So weit so gut. Zu Hause ist mir erst eingefallen, daß mein Sohn ja noch ein Teilzeit Platz hat in der Kita. Darauf hin rief ich den Geschäftsführer nochmal an und erwähnte das ich mein Sohn erst ummelden muss auf ein Vollzeitplatz und ich Montag deswegen nicht bis 16:30Uhr kann. Denn meinte er, denn gehen sie heute doch noch hin.

Denn sagte ich, das geht nicht weil erstens: keine Öffnungszeiten sind auf ein Freitag und zweitens, ich habe kein Arbeitsvertrag womit ich beweisen muss, wann ich anfange zu arbeiten und wieviele Stunden in der Woche ich in der Woche leisten muss, so wie das Gehalt. Seine Antwort darauf: Ja versuchen sie es zu Organisieren, ich habe Sie Montag jetzt eingeplant. Ende des Gesprächs.

Ich will dort aber nicht anfangen solange die Obhut meines Sohnes nicht gesichert ist, geschweige denn, ich kann auch nicht antreten.

Wie kann ich es jetzt nun absagen ohne eine Sperre zu bekommen? Ich will ja unbedingt arbeiten aber ich will nicht jeden Müll annehmen was mir überhaupt nicht gefällt. Soll ich mich Krank melden und hoffen, daß der Arbeitgeber mich gleich rauswirft oder wie könnte ich das angehen?

Was vielleicht noch wichtig ist, auf dem Vermittlungsvorschlag ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ist es nicht so, wenn solches nicht dabei ist, die Arge mir keine Sperrzeit verhängen darf?

Ich hoffe, ihr könnt mir Rat geben., :(

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch, Arbeitsaufnahme, vermittlungsvorschlag, ALG 1 Sperre, Ausbildung und Studium
Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

mir wurden ohne Bescheid oder sonstige Mitteilung die Zahlungen der Arbeitsagentur eingestellt (ALG I). Ich habe davon erst erfahren, als am Ende des letzten Monats (August 2017) erstmals kein Geld eingegangen ist, nachdem die 3 Monate zuvor das Geld immer pünktlich auf dem Konto war. Auf telefonische Anfrage (am 1. Sept.) wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich einer Beschäftigung nachgehe, dies aber nicht gemeldet habe und aus diesem Grund die Zahlungen eingestellt wurden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Mein Fall würde nun der Leistungsabteilung zur Prüfung vorliegen und man würde sich innerhalb von 48h melden. Am gleichen Tag war ich noch einmal persönlich beim Arbeitsamt und habe gefragt woran genau es liegt und wann ich mit dem Geld rechnen könnte, da ich Miete etc. zu begleichen habe. Die Dame vom Amt hat dann im System nachgeguckt und mir mitgeteilt, dass die Arbeitsbescheinigung (was ich die vergangenen 24 Monate verdient habe und in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war) meines ehemaligen Arbeitgebers nicht vorliegen würde und deshalb die Zahlungen eingestellt wurden. Da ich noch einen guten Draht zu meinem Ex-Arbeitgeber habe, habe ich dort in der Personalabteilung angerufen und die haben dann alle Unterlagen noch einmal an die AfA gefaxt. Jetzt warte ich seit Tagen auf den Rückruf der Leistungsabteilung, die 48h sind schon lange vorbei, Geld für Miete etc. musste ich mir leihen und auch mehrere Nachfragen bekomme ich keinen Rückruf und nichts. Ich habe mittlerweile mit bestimmt 5 verschiedenen Damen der AfA gesprochen die mir alle versichert haben, es würde sich jemand melden. Meine Daten (Telefon, Email etc.) habe ich zur Sicherheit auch noch einmal vor Ort abgeglichen.

Meine Frage an euch: Darf die AfA Zahlungen ohne Bescheid einfach einstellen und was kann ich als einfacher Bürger machen um mein Geld zu bekommen? Ich stehe aktuell mit gut 2.500 € bei Familie und Freunden in der Kreide und bekomme kein Geld. Mit der Leistungsabteilung kann man nie direkt verbunden werden und seit Tagen warte ich auf eine Nachricht/Anruf. Was kann ich unternehmen? Muss ich zum Anwalt und rechtliche Schritte einleiten?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, bescheid, Sozialgesetzbuch
Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Einarbeitung einer Pflegehlferin mit Behandlungsschein nach lg1 u. 2?

Guten tag zusammen.

Wie immer möchte ich zu allererst um vernünftige antworten bitten, so auch keine Beleidigungen oder Vorwürfe.

Also, ich bin seit dem 1.9.16 in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Davor hatte ich ein Praktikum vom 22.8.16 bis ende August. Es gab bis vor 3 Tagen keine Tourentafel mit den geregelten Touren von Patienten. In den Pflegemappen der Patienten waren auch keine Pflegeplanungen aufgeführt, wo man hätte nach lesen können, was bei einem Patient gemacht werden muss. In meiner Praktikumszeit, wurden mir nur 2 Patienten gezeigt, wie man diese pflegt und dies auch nur einmal. Ab dem 1.9.16 musste ich dann 7 Patienten morgens versorgen, wo ich erst mal ins kalte Wasser geschmissen wurde. Ich muss 2 Patienten Tabletten stellen und verabreichen, einem Trombosestrümpfe an ziehen und zudem noch eine Wundversorgung durchführen.

Ich habe noch keinerlei Erfahrungen im ambulanten Pflege Bereich, habe nur ein 6 wöchiges Praktikum im Pflegeheim absolviert. Davor habe ich noch nie in der Pflege gearbeitet.

Jetzt zur meiner Frage.

Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Einarbeitung im ambulanten Pflege Bereich? Wenn ja wo finde ich dieses?

Ich weiß dass man gewisse Dinge der Behandlung erst nach 2 Jahren Berufserfahrung durchführen darf, welche Dinge darf ich jetzt nur ausführen? Ist dies auch gesetzlich geregelt, wenn ja, wo finde ich dies detaliert beschrieben?

Pflege, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Gesetz, ambulante Pflege, Pflegedienst, Sozialgesetz, Sozialgesetzbuch
Neuer Arbeitsvertrag - Jobcenter nervt

Hallo,

ich beziehe seit einem Monat ALG 2 (was ich äußerst bedaure) und hab zum Glück eine neue Stelle ab 1.2.2015 in einer anderen Stadt bekommen.

Auf jeden Fall möchte ich es vermeiden, meinen künftigen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich für kurze Zeit ALG 2 bezogen habe.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich sage dem Jobcenter, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe. In diesem Fall verlangt das JC eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, Kontoauszüge und eine Einkommenbestätigung vom Arbeitgeber (ich glaube nicht, dass das alles rechtlich zulässig ist, aber egal). In diesem Fall würde der Arbeitgeber von meinem Hartz-4-Bezug erfahren (wegen der auszufüllenden Einkommenbescheinigung).

  2. Ich sage dem Jobcenter, dass ich Ende Januar umziehen werde in eine andere Stadt und dass sie die Leistungszahlungen einstellen können. Die letzte Leistung würde Ende Dezember 2014 überwiesen. Dann würde es der Arbeitgeber nicht erfahren und alles wäre gut, oder? Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, verlangt das alte Jobcenter von mir wohl eine Bescheinigung, dass ich mich beim Jobcenter der neuen Stadt angemeldet habe -argh-.

Es geht natürlich auch um die Krankenversicherung.

Zu ergänzen ist noch, dass ich so viel verdienen werde, dass ich sicherlich auf keine Leistungen mehr vom Jobcenter angewiesen bin.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich will einfach in Ruhe gelassen werden von denen und bin auch nicht mehr auf die angewiesen.

Arbeitslosengeld, Recht, Sozialrecht, ALG II, Hartz IV, Sozialgesetzbuch
Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Verständnisfrage

Hallo,

ich habe ein schreiben vom Jobcenter bekommen (Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) und soll die mir "zu Unrecht gerahlten Leistungen" erstatten.

Anbei folgende auszufüllende Erklärung:


Betreff: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ... 2012

[ ] Den mir zugesandten Vordruck füge ich ausgefüllt bei (bitte Unterschrift nicht vergessen)

[ ] Zu der Anhörung möchte ich mich nicht äußern - ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen

[ ] Die Forderung(en) werde ich überweisen - bitte teilen Sie mir die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung mit.

[ ] Sonstige Mitteilung:

Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:_______________________

.........................................

Ort/Datum, Unterschrift


Soweit, so gut. Nun zur Frage:

Welcher Vordruck ist beim Ersten gemeint? Meinen die diese Erklärung als Vordruck? Was anderes habe ich ja nicht. Und was ist beim Zweiten gemeint wenn dort steht "Ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen" ?

Könnte mir das jemand verständlich machen? Ich will nicht einfach den dritten Punkt ankreuzen, ohne überhaupt Punkt eins und zwei verstanden zu haben...

LG 01234

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, SGB, Sozialgesetzbuch

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