Heirat Hartz 4 Anteiliger Monat?

4 Antworten

Selbst wenn ihr derzeit noch getrennt lebt, gibt es keine teilweise Anrechnung, weil der Antrag auf den 1. des Monats zurück wirkt, es spielt also keine Rolle ob ihr am 5 oder am 25 eines Monats geheiratet habt.

Ab der Heirat seit ihr euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit dies nach dem Einkommen möglich ist.

Wenn Du also mit deinem anrechenbarem Nettoeinkommen im Monat der Heirat deinen eigenen Bedarf decken konntest und der übersteigende Betrag auch den Bedarf deiner Frau, dann ist die Rückforderung vom Jobcenter korrekt.

Wenn Ihr getrennt lebt, hat Deine Frau m.M.n. zunächst weiterhin Anspruch auf ALG 2, wenn sie zuvor auch Anspruch darauf hatte.

Allerdings bist Du ihr gegenüber durch die Eheschließung unterhaltspflichtig geworden.

Deine Frau soll zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen, das wäre meine Empfehlung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Anteilig gibt es bei H4 nicht. Es ist nur die Frage, ob man bedürftig war in dem Monat und das war sie nicht. Es gilt das Zuflussprinzip und der zahlungsfähige Ehemsnn ist ihr halt im November zugeflossen sozusagen und damit zählt dein Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft eben mit im November und ihr ward nicht bedürftig.

Im Übrigen sind das 4 Tage und das Ehegattensplitting dafür darfst du sogar das ganze Jahr nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um wie viel Geld geht es da?

Ich fürchte, diese Heirat kostet dich viel mehr als diese paar Kröten.

Wenn sie der Meinung ist, das Amt verlangt zu viel zurück, kann sie ja klagen. Ich hoffe, dir ist bewusst wer bezahlt, wenn sie verliert.


DasOrakel  13.01.2022, 12:15

Gänzlich unsachliche und nicht hilfreiche Antwort.

Interesierter  13.01.2022, 12:28
@DasOrakel

Wie du schon selbst bemerkt hast, ist der FS mit der Heirat unterhaltspflichtig, was offensichtlich zur Einstellung der Zahlung geführt hat.

Strittig ist allenfalls die Zeitspanne von 1. bis 4. Diese 4 Tage dürften kaum mehr als 50€ ausmachen, was wiederum nur einen Bruchteil der Unterhaltsansprüche darstellt.

Entscheidend ist, ab wann der Unterhaltsanspruch greift. Das ist in der Regel ab Beginn des Monats in dem der Unterhaltsanspruch entsteht. Demzufolge wäre die Rückforderung des Amts korrekt.