Hallo zusammen. Der alleinstehende alkoholkranke Bruder (71) meiner Schwiegermutter liegt im Sterben. Er hat nur eine kleine Rente, kein Vermögen, keine Versicherung, keine Sachwerte. Meine Schwiegereltern (beide 74) haben selbst nur eine kleine Rente, aber Gesparrtes in Höhe von ca. 15.000,00 Euro. Dieses Ersparte soll für die eigene Beerdigung benutzt werden. Was passiert jetzt, wenn der Bruder stirbt? Die Gemeinde wird wohl auf meine Schwiegermutter zukommen, damit diese die Bestattungskosten übernimmt. Muß sie dann tatsächlich an ihr Erspartes? Wie wird sich das Sozialamt bei einem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten verhalten? Gibt es Freigrenzen, die berücksichtigt werden? JungStar