In unserer Eigentümergemeinschaft sind einige Scharniere, (Schließmechanismus) an Fenstern und Balkontüren defekt. Diese lassen sich aber ersetzen. Meine Frage; wer muss für die Kosten aufkommen? Die Gemeinschaft oder jeder Eigentümer selber? Aus der Teilungserklärung geht hervor, dass die Instandsetzung der äußeren Fenster der Gemeinschaft obliegt.
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